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Expertenrat

Kann ich eine Riester-Rente in Wohnriester umwandeln, um meine Solaranlage zu bezahlen?

Frage von Jens W. am 24.02.2023 

Ich habe in eine Riester-Rente eingezahlt. Diese ruht jetzt. Ich würde sie gerne in Wohnriester umwandeln und mir damit eine Solaranlage auf das Dach meines Hauses bauen. Ich bin 57 Jahre alt. Geht das und wie geht das? 35.000 € sind vorhanden und so teuer wäre auch fast die Solaranlage. Wie wird das dann versteuert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Der Wechsel vom Riester- zum Wohn-Riester-Vertrag ist einmalig möglich. Dazu schließen Sie einen zertifizierten Bausparvertrag ab, in den Sie das angesparte Kapital einbringen. Möglich ist es unter Umständen auch, einen bestehenden Bausparvertrag in einen zertifizierten umzuwandeln, um das Kapital aus dem Riester-Vertrag nutzen zu können. Wichtig zu wissen ist, dass die monatliche Auszahlung der mit dem Vertrag einhergehenden Rente damit entfällt.

Eine Finanzierung der Solaranlage ist mit Wohn-Riester allerdings nicht möglich. Unseren Informationen zur Folge können Sie das Geld nur nutzen, wenn Sie ein eigenes Haus bzw. eine Wohnung bauen oder kaufen.

Für eine individuelle Beratung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrer Hausbank. Denken Sie daran, dass der Staat eine Förderung für Solarthermieanlagen über das BEG vergibt. Geht es um die Anschaffung einer Photovoltaikanlage, können Sie unterdessen eine KfW-Förderung der Solaranlage (Kredit) oder ein regionales Förderangebot in Anspruch nehmen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Solaranlagen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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