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Expertenrat

Wie viele Wohnungen können wir bei der Sanierung angeben, wenn wir mehrere selbst nutzen?

Frage von David L. am 07.11.2025 

Wir haben ein Haus gekauft, in dem bisher der alleinstehende ehemalige Eigentümer im EG gewohnt hat, sowie die Wohnung im OG und ein Teil des Kellers als getrennte Wohneinheit vermietet wurden. Solange unsere drei Kinder bei uns wohnen werden, wollen wir das gesamte Haus allein bewohnen. Bezüglich der Förderung für die Sanierungsmaßnahmen fragen wir uns, wie viele Wohneinheiten das Haus gemäß KfW hat.

EG, OG und Keller sind getrennte Einheiten, die durch den Flur erreichbar sind und eine Eingangstür vom Flur in die Einheit haben. In Summe ergeben die ausgebauten Kellerräume 44qm Wohnfläche.

Alle Wohnräume haben Fenster und Heizungen. (Auch die zwei als Wohnraum ausgebauten Zimmer im Keller). EG, OG und Keller hatten eine Küche und diese Räume werden auch nach der Sanierung alle Anschlüsse haben, die für eine Küche nötig sind. Im Keller gibt es eine Hebeanlage, Toilette, Waschbecken und Dusche im Heizungskeller.

In den nächsten Jahren sollen die Kellerräume als Hobbyraum und Spielzimmer verwendet werden. Langfristig würden wir den Keller als Einliegerwohnung für unsere Kinder im jungen Erwachsenenalter oder zur Vermietung nutzen. Wäre eine Definition des Hauses als Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Geht es um die Förderung, handelt es sich bei einer Wohneinheit um alle in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegenden und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmten Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse [...] Küche, Badezimmer und Toilette [...];. Verfügen die Wohnungen über die beschriebene Ausstattung, können Sie diese bei der Förderung angeben, auch wenn Sie mehrere Wohneinheiten erst einmal selbst nutzen.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir die Unterstützung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt eine fundierte Auskunft.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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