Es handelt sich um das Programm 261 der KfW. Um eine „abgeschlossene Einheit“ darzustellen, reicht es dann aus, die Küchenanschlüsse in jeder Einheit bereitzustellen, oder muss bereits eine Küche/Kochnische in jeder förderfähigen Einheit eingebaut werden?
Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret heißt es hier: Eine Wohneinheit beschreibt "in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Versorgungsanschlüsse für bzw. bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate
Küche entbehrlich)"