Wir haben bei uns im Haus 3 Ferienwohnungen, die 80 % des Jahres belegt sind. Kann ich das dann als 3 Wohneinheiten ansehen, sodass ich für jede Wohnung eine Förderung bekomme? Es geht um eine Förderung für einen Warmwintergarten.
Wenn die Wohneinheiten in den Geltungsbereich des GEGs fallen (wohnähnliche Nutzung, siehe § 3 GEG), lasse sich diese anrechnen, sodass die Höhe der Förderung entsprechend ausfällt. Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten geben wir in der Rubrik "Fördermittel". Wie Sie die Mittel beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".