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Expertenrat

Kann ich Leitungen für meine Wohnung durch andere Wohnungen im Haus verlegen lassen, oder benötige ich dazu die Zustimmung? Es geht um den Anschluss an die Fernwärme.

Frage von Leonie B. am 02.07.2025 

Bei einer Besichtigung habe ich eine Wohnung gesehen, die bisher mit Nachtspeicher beheizt wurde. Dieser ist jetzt weg. Im Keller gibt es einen Fernwärmeanschluss. Man müsste die Fernwärmeleitung in die Wohnung legen und dabei durch 2 Stockwerke gehen, da die Wohnung im 2. OG liegt. Können die Eigentümer, durch die die Leitung gelegt werden muss, den Eingriff verweigern?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, müssen die anderen Eigentümer den Eingriff in der Regel dulden. Verlegen Sie die Leitungen durch Wohn- und Schlafräume, ist der Eingriff nicht automatisch zumutbar und Sie müssen eine Genehmigung einholen. Wir empfehlen, das Vorhaben mit der Hausverwaltung oder der Hausgemeinschaft zu besprechen, um abschätzen zu können, ob die Maßnahme tatsächlich möglich ist. Im Zweifel helfen Experten für WEG-Recht nach einer individuellen Begutachtung des Falls.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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