Wie kann ich feststellen, ob bei einem Objekt die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung 1977 eingehalten sind, um abzuwägen, ob ich einen Verbrauchsausweis ausstellen kann? Im konkreten Fall handelt es sich um ein DDR-Fertighaus in Holzständerbauweise, welche zusätzlich mit 5 cm Außendämmung bzw. mit 20 cm Dämmung der obersten Geschossdecke versehen wurden.
Ein Indiz dafür, dass das Gebäude die Anforderungen der 1. WärmeschutzV von 1977 erfüllt, ist das Baujahr. Zudem gelten die Vorgaben der Verordnung (WSchV 1977). Sind Sie sich unsicher, empfehlen wir den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft die örtlichen Gegebenheiten und gibt eine verbindliche Auskunft. Aus der Ferne ist das ohne Weiteres leider nicht möglich.