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Expertenrat

Benötigen wir einen zweiten Zähler für die Wärmepumpe?

Frage von Brigitte H. am 11.10.2024 

Wir bekommen Ende Oktober eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Westnetz hat bereits einen intelligenten Zähler angekündigt, weil wir Fotovoltaik auf dem Dach haben. Wir haben jetzt einen Zweirichtungszähler. Ist der Einbau eines zusätzlichen Wärmepumpenzählers mit Messekonzept B verpflichtend? Wir nutzen die KfW-Förderung. Bei Einbau eines zweiten Zählers benötigen wir einen neuen Zählerschrank oder eine Abzweigung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Um die Anforderungen der Förderung für die Wärmepumpe zu erfüllen, ist kein zweiter Zähler erforderlich. Nachlesen können Sie das unter Punkt 8.1 der Liste der technischen FAQ – BEG. Hier heißt es: "Hinsichtlich der Ausgestaltung und der Genauigkeit der eingesetzten Bilanzierungs-/Messtechnik bestehen keine Anforderungen. Eingesetzte technische Komponenten müssen nicht geeicht sein."

Auch für den Netzanschluss ist ein zweiter Zähler nicht erforderlich. Sie können Wärmepumpe und PV-Anlage über den gleichen Zähler mit dem Netz verbinden. Auf diese Weise ist es ohne Weiteres möglich, den PV-Strom im eigenen Hausnetz zu verbrauchen. Sie können aber keinen eigenen Wärmepumpen-Stromtarif abschließen. Seit 2024 ist das auch nicht zwingend nötig, da Sie für steuerbare Wärmepumpen am Haushaltsstromanschluss eine pauschale Rückerstattung in Höhe von etwa 150 Euro von Ihrem Stromanbieter bekommen.

Möchten Sie PV-Strom in der Wärmepumpe nutzen und einen eigenen Wärmepumpen-Stromtarif nutzen, ist eine Kaskadenschaltung mit zwei Zählern erforderlich. Dabei befindet sich ein Zweirichtungszähler am Netzanschluss. Es folgt die Wärmepumpe, bevor ein zusätzlicher Einrichtungszähler vor den übrigen Verbrauchern und der PV-Anlage installiert wird. Aus der Differenz beider Zählerwerte ermitteln Versorger dann automatisch den Stromverbrauch der Wärmepumpe.

Wichtig zu wissen: Die sogenannte Kaskadenschaltung müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber beantragen. Durch höhere Zählergebühren lohnt sich das allerdings nur, wenn Sie einen Wärmepumpen-Stromtarif bekommen und mindestens 3.000 bis 4.000 Kilowattstunden Strom mit der Wärmepumpe im Jahr verbrauchen. 

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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