Bei einer WEG wird ein Basisantrag gestellt. Selbstnutzende Eigentümer können dann ggf. ein Zusatzantrag stellen. Die selbst genutzte WE ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst bewohnte Wohnung. Frage: Ist hier der Zeitpunkt des zusätzlichen Antrags maßgebend? (oder aber der Zeitpunkt des Basisantrages für die WEG)?
Die Antragsvorgaben der KfW gelten für den Basisantrag zur Förderung der Heizung. Den Zusatzantrag können Sie nach dem Basisantrag stellen, wenn ein Anspruch auf die Bonusförderung besteht. Dazu benötigen Sie die Zuschussreferenznummer und die BzA-ID von der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basisantrags. Grundsätzlich müssen Sie den Zusatzantrag spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung stellen.
Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung. Wie Sie die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".