Ich habe eine Frage zur Anrechnung der Förderung der Kosten für einen Energieberater auf die Bezuschussung einer neuen Heizung: Wenn die Heizung mit 15% bezuschusst wird, muss ich dann den Förderbetrag für den Energieberater in Höhe von (z.B). 800 Euro dagegen rechnen, d.h. der Netto-Zuschuss beträgt dann 15% abzgl. 800 Euro?
Nein, die beiden Förderungen werden nicht miteinander verrechnet. Sie können bei einem Energieberater eine BAFA-geförderte Energieberatung in Auftrag geben. Der Energieberater beantragt die Förderung und stellt Ihnen eine Rechnung über die Energieberatungskosten abzüglich Zuschuss.
Unabhängig davon können Sie dann zusammen mit einem Energieberater bei der KfW den Zuschuss für die neue Heizung beantragen.