Wer muss den Antrag auf den Heizöl-Zuschuss stellen? Wir sind Mieter eines Hauses, die Rechnung wurde vom Vermieter beglichen und über die monatlichen Nebenkosten abgerechnet.
Hat Ihr Vermieter die Bestellung ausgelöst, die Rechnung bezahlt und die Kosten auf die Nebenkosten umgelegt, beantragt er auch den Heizkostenzuschuss. Sind Sie im Mietshaus selbst für die Heizölbestellung verantwortlich, können Sie die Anträge auch selbst stellen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Antragstellung bisher nur in Berlin möglich ist. Wann die andren Bundesländer folgen, bleibt abzuwarten. Die Regularien und Ansprechpartner können sich dabei unterscheiden, da die einzelnen Länder die Verteilung der Mittel unabhängig voneinander organisieren.
Aktuelle Informationen zum Thema haben wir im Beitrag "Entlastung für Haushalte mit Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas" für Sie zusammengestellt.