Ist die Hinzuziehung eines Energieberaters auch dann erforderlich, wenn die Haustüre wegen eines besseren Einbruchsschutzes ausgetauscht werden soll? Wie erfolgt entspr. Antragstellung?
Nein, für die Durchführung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz ist die Beauftragung eines Sachverständigen nicht erforderlich. Die KfW empfiehlt allerdings im Vorfeld eine polizeiliche Beratung zum Thema Einbruchschutz. Den Zuschuss beantragen Sie dann direkt bei der KfW. Bitte beachten Sie, dass die KfW-Förderung immer vor der Sanierung beantragt werden muss! Alle dafür nötigen Formulare und Merkblätter mit den technischen Mindestanforderungen finden Sie hier