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Expertenrat

Müssen wir für einen KfW-Zuschuss für unsere Haustür einen neuen Energieberater beauftragen oder reichen auch die Angaben unseres vorherigen Energieberaters?

Frage von Stefanie R. am 27.03.2015 

Wir würden gerne eine neue, besser gedämmte Haustür in unser Einfamilienhaus einbauen, was wir aus Kostengründen bisher verschoben hatten. Müssen wir dafür, um die Zuschüsse laut Programm 430 zu bekommen, einen neuen Energieberater beauftragen?

Zum Hintergrund: Wir haben unser Haus 2009 / 2010 mit Fördergeldern der KfW (Programm 151) über 35.000 Euro energie-saniert. Die Maßnahmen (u.a. die Kerndämmung der Wände zu einem U-Wert von 0,404 W/m²K und aller Fenster mit 1,3 laut Energieberater) wurden natürlich vom anerkannten Fachmann bestätigt. Unser Energieberater ist allerdings nicht mehr als Sachverständiger bei der KfW gelistet. Würden auch alte Unterlagen aus 2009 / 2010 reichen? Oder müssen wir erneut kostenpflichtig einen Energieberater hinzuziehen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für eine KfW-Förderung für Ihre neue Haustür müssen Sie tatsächlich einen neuen Energieberater hinzuziehen, der bei den Energie-Effizienz-Experten gelistet ist. Nur diese Experten haben Zugriff auf die entsprechenden Online-Anträge. Kleiner Trost für Sie: Die KfW fördert auch die Kosten für den Energieberater.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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