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Expertenrat

Wie stark muss die Zwischensparrendämmung sein, um die Anforderungen der EnEV einzuhalten?

Frage von Klaus K. am 06.10.2016 

Wir wollen unseren Dachboden dämmen und verkleiden. Was wir benötigen und wie der Umbau funktioniert, ist uns bewusst. Unsere Frage: Dachsparren sind 180 mm. Wir wollten 180 Dämmung benutzen, haben aber gelesen, dass nach neuer Verordnung 200 oder 240 mm Dämmung nötig sind. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Anforderungen an die Qualität der Dachdämmung werden in der Energieeinsparverordnung geregelt. Diese legt für frei zugängliche Geschossdecken zum unbeheizten Dachgeschoss einen U-Wert von 0,24 W/m²K fest. Die Anforderung gilt auch dann als erfüllt, wenn anstatt der Decke das Dach selbst gedämmt wird. (§ 10 Abs. 3 EnEV) Nach § 10 der aktuell gültigen EnEV ist der Wert auch bei Dämmung des Daches einzuhalten.

Eine explizite Vorgabe zur Stärke der Dämmung gibt es nicht, denn diese hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben der Qualität der Dämmung sind das zum Beispiel Stärke und Abstände der Sparren. Verwenden Sie eine Dämmung der Wärmeleitgruppe 032, können 180 mm genügen, um die Anforderungen einzuhalten. Genau kann das jedoch nur durch einen Experten vor Ort bestimmt werden. Planen Sie eine Förderung der Maßnahme durch die KfW, muss dieser ohnehin eingebunden werden.

Einen Berater aus Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel in der Energieberater-Suche oder der Energie-Effizienz-Expertenliste der KfW

Informationen zur KfW-Förderung der Dachdämmung gibt Dipl. Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Förderung für die Dachdämmung"

Beachten Sie, dass sich die Dichtheit Ihres Gebäudes nach der Sanierung steigern kann. Um dabei feuchtebedingte Schäden zu verhindern, muss ein Luftdichtheitskonzept erstellt werden. Mehr dazu erklärt Claus Händel im Beitrag "Wann braucht man ein Lüftungskonzept bei der Sanierung?"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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