EnEV 214 Dachdämmung - Ausnahmen: Gilt diese Aussage zur Zwischensparrendämmung auch für eine Sparrenhöhe von 12 cm. Es handelt sich um ein Dach BJ 1954: Wenn aber bei einer Zwischensparrendämmung der Platz für die Dämmung wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt ist, gilt die Anforderung der EnEV 2014 auch dann schon als erfüllt, wenn die nach den anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Schichtdicke des Dämmstoffs eingebaut wurde. Kann ich hier mit einer 120 Klemmfilzdämmung WLG 032 arbeiten?
In der EnEV 2014 Anlage 3 (zu den § 8 und §9) zu den Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen sowie Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude heißt es dazu: "Wird bei Maßnahmen nach Satz 2 Buchstabe a der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung oder der Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m•K)) eingebaut wird."
Sie können also mit einer 120 Millimeter dicken Klemmfilzdämmung WLG 032 arbeiten, diese ist sogar etwas besser, als die in der EnEV geforderte WLG 035.