1. Balkontür erneuern
Eine große Glasfläche und vielleicht undicht geworden - so kann die alte Balkontür ein Wärmeleck sein. Im Altbau ist auch häufig der Durchgang schmal und mit Schwellen oder Stufen verbunden. Eine neue, luftdicht eingebaute Balkontür mit Wärmeschutzverglasung minimiert Energieverluste. Gleichzeitig kann der Austausch Sicherheit und Komfort steigern: Breite Türen mit starken Verriegelungen halten ungebetene Gäste fern, während ihre nahezu schwellenfreie Bauweise einen bequemen Durchgang ermöglicht.
2. Wärmebrücke am Balkonanschluss beseitigen
In vielen Altbauten ist die Balkonplatte einfach die Verlängerung einer Geschossdecke und damit leider eine Wärmebrücke. Über das durchgehende Bauteil kann die Wärme aus den beheizten Wohnräumen direkt nach außen abfließen. Außerdem führt das kalte Bauteil zu kühlen Stellen an den Wänden und Decken der angrenzenden Räume. Genau dort droht in der kalten Jahreszeit Tauwasser, wenn warme Heizungsluft auf kalte Stellen trifft, und in der Folge Schimmelbildung. Wer solche Probleme feststellt, sollte Expertenrat einholen. In manchen Fällen schafft eine fachgerecht angebrachte Innendämmung Abhilfe. Müssen Bodenbelag, Putz und Balkonbrüstung ohnehin erneuert werden, ist auch das Dämmen der Balkonplatte eine Möglichkeit. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
3. Auf richtige Entwässerung achten
Regenwasser, das sich auf dem Balkon staut, kann einsickern und die Bausubstanz beschädigen. Wer dauerhaft Pfützen auf dem Balkon hat, sollte deshalb den Ablauf überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen. Die Oberfläche der Balkonplatte sollte zudem wasserdicht sein.
4. Balkonzugang ohne Stolperfallen: Barrierefreiheit
Die Stolperfallen zwischen Wohnraum und Balkon kann im Alter zur Sturzfalle werden. Beseitigen lässt sie sich zum Beispiel bei einer Erneuerung der Balkontür. Alternativ sorgt ein aufgeständerter Bodenbelag auf dem Balkon, um Beispiel aus Holz, zumindest auf der Außenseite für stolperfreie Bewegungsfreiheit. Unbedingt beachten: Wird das Bodenniveau erhöht, muss unter Umständen auch die Geländerhöhe angepasst werden.
5. Balkonabriss in Betracht ziehen
Weil für Dämmung, Abfluss, Boden, Geländer und Schönheitsreparaturen einige Kosten zusammenkommen, sollten Eigentümer.innen auch einen Abriss in Erwägung ziehen. Der neue Balkon wird dann so angebracht, dass keine Wärmebrücken entstehen. Außerdem ist eine barrierefreie Gestaltung so einfacher möglich.
6. Bei Balkonanbau an spätere Fassadendämmung denken
Wer einen neuen Balkon an ein Haus ohne Fassadendämmung anbringt, sollte die spätere Montage einer Dämmung schon mit einplanen. Der nachträglich angebrachte Wärmeschutz kann sonst Komfort und Bewegungsfreiheit auf dem Balkon schnell wieder schmälern, indem er die Nutzfläche verkleinert. Für die Verankerung eines neuen Balkons sollte ein Haltesystem eingesetzt werden, das keine Wärme überträgt. Im Idealfall werden Balkonsanierung und Fassadendämmung gleichzeitig in Angriff genommen.
7. Möglichkeiten der Förderung prüfen
Für einen neuen Balkonboden oder die Entwässerung gibt es zwar keine Förderung, wohl aber für eine neue Balkontür und Fenster mit Wärmeschutzverglasung, für die Reduzierung von Wärmebrücken und den Abbau von Barrieren. Unser Tipp Förderung für die Balkonsanierung fasst die Möglichkeiten für Zuschüsse und Kredite zusammen.
Die Förderung für die neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Übertragen Sie zwei Wohnungen auf Ihre Kinder, handelt ...
Antwort lesen »Gesetzlich vorgeschrieben sind Energieausweise im Bestand nur dann, wenn Sie eine Immobilie vermieten, verpachten oder verkaufen. ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen gibt es hier in der Regel nicht, da von einer Wärmepumpe bis zu einer Leistung von 50 kW nach ...
Antwort lesen »Fachplanungs- und Baubegleitungs-Leistungen sind erforderlich, um die entsprechenden Nachweise zur Förderung ausstellen zu können. Sie ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum der Inbetriebnahme. Da diese in der Regel nach der Abnahme vom Schornsteinfeger erfolgt, können Sie dieses ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Dachboden ausbauen und beheizen, hat die Geschossdecke aus dem 1. OG dauerhaft beidseitig eine hohe Temperatur. Es kommt nicht ...
Antwort lesen »Die Photovoltaik-Förderung im Saarland ist unseren Informationen zur Folge leider ausgeschöpft und nicht mehr verfügbar. Sie profitieren ...
Antwort lesen »In diesem Fall besteht keine Handlungspflicht. Sie erfüllen den Ausnahmetatbestand für die Nachrüstpflicht der Dämmung an der obersten ...
Antwort lesen »Da es in diesem Fall um eine Heizung für mehrere Gebäude geht, beantragen Sie die Förderung für die Errichtung, den Umbau oder die ...
Antwort lesen »Ob die Einblasdämmung in Ihrem Fall infrage kommt, lässt sich aus der Ferne nicht mit Gewissheit sagen. Grundsätzlich ist die Kerndämmung ...
Antwort lesen »Lassen Sie eine Anlage einbauen, welche die technischen Mindestanforderungen erfüllt, können Sie die Förderung für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist in diesem Fall, dass ein Fachhandwerker oder ein Energieberater den fachgerechten Einbau bestätigt. ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt, gelten die Nachrüstpflichten aus dem GEG nicht. ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Energieberater können die Kosten selbst definieren und rechnen in der Regel nach Aufwand ab. Ob die Kosten im ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum BAFA. Die Experten prüfen das Vorhaben und teilen Ihnen mit, ob die TPN von Ihrem ...
Antwort lesen »Von der unteren Befüllung und dem Zweistrangsystem gehen höhere Gefahren aus, weshalb der Austausch in aller Regel empfohlen wird. Abhängig ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie den von der Wärmepumpe verbrauchten Strom erfassen können. Genaue Anforderungen an die Messeinheit gibt es aber ...
Antwort lesen »Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Das freut uns sehr zu hören. Etwas einfacher funktioniert es mit einer mechanischen Lüftung, wie mit der ...
Antwort lesen »Geht es um eine WEG, empfehlen wir hierzu die Beratung durch einen Experten für WEG-Recht. Dieser prüft die Verträge und gibt auf dieser ...
Antwort lesen »Bei Gebäuden unter Denkmalschutz gibt es immer Ausnahmen. Definiert sind diese in § 105 des GEG. Dort heißt es: "Soweit bei einem ...
Antwort lesen »Haben Sie Boni für selbst nutzende Eigentümer oder einen KfW-Ergänzungskredit aus dem Programm 358 der KfW erhalten, müssen Sie den Verkauf ...
Antwort lesen »Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob Ihr Haus für eine Wärmepumpe geeignet ist. Diese Aufgabe übernimmt ein Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ältere Heizkörperventile arbeiten oft nicht genau, wodurch Heizkörper oft mehr Energie abgeben als nötig. Ein Austausch durch moderne ...
Antwort lesen »Vorhanden wird die Dämmung noch sein. Die Feuchtigkeit kann abhängig vom Material aber den Wärmeschutz herabsetzen. Das führt dazu, dass ...
Antwort lesen »Auch für massive Brüstungen gibt es Lösungen zum Anhängen der Solarmodule. Entscheidend ist dabei in der Regel, welche Art von Modulen zum ...
Antwort lesen »Hier entscheidet die Bauart und Überdeckung des Tanks. Zur Prüfung empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einer Tankschutzfirma nach AwSV ...
Antwort lesen »Um den KfW-Kredit 358 beantragen zu können, müssen Sie folgende Vorgaben erfüllen: Sie sind Eigentümer des Wohngebäudes bzw. der ...
Antwort lesen »Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entscheiden Sie sich für einen Filter für den Kamin, fallen erst einmal Kosten von rund 300 bis 400 Euro ...
Antwort lesen »Das durchschnittliche Einkommen ergibt sich aus den zu versteuernden Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder. Dazu gehören alle zum ...
Antwort lesen »In § 2 Nummer 3 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) heißt es: "Grundlegende Dachsanierungen sind Baumaßnahmen, bei denen die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort