1. Balkontür erneuern
Eine große Glasfläche und vielleicht undicht geworden - so kann die alte Balkontür ein Wärmeleck sein. Im Altbau ist auch häufig der Durchgang schmal und mit Schwellen oder Stufen verbunden. Eine neue, luftdicht eingebaute Balkontür mit Wärmeschutzverglasung minimiert Energieverluste. Gleichzeitig kann der Austausch Sicherheit und Komfort steigern: Breite Türen mit starken Verriegelungen halten ungebetene Gäste fern, während ihre nahezu schwellenfreie Bauweise einen bequemen Durchgang ermöglicht.
2. Wärmebrücke am Balkonanschluss beseitigen
In vielen Altbauten ist die Balkonplatte einfach die Verlängerung einer Geschossdecke und damit leider eine Wärmebrücke. Über das durchgehende Bauteil kann die Wärme aus den beheizten Wohnräumen direkt nach außen abfließen. Außerdem führt das kalte Bauteil zu kühlen Stellen an den Wänden und Decken der angrenzenden Räume. Genau dort droht in der kalten Jahreszeit Tauwasser, wenn warme Heizungsluft auf kalte Stellen trifft, und in der Folge Schimmelbildung. Wer solche Probleme feststellt, sollte Expertenrat einholen. In manchen Fällen schafft eine fachgerecht angebrachte Innendämmung Abhilfe. Müssen Bodenbelag, Putz und Balkonbrüstung ohnehin erneuert werden, ist auch das Dämmen der Balkonplatte eine Möglichkeit. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
3. Auf richtige Entwässerung achten
Regenwasser, das sich auf dem Balkon staut, kann einsickern und die Bausubstanz beschädigen. Wer dauerhaft Pfützen auf dem Balkon hat, sollte deshalb den Ablauf überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen. Die Oberfläche der Balkonplatte sollte zudem wasserdicht sein.
4. Balkonzugang ohne Stolperfallen: Barrierefreiheit
Die Stolperfallen zwischen Wohnraum und Balkon kann im Alter zur Sturzfalle werden. Beseitigen lässt sie sich zum Beispiel bei einer Erneuerung der Balkontür. Alternativ sorgt ein aufgeständerter Bodenbelag auf dem Balkon, um Beispiel aus Holz, zumindest auf der Außenseite für stolperfreie Bewegungsfreiheit. Unbedingt beachten: Wird das Bodenniveau erhöht, muss unter Umständen auch die Geländerhöhe angepasst werden.
5. Balkonabriss in Betracht ziehen
Weil für Dämmung, Abfluss, Boden, Geländer und Schönheitsreparaturen einige Kosten zusammenkommen, sollten Eigentümer.innen auch einen Abriss in Erwägung ziehen. Der neue Balkon wird dann so angebracht, dass keine Wärmebrücken entstehen. Außerdem ist eine barrierefreie Gestaltung so einfacher möglich.
6. Bei Balkonanbau an spätere Fassadendämmung denken
Wer einen neuen Balkon an ein Haus ohne Fassadendämmung anbringt, sollte die spätere Montage einer Dämmung schon mit einplanen. Der nachträglich angebrachte Wärmeschutz kann sonst Komfort und Bewegungsfreiheit auf dem Balkon schnell wieder schmälern, indem er die Nutzfläche verkleinert. Für die Verankerung eines neuen Balkons sollte ein Haltesystem eingesetzt werden, das keine Wärme überträgt. Im Idealfall werden Balkonsanierung und Fassadendämmung gleichzeitig in Angriff genommen.
7. Möglichkeiten der Förderung prüfen
Für einen neuen Balkonboden oder die Entwässerung gibt es zwar keine Förderung, wohl aber für eine neue Balkontür und Fenster mit Wärmeschutzverglasung, für die Reduzierung von Wärmebrücken und den Abbau von Barrieren. Unser Tipp Förderung für die Balkonsanierung fasst die Möglichkeiten für Zuschüsse und Kredite zusammen.
Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
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