1. Balkontür erneuern
Eine große Glasfläche und vielleicht undicht geworden - so kann die alte Balkontür ein Wärmeleck sein. Im Altbau ist auch häufig der Durchgang schmal und mit Schwellen oder Stufen verbunden. Eine neue, luftdicht eingebaute Balkontür mit Wärmeschutzverglasung minimiert Energieverluste. Gleichzeitig kann der Austausch Sicherheit und Komfort steigern: Breite Türen mit starken Verriegelungen halten ungebetene Gäste fern, während ihre nahezu schwellenfreie Bauweise einen bequemen Durchgang ermöglicht.
2. Wärmebrücke am Balkonanschluss beseitigen
In vielen Altbauten ist die Balkonplatte einfach die Verlängerung einer Geschossdecke und damit leider eine Wärmebrücke. Über das durchgehende Bauteil kann die Wärme aus den beheizten Wohnräumen direkt nach außen abfließen. Außerdem führt das kalte Bauteil zu kühlen Stellen an den Wänden und Decken der angrenzenden Räume. Genau dort droht in der kalten Jahreszeit Tauwasser, wenn warme Heizungsluft auf kalte Stellen trifft, und in der Folge Schimmelbildung. Wer solche Probleme feststellt, sollte Expertenrat einholen. In manchen Fällen schafft eine fachgerecht angebrachte Innendämmung Abhilfe. Müssen Bodenbelag, Putz und Balkonbrüstung ohnehin erneuert werden, ist auch das Dämmen der Balkonplatte eine Möglichkeit. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
3. Auf richtige Entwässerung achten
Regenwasser, das sich auf dem Balkon staut, kann einsickern und die Bausubstanz beschädigen. Wer dauerhaft Pfützen auf dem Balkon hat, sollte deshalb den Ablauf überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen. Die Oberfläche der Balkonplatte sollte zudem wasserdicht sein.
4. Balkonzugang ohne Stolperfallen: Barrierefreiheit
Die Stolperfallen zwischen Wohnraum und Balkon kann im Alter zur Sturzfalle werden. Beseitigen lässt sie sich zum Beispiel bei einer Erneuerung der Balkontür. Alternativ sorgt ein aufgeständerter Bodenbelag auf dem Balkon, um Beispiel aus Holz, zumindest auf der Außenseite für stolperfreie Bewegungsfreiheit. Unbedingt beachten: Wird das Bodenniveau erhöht, muss unter Umständen auch die Geländerhöhe angepasst werden.
5. Balkonabriss in Betracht ziehen
Weil für Dämmung, Abfluss, Boden, Geländer und Schönheitsreparaturen einige Kosten zusammenkommen, sollten Eigentümer.innen auch einen Abriss in Erwägung ziehen. Der neue Balkon wird dann so angebracht, dass keine Wärmebrücken entstehen. Außerdem ist eine barrierefreie Gestaltung so einfacher möglich.
6. Bei Balkonanbau an spätere Fassadendämmung denken
Wer einen neuen Balkon an ein Haus ohne Fassadendämmung anbringt, sollte die spätere Montage einer Dämmung schon mit einplanen. Der nachträglich angebrachte Wärmeschutz kann sonst Komfort und Bewegungsfreiheit auf dem Balkon schnell wieder schmälern, indem er die Nutzfläche verkleinert. Für die Verankerung eines neuen Balkons sollte ein Haltesystem eingesetzt werden, das keine Wärme überträgt. Im Idealfall werden Balkonsanierung und Fassadendämmung gleichzeitig in Angriff genommen.
7. Möglichkeiten der Förderung prüfen
Für einen neuen Balkonboden oder die Entwässerung gibt es zwar keine Förderung, wohl aber für eine neue Balkontür und Fenster mit Wärmeschutzverglasung, für die Reduzierung von Wärmebrücken und den Abbau von Barrieren. Unser Tipp Förderung für die Balkonsanierung fasst die Möglichkeiten für Zuschüsse und Kredite zusammen.
Sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz durchgeleitet wird, sollte das im Einklang mit dem EEG möglich sein. Es handelt sich dann ...
Antwort lesen »Hier ist die Effizienzklasse aus dem EU-Energielabel einzutragen. Diese finden Sie in den Produktunterlagen oder Werbeanzeigen zum ...
Antwort lesen »In diesem Fall muss Ihr Sohn die Förderung der Heizung beantragen. Denn diese gibt es seit 2024 nur noch für Eigentümer des Gebäudes. Er ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier eine Frist von 10 Jahren. In der vorangegangen BAFA-Förderung waren es 7 Jahre. Sie müssen also keine Förderung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Dachsanierung, benötigen Sie hier die Unterstützung von einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser erstellt ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude und den Schaden zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir empfehlen daher, das Objekt von einem ...
Antwort lesen »Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch ...
Antwort lesen »Die Kombination verbindet die guten Wärmeschutz-Eigenschaften der Mineralwolle mit den guten Hitzeschutz-Eigenschaften der Holzfaserdämmung ...
Antwort lesen »In Punkt 8.4.2 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm ...
Antwort lesen »Einmalig ist hier mit Kosten von rund 200 Euro zu rechnen. Fallen weitere Arbeiten an (neuer Zählerschrank etc.), können individuell auch ...
Antwort lesen »Die Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel betrifft 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider so. Sobald mehrere Wohneinheiten in einem Haus vorhanden sind, handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, und das Programm ...
Antwort lesen »Durch das Mauerwerk und die außenseitige Dämmung ist Kondensation in diesem Bereich unwahrscheinlich, wodurch eine Verkleidung mit OSB ...
Antwort lesen »Seit 2024 bekommen Sie pauschal 150 bis 190 Euro pro Jahr von Ihrem Stromversorger erstattet, wenn es sich um eine steuerbare Wärmepumpe im ...
Antwort lesen »Nein. Eine Pflicht zur Dämmung besteht nur dann, wenn Sie auch Maßnahmen an mind. 10 Prozent der entsprechenden Bauteile ausführen. ...
Antwort lesen »Durch die Fassadendämmung von außen steigt die Temperatur in der Wand. Das hat zur Folge, dass eventuell eingedrungene Feuchtigkeit nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, eine PV-Anlage mit einer Nachtspeicherheizung zu verbinden. Sie können die Ladesteuerung dabei so umbauen ...
Antwort lesen »Geht es um ein Gebäude mit einer Wohneinheit, können Sie 30.000 Euro an Kosten bei der Förderung ansetzen. Für diese bekommen Sie 30 ...
Antwort lesen »Uns sind keine Förderprogramme bekannt, die für einen zusätzlichen Stromzähler infrage kommen. Geht es um die Installation einer ...
Antwort lesen »Dämmen Sie die Wand aufseiten des Schuppens, sollte das möglich sein. Da der Wohnraum in aller Regel wärmer ist, kommt es bei dem ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach der Sanierung nicht mehr mit ...
Antwort lesen »Die aktuelle BEG-EM-Richtlinie, die der Förderung der Fenster zugrunde liegt, gilt bis zum 31. Dezember 2030. So lange ist das ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie die Ölheizung weiter betreiben, bekommen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe. Allein den Klimageschwindigkeitsbonus können ...
Antwort lesen »Die Bestätigung zum Antrag sollte von einem Energie-Effizienz-Experten oder einem Fachhandwerker ausgestellt werden. Fachunternehmer sind ...
Antwort lesen »Grundsätzlich stellt das kein Problem dar, da sich der U-Wert nicht wesentlich unterscheidet. Wichtig ist aber die Abdichtung. Ist diese ...
Antwort lesen »Uns ist kein amtlicher Vordruck bekannt. Wichtig ist aber, dass der Fachhandwerker die Maßnahme kurz beschreibt und bestätigt, dass die ...
Antwort lesen »In einem Neubau ist die Elektroheizung nur zulässig, wenn der Wärmeschutz die GEG-Anforderungen um 45 Prozent unterschreitet. Durch den ...
Antwort lesen »Der Staat fördert die Dacherneuerung nur dann, wenn Sie damit einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Das setzt eine entsprechende Dämmung ...
Antwort lesen »Die Förderung von Bodentreppen ist allein leider nicht möglich. Voraussetzung ist immer die Förderung einer Geschossdecke. Die Kosten der ...
Antwort lesen »Als Eigentümer können die Kinder Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Das können Sie in diesem Fall aber auch für drei ...
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