1. Balkontür erneuern
Eine große Glasfläche und vielleicht undicht geworden - so kann die alte Balkontür ein Wärmeleck sein. Im Altbau ist auch häufig der Durchgang schmal und mit Schwellen oder Stufen verbunden. Eine neue, luftdicht eingebaute Balkontür mit Wärmeschutzverglasung minimiert Energieverluste. Gleichzeitig kann der Austausch Sicherheit und Komfort steigern: Breite Türen mit starken Verriegelungen halten ungebetene Gäste fern, während ihre nahezu schwellenfreie Bauweise einen bequemen Durchgang ermöglicht.
2. Wärmebrücke am Balkonanschluss beseitigen
In vielen Altbauten ist die Balkonplatte einfach die Verlängerung einer Geschossdecke und damit leider eine Wärmebrücke. Über das durchgehende Bauteil kann die Wärme aus den beheizten Wohnräumen direkt nach außen abfließen. Außerdem führt das kalte Bauteil zu kühlen Stellen an den Wänden und Decken der angrenzenden Räume. Genau dort droht in der kalten Jahreszeit Tauwasser, wenn warme Heizungsluft auf kalte Stellen trifft, und in der Folge Schimmelbildung. Wer solche Probleme feststellt, sollte Expertenrat einholen. In manchen Fällen schafft eine fachgerecht angebrachte Innendämmung Abhilfe. Müssen Bodenbelag, Putz und Balkonbrüstung ohnehin erneuert werden, ist auch das Dämmen der Balkonplatte eine Möglichkeit. Welche Maßnahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
3. Auf richtige Entwässerung achten
Regenwasser, das sich auf dem Balkon staut, kann einsickern und die Bausubstanz beschädigen. Wer dauerhaft Pfützen auf dem Balkon hat, sollte deshalb den Ablauf überprüfen und gegebenenfalls erneuern lassen. Die Oberfläche der Balkonplatte sollte zudem wasserdicht sein.
4. Balkonzugang ohne Stolperfallen: Barrierefreiheit
Die Stolperfallen zwischen Wohnraum und Balkon kann im Alter zur Sturzfalle werden. Beseitigen lässt sie sich zum Beispiel bei einer Erneuerung der Balkontür. Alternativ sorgt ein aufgeständerter Bodenbelag auf dem Balkon, um Beispiel aus Holz, zumindest auf der Außenseite für stolperfreie Bewegungsfreiheit. Unbedingt beachten: Wird das Bodenniveau erhöht, muss unter Umständen auch die Geländerhöhe angepasst werden.
5. Balkonabriss in Betracht ziehen
Weil für Dämmung, Abfluss, Boden, Geländer und Schönheitsreparaturen einige Kosten zusammenkommen, sollten Hausbesitzer auch einen Abriss in Erwägung ziehen. Der neue Balkon wird dann so angebracht, dass keine Wärmebrücken entstehen. Außerdem ist eine barrierefreie Gestaltung so einfacher möglich.
6. Bei Balkonanbau an spätere Fassadendämmung denken
Wer einen neuen Balkon an ein Haus ohne Fassadendämmung anbringt, sollte die spätere Montage einer Dämmung schon mit einplanen. Der nachträglich angebrachte Wärmeschutz kann sonst Komfort und Bewegungsfreiheit auf dem Balkon schnell wieder schmälern, indem er die Nutzfläche verkleinert. Für die Verankerung eines neuen Balkons sollte ein Haltesystem eingesetzt werden, das keine Wärme überträgt. Im Idealfall nehmen Hausbesitzer Balkonsanierung und Fassadendämmung gleichzeitig in Angriff.
7. Möglichkeiten der Förderung prüfen
Für einen neuen Balkonboden oder die Entwässerung gibt es zwar keine Förderung, wohl aber für eine neue Balkontür und Fenster mit Wärmeschutzverglasung, für die Reduzierung von Wärmebrücken und den Abbau von Barrieren. Unser Tipp Förderung für die Balkonsanierung fasst die Möglichkeiten für Zuschüsse und Kredite zusammen.
Nach § 20 GEG können Sie den Primärenergiebedarf für zu errichtende Gebäude bis zum 31. Dezember 2023 nach DIN V 4108-6: 2003-06, geändert ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Aller Voraussicht bekommen Sie über die BEG-EM-Förderung auch ab 2024 Fördermittel für Eigenleistungen. Diese gibt es ...
Antwort lesen »Optional können Sie die Maßnahme zunächst mit einem Energieberater planen. Der Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Daten zum Ist-Zustand des Gebäudes vor Ort aufgenommen werde. Nach Angaben des BAFA muss das aber nicht zwangsläufig ...
Antwort lesen »Hat der Ofen die Wohnung zu Beginn auf die gewünschte Temperatur gebracht, lässt sich eine zu geringe Leistung ausschließen. Für die ...
Antwort lesen »Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Geräte vertreibt heute der Hersteller Dimplex. Unter Umständen kann dieser verbindliche Informationen zu Baujahr und Asbest-Gehalt ...
Antwort lesen »Im Entwurf der neuen BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Der Vorhabenbeginn vor Bewilligung bzw. Förderzusage des Antrags ist zulässig, erfolgt ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von PVT-Kollektoren und Wärmepumpen, kommt die BEG-EM infrage. Über diese bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Schallschutzhauben sind eine gute Möglichkeit, die Geräuschemissionen von Wärmepumpen zu reduzieren. Die Lärmminderung ist häufig aber ...
Antwort lesen »Uns sind keine entsprechenden Informationen bekannt. Die CO2-Abgabe ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Dieses gilt ...
Antwort lesen »Errichten Sie eine Anlage in Eigenleistung, ist nach GEG keine Unternehmererklärung erforderlich. Diese muss nur bei geschäftsmäßiger ...
Antwort lesen »Nutzen Sie einen zeitvariablen Heizstrom-Tarif mit HT- und NT-Abrechnung gilt die Strompreisbremse für Wärmestrom. Mit dieser senkt der ...
Antwort lesen »Auf diese Frage können wir Ihnen aktuell leider keine verbindliche Antwort geben. Da es sich bei dem Steuerbonus für die Sanierung nicht um ...
Antwort lesen »In diesem Fall benötigen Sie einen elektrischen Heizstab im Warmwasserspeicher. Diesen fördert der Staat leider nicht explizit. Geht es um ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen ohne weitere Angaben zum Sachverhalt leider keine verbindliche Antwort geben. Denn geht es um die Förderung ...
Antwort lesen »Im Heizbetrieb sorgt die wasserführende Decke für höhere Temperaturen, die einer Kondensation von Feuchtigkeit entgegenwirken. Im Kühlfall ...
Antwort lesen »Im Neubau bekommen Sie keine Fördermittel, die explizit auf die Wärmepumpe ausgerichtet sind. Es ist allerdings möglich, einen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie erst einmal bei der beantragten Förderung für die Wärmepumpe bleiben. Tritt die BEG-EM-Förderung ab 2024 in ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Hauseingangstür oder eine andere Außentür eines beheizten Raumes, gilt ein U-Wert von 1,3 W/m²K. Bei Fenstern und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es auch ohne Dampfbremse möglich, den bestehenden Dachboden mit Zellulose zu dämmen. Wichtig ist dabei, dass Sie nach ...
Antwort lesen »Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch ...
Antwort lesen »Für eine neue Gasheizung bekommen Sie aktuell keine Förderung. Sie können aber den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen, wenn Sie ...
Antwort lesen »Gemäß § 71 g des ab 2024 geltenden Gebäudeenergiegesetzes erfüllen Sie die GEG-Vorgaben zukünftig auch mit einer Pelletheizung ohne ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es vermutlich keine Sicherheit. Sie können allerdings Fallen aufstellen und die Mäuse fangen oder umsiedeln. Sobald ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung ist auch in Zukunft aller Voraussicht nach kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. So heißt es unter Punkt ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Unter Umständen fordert das BAFA eine Sanierungserlaubnis von Ihrer Miteigentümerin bzw. Tochter. Dafür genügt aber ...
Antwort lesen »Hier herrscht aktuell eine große Unsicherheit. Aus diesem Grund können wir Ihnen die Frage nicht verbindlich beantworten. Aktuell bekommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es leider keine Förderung vom Staat. Sie können allerdings den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 ...
Antwort lesen »Sie können die Heizungsförderung auslagern, müssten das dann aber vor oder nach der Effizienzhaus-Sanierung umsetzen lassen. Denn eine ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort