Frage 1: Warum ist der Balkonanschluss überhaupt so eine problematische Stelle?
Patricia Sulzbach: Auskragungen wie Balkone sind eine der kritischen Wärmebrücken am Haus und daher mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Bei ungedämmten auskragenden Bauteilen wie beispielsweise Stahlbetonbalkonen oder Stahlträgern ergibt das Zusammenwirken des Kühlrippeneffekts der Auskragung (geometrische Wärmebrücke) sowie der Durchdringung der Wärmedämmebene mit Stahlbeton oder Stahl (materialbedingte Wärmebrücke) einen starken Wärmeabfluss. Die Folge ungedämmter Auskragungen können, im Vergleich zur gedämmten Ausführung, um das 5-fache erhöhte Wärmeverluste und eine signifikante Absenkung der Oberflächentemperatur (von 5 bis 10°C) sein. Dies führt zu deutlich erhöhten Heizkosten. Im Anschlussbereich der Auskragung entsteht das Risiko für Schimmelpilzbildung. Weitere Folgen sind die Gefahr von Tauwasserausfall und eine Schädigung der Bausubstanz.
Frage 2: Welche Möglichkeiten haben Hausbesitzer, die Wärmebrücke am Balkonanschluss zu beseitigen?
Patricia Sulzbach: Im Falle einer Sanierung ist es vor allem zu beachten, dass die Mindestanforderungen an die Innenoberflächentemperaturen erreicht werden müssen, um Schimmelpilzbildung und Tauwasserausfall zu verhindern. Dazu muss der Energieverlust durch den Balkonanschluss reduziert werden. Hierfür bestehen mehrere Möglichkeiten. Der Balkon kann von oben und unten mit Dämmung "eingepackt" werden. Diese Methode birgt zum einen das Problem, dass die Balkonplatte nach oben zu dick wird, da das Niveau der Balkontür nicht überschritten werden kann. Zum anderen gehört die Balkonplatte somit zum beheizten Gebäudevolumen und damit muss Energie für die Beheizung der Balkonplatte aufgebracht werden. Schneidet man die Balkonplatte dagegen ab, ergeben sich die Möglichkeiten, eine Konstruktion komplett vorzuständern oder einen neuen Balkon mit einem tragenden Wärmedämmelement anzuschließen. Während die erste Variante besonders im städtischen Raum aus Platzgründen häufig nicht umsetzbar ist, kann mit einem tragenden Wärmedämmelement wie dem Schöck Isokorb® R bei Bestandsgebäuden auch ein frei auskragender Balkon thermisch getrennt werden. Dabei wird der Bestandsbalkon abgeschnitten und durch den thermisch getrennten Anschluss ersetzt. Hierfür wird von außen in die Bestandsdecke eingebohrt, der Isokorb befestigt und der neue Balkon angeschlossen. Die Oberflächentemperatur steigt, das Risiko der Schimmelpilzbildung wird reduziert und ein Balkonanschluss gewährleistet, der wärmedämmtechnisch dem eines Neubaus entspricht.
Frage 3: Was für einen Handwerksbetrieb spricht man für eine Balkonsanierung am besten an?
Patricia Sulzbach: Für eine Balkonsanierung sind speziell ausgebildete Unternehmen zu empfehlen. Dabei kommt die Qualifikation ganz auf die Ausführungsart des Balkonanschlusses an. Fällt die Entscheidung bei einer Betondecke, den Bestandsbalkon abzuschneiden, so kann ein neuer Balkon von außen in der Decke befestigt werden. Dafür ist die Ausführung durch einen Hilti-zertifizierten Betrieb erforderlich. Ist die Anwendung dieses Systems aus statischen Gründen nicht möglich, kann auch die Öffnung der Bestandsdecke und das Einbringen einer tragenden Wärmedämmkonstruktion erfolgen. Für eine genauere Planung ist dann ein Statiker hinzuzuziehen.
Frage 4: Wenn ich mich für eine Fassadendämmung entscheide, sollte die Wärmebrücke am Balkon damit doch automatisch verschwinden oder ist das dann immer noch ein Thema?
Patricia Sulzbach: Häufiges Problem bei Sanierungen ist, dass Fenster und Fassade energetisch verbessert, aber die Wärmebrücken vernachlässigt werden. Dies ist besonders für Balkonanschlüsse von Bedeutung, da diese an sanierte Fenster und Türen angrenzen. Auch wenn durch einen ungedämmten Balkon im Altbau bisher keine Bauschäden (Schimmelbildung) aufgetreten sind, ist es notwendig, diesen im Zuge einer energetischen Sanierung thermisch zu trennen. Da durch eine energetische Sanierung Luftfeuchtigkeit und Oberflächentemperaturen beeinflusst werden, kommt es bei einer teilweisen energetischen Sanierung daher durch verbleibende Wärmebrücken oft zu Bauschäden.
Ursache ist, dass bei einer energetischen Sanierung die Dichtheit der Gebäudehülle verbessert wird. Dadurch steigt die Luftfeuchtigkeit im Gebäude, die durch den normalen Gebrauch verursacht wird (z.B. Duschen oder Kochen). Das im Altbau herrschende Gleichgewicht zwischen relativ niedriger Luftfeuchte und niedriger Oberflächentemperatur wird dadurch verschoben. Bei steigender Luftfeuchtigkeit muss nun auch die Oberflächentemperatur angehoben werden, um Tauwasserausfall zu vermeiden. An sanierten Fenstern und Wände sind die Oberflächentemperaturen nun hoch. Da im Bereich eines ungedämmten Balkons die Oberflächentemperatur aber niedrig bleibt, kann sich an der kalten Oberfläche nun Kondenswasser bilden. Das Risiko der Schimmelpilzbildung steigt. Bei einer vollständigen energetischen Sanierung, bei der auch der Balkon thermisch getrennt wird, steigt die Oberflächentemperatur innenseitig. Hierdurch befindet sich das komplette Bauteil in einem thermisch unkritischen Bereich.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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