Warum ist der Balkonanschluss überhaupt so eine problematische Stelle?
Auskragungen wie Balkone sind eine der kritischen Wärmebrücken am Haus und daher mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten. Bei ungedämmten auskragenden Bauteilen wie beispielsweise Stahlbetonbalkonen oder Stahlträgern ergibt das Zusammenwirken des Kühlrippeneffekts der Auskragung (geometrische Wärmebrücke) sowie der Durchdringung der Wärmedämmebene mit Stahlbeton oder Stahl (materialbedingte Wärmebrücke) einen starken Wärmeabfluss. Die Folge ungedämmter Auskragungen können, im Vergleich zur gedämmten Ausführung, um das 5-fache erhöhte Wärmeverluste und eine signifikante Absenkung der Oberflächentemperatur (von 5 bis 10°C) sein. Dies führt zu deutlich erhöhten Heizkosten. Im Anschlussbereich der Auskragung entsteht das Risiko für Schimmelpilzbildung. Weitere Folgen sind die Gefahr von Tauwasserausfall und eine Schädigung der Bausubstanz.
Welche Möglichkeiten haben Eigentümer, die Wärmebrücke am Balkonanschluss zu beseitigen?
Im Falle einer Sanierung ist es vor allem zu beachten, dass die Mindestanforderungen an die Innenoberflächentemperaturen erreicht werden müssen, um Schimmelpilzbildung und Tauwasserausfall zu verhindern. Dazu muss der Energieverlust durch den Balkonanschluss reduziert werden. Hierfür bestehen mehrere Möglichkeiten. Der Balkon kann von oben und unten mit Dämmung "eingepackt" werden. Diese Methode birgt aber zum einen das Problem, dass die Balkonplatte nach oben zu dick wird, da das Niveau der Balkontür nicht überschritten werden kann. Zum anderen gehört die Balkonplatte somit zum beheizten Gebäudevolumen und damit muss Energie für die Beheizung der Balkonplatte aufgebracht werden. Schneidet man die Balkonplatte dagegen ab, ergeben sich die Möglichkeiten, eine Konstruktion komplett vorzuständern oder einen neuen Balkon mit einem tragenden Wärmedämmelement anzuschließen. Während die erste Variante besonders im städtischen Raum aus Platzgründen häufig nicht umsetzbar ist, kann mit einem tragenden Wärmedämmelement bei Bestandsgebäuden auch ein frei auskragender Balkon thermisch getrennt werden. Dabei wird der Bestandsbalkon abgeschnitten und durch den thermisch getrennten Anschluss ersetzt. Hierfür wird von außen in die Bestandsdecke eingebohrt, das Tragelement befestigt und der neue Balkon angeschlossen. Die Oberflächentemperatur steigt, das Risiko der Schimmelpilzbildung wird reduziert und ein Balkonanschluss gewährleistet, der wärmedämmtechnisch dem eines Neubaus entspricht.
Was für einen Handwerksbetrieb spricht man für eine Balkonsanierung am besten an?
Für eine Balkonsanierung sind speziell ausgebildete Unternehmen zu empfehlen. Dabei kommt die Qualifikation ganz auf die Ausführungsart des Balkonanschlusses an. Fällt die Entscheidung bei einer Betondecke, den Bestandsbalkon abzuschneiden, so kann ein neuer Balkon von außen in der Decke befestigt werden. Dafür ist die Ausführung durch einen Hilti-zertifizierten Betrieb erforderlich. Ist die Anwendung dieses Systems aus statischen Gründen nicht möglich, kann auch die Öffnung der Bestandsdecke und das Einbringen einer tragenden Wärmedämmkonstruktion erfolgen. Für eine genauere Planung ist dann ein Statiker hinzuzuziehen.
Wenn ich mich für eine Fassadendämmung entscheide, sollte die Wärmebrücke am Balkon damit doch automatisch verschwinden oder ist das dann immer noch ein Thema?
Häufiges Problem bei Sanierungen ist, dass Fenster und Fassade energetisch verbessert, aber die Wärmebrücken vernachlässigt werden. Dies ist besonders für Balkonanschlüsse von Bedeutung, da diese an sanierte Fenster und Türen angrenzen. Auch wenn durch einen ungedämmten Balkon im Altbau bisher keine Bauschäden (Schimmelbildung) aufgetreten sind, ist es notwendig, diesen im Zuge einer energetischen Sanierung thermisch zu trennen. Da durch eine energetische Sanierung Luftfeuchtigkeit und Oberflächentemperaturen beeinflusst werden, kommt es bei einer teilweisen energetischen Sanierung daher durch verbleibende Wärmebrücken oft zu Bauschäden.
Ursache ist, dass bei einer energetischen Sanierung die Dichtheit der Gebäudehülle verbessert wird. Dadurch steigt die Luftfeuchtigkeit im Gebäude, die durch den normalen Gebrauch verursacht wird (z.B. Duschen oder Kochen). Das im Altbau herrschende Gleichgewicht zwischen relativ niedriger Luftfeuchte und niedriger Oberflächentemperatur wird dadurch verschoben. Bei steigender Luftfeuchtigkeit muss nun auch die Oberflächentemperatur angehoben werden, um Tauwasserausfall zu vermeiden. An sanierten Fenstern und Wände sind die Oberflächentemperaturen nun hoch. Da im Bereich eines ungedämmten Balkons die Oberflächentemperatur aber niedrig bleibt, kann sich an der kalten Oberfläche nun Kondenswasser bilden. Das Risiko der Schimmelpilzbildung steigt. Bei einer vollständigen energetischen Sanierung, bei der auch der Balkon thermisch getrennt wird, steigt die Oberflächentemperatur innenseitig. Hierdurch befindet sich das komplette Bauteil in einem thermisch unkritischen Bereich.
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Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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