Modern: 2-Stützen-System
Das 2-Stützen-System für den Balkonanschluss ist derzeit das modernste Verfahren und ermöglicht eine schnelle und leichte Montage des Balkons. Das System besteht aus einer soliden Balkonplatte, einem wärmegedämmten Wandanschluss und zwei Stützen. Der Vorteil dieser Variante: Der Balkon ist wärmetechnisch von der Fassade entkoppelt und Fundamente direkt am Haus sind nicht erforderlich.
Eigenständig: 4-Stützen-System
Das 4-Stützen-System kommt für den Balkonanschluss immer dann zum Einsatz, wenn die alte Bausubstanz den Balkon konstruktiv nicht aufnehmen kann. Dann entsteht mit vier Stützen ein statisch eigenständiger und frei stehender Balkon.
Frei auskragend: ohne sichtbare Stützen
Frei auskragende Balkone bieten die größtmögliche Gestaltungsfreiheit. Voraussetzung ist, dass die Bausubstanz dafür geeignet ist. Spezielle Befestigungslösungen sorgen auch bei dieser Variante dafür, dass Balkon und Fassade thermisch getrennt sind und keine Wärmebrücken entstehen.
Balkonerweiterung
Neue Größe für kleine Balkone: Eine Balkonerweiterung ist sowohl frei auskragend als auch mit 2-Stützen-System denkbar, abhängig von der Bausubstanz. Meistens muss nicht einmal die alte Balkonplatte entfernt werden, sondern die bestehende Balkonkonstruktion wird erweitert.
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Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
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Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
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Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
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Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragen, erhalten Sie diesen dann unter ...
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Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
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Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
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