Die richtige Planung
Kein Traum in Grün ohne eine gute Planung! Denn das schöne Grün ist auch eine Belastung für die Fassade. Vor der Fassadenbegrünung gibt es deshalb einige Fragen zu klären: Ist die Fassade belastbar und tragfähig? Zuallererst sollte ein Fachbetrieb einbestellt werden, um Konstruktion und Beschaffenheit der Fassade zu überprüfen. Danach unterstützt die Planungshilfe vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. bei der Auswahl und Umsetzung der Begrünung.
Die richtige Konstruktion
Es gibt zwei Arten der Fassadenbegründung, die boden- und die wandgebundene Begrünung. Die bodengebundene ist die klassische Variante. Bei ihr ranken die Pflanzen entweder direkt an der Wand oder an einer Kletterhilfe empor. Bei der wandgebundenen Grünfassade werden bepflanzte Vliestaschen, Substratkästen oder Ähnliches an einer Unterkonstruktion befestigt. Sie stellt weniger Ansprüche an die Tragfähigkeit der Fassade. Bewässerung, Pflege und Nährstoffversorgung sind jedoch kostenintensiver. Dafür bietet sie mehr Freiraum bei der Wahl der Pflanzen.
Die richtigen Pflanzen
An wandgebundenen Grünfassaden finden sogar farbenprächtige Frühlingsblüher wie Krokus, Hyazinthe und Narzisse ein Plätzchen. Bei der Auswahl der Pflanzen sollten Eigentümer neben der Optik auch den Pflegeaufwand und die Standortbedingungen im Blick haben. Geeignet sind verschiedene mehrjährige, aber auch einjährige Pflanzen, die für Abwechslung an der Fassade sorgen. Eines muss die Pflanze natürlich können: gut klettern. Viele Kletterpflanzen wie Kapuzinerkresse, Duftwinde, Rose oder Hopfenstauden benötigen dazu eine belastbare und tragfähige Kletterhilfe. Das können Seile, Stäbe oder Gitter sein.
Efeu und wilder Wein kommen ohne aus: Dank ihren Haftwurzeln oder Haftscheiben krallen sie sich an der Wand fest und erklimmen so langsam, aber sicher die Fassade.
Die richtige Pflege
Ohne Pflege geht es bei der Fassadenbegrünung nicht. Einmal im Jahr sollte die Grünfassade zurückgeschnitten werden. Wildwuchs sieht nicht nur ungepflegt aus, sondern kann an der Fassade auch Schäden verursachen. Werden die Pflanzen nicht rechtzeitig gebändigt, suchen sie sich Halt in Rissen und Löchern des Putzes und hinterlassen bei der Entfernung ihre Haftorgane - ein unansehnlicher Albtraum in Braun. Deshalb ist es auch sehr wichtig, Pflanze und Kletterhilfe aufeinander abzustimmen.
Die wichtigsten Vorteile: Grünfassade verbessert Wärme- und Schallschutz
Wer diese Tipps beachtet, wird an der Fassade sicher sein grünes Wunder erleben. Eine Grünfassade ist übrigens nicht nur ein optisches Highlight, sondern hilft auch beim Energiesparen und dient als Schutz gegen Verwitterung und Lärm, da die Pflanzenschicht - ähnlich einer vorgehängten hinterlüfteten Fassade - wie eine zusätzliche Dämmung wirkt. Nur, dass in der "Biofassade" auch zahlreiche Insekten und Kleintiere ein Zuhause finden.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
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Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
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