Ist die alte Fassade in die Jahre gekommen, stellt sich die Frage nach dem neuen Look: Ob frischer Putz oder eine Fassadenbekleidung - was es am Ende wird, ist vor allem Geschmacksache, aber auch eine Frage des Budgets. Vor allem mit einer Kombination aus beidem, Putz und Fassadenbekleidung, können an der Fassade interessante Kontraste geschaffen werden.
Fassadengestaltung mit Putz: Viel Gestaltungsfreiheit für wenig Geld
Die Putzfassade ist die am häufigsten gewählte Variante der Fassadengestaltung. Das liegt nicht nur an den niedrigen Kosten: Für verhältnismäßig wenig Geld bietet diese Variante viel Gestaltungsfreiheit. Denn sowohl mit mineralischen Putzen als auch mit Kunstharzputzen lässt sich die Fassade kreativ gestalten. Dabei stehen unterschiedliche Strukturen und eine schier unendliche Farbvielfalt zur Verfügung.
Wichtig ist hier vor allem die Wahl des richtigen Putzes, damit er seine Aufgaben erfüllen kann: Der Außenputz soll nicht nur gut aussehen, sondern die Bausubstanz vor eindringendem Regen, Schnee und Umwelteinflüssen schützen. Moderne Putze können hier mit einigen Zusatzfunktionen aufwarten: So steigern Wärmedämmputze die Dämmwirkung der Fassade, während Nanoputze der Verschmutzung der Fassade vorbeugen. Ein dickschichtig aufgetragener Putz kann sogar Hagel unbeschadet überstehen. Zusammen mit einem Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) schützt frischer Putz so umfassend. Nichtsdestotrotz gilt: Eine Putzfassade hält nicht ewig. Alle paar Jahre wird ein neuer Anstrich und nach rund 25 Jahren ein neuer Putz fällig. Weiterlesen: Putze von A bis Z
Fassadenbekleidung: Fassadengestaltung nach Maß
Hinter einer Fassadenbekleidung lässt sich eine alte, in die Jahre gekommene Fassade ganz einfach verstecken. Architekten haben die Vorzüge der Fassadenbekleidung schon lange erkannt und auch viele Eigentümer:innen wissen die Vorteile der zweiten Hülle zu schätzen. Absoluter Pluspunkt ist die Materialvielfalt, besonders bei der vorgehängten hinterlüfteten Fassade (VHF): Holz, Faserzement, Zink, Kunststoff, Keramik - die Möglichkeiten der Fassadenbekleidung sind grenzenlos. Eigentümer haben somit die Wahl zwischen verschiedensten Oberflächenstrukturen, Effekten, Farben, Mustern oder Maserungen.
Ein weiterer Vorteil: Bis auf Holz sind die meisten Bekleidungsmaterialien sehr pflegeleicht, haltbar und wetterbeständig. Mit etwas Pflege ist aber auch Holz ein idealer und langlebiger Bekleidungsstoff und zudem ein ökologisches Baumaterial mit vielen positiven Eigenschaften.
Ein abwechslungsreiches Aussehen wird auch mit einer Fassadenbekleidung aus Klinker oder Naturstein erreicht. Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, ist eine nachträgliche Verblendung einer Putzfassade gut möglich. Eine Verblendfassade ist genauso wie eine Vorhangfassade nicht ganz günstig. Dafür punktet aber auch sie mit einer langen Haltbarkeit, Wartungsfreiheit und einer Fassadendämmung nach Maß: Denn eine Beschränkung bei der Dämmdicke gibt es bei einer nachträglichen Verkleidung beziehungsweise Verblendung nicht.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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