Unterputze werden grundsätzlich nach ihren Eigenschaften und nach dem Verwendungszweck unterteilt in Grundputz, Leichtputz, Einlagenputz, Sanierputz sowie Wärmedämmputz. Hinzu kommt eine Klassifizierung nach Festmörteleigenschaften, mit der die Druckfestigkeit nach 28 Tagen angegeben wird, sowie nach der kapillaren Wasseraufnahme. Die Definition der kapillaren Wasseraufnahme ist wichtig, um Eigenschaften wie witterungsbeständig, wasser- oder regenabweisend und schlagregendicht die entsprechenden bauphysikalischen Kennwerte zuzuweisen.
Putze und Putzsysteme werden nach Festmörtelklassen unterschieden:
So wählen Eigentümer den Unterputz richtig aus
In der DIN V 18 550 finden sich Hinweise zur Ausführung, zum Beispiel zu Beschaffenheit und Zustand des Untergrundes, Umgebungsbedingungen vor, während und nach den Putzarbeiten sowie die Anforderungen an das Putzsystem. Nach ihren Eigenschaften können Untergründe in folgende Gruppen unterteilt werden:
Neben den genannten sind noch weitere Untergrundeigenschaften und -faktoren aufzuführen, die bei der Auswahl eines geeigneten Putzsystems beachtet werden müssen:
Natürlich müssen auch Risse an der Oberfläche und im Untergrund berücksichtigt werden. Bei den umgangssprachlichen Grundputzen (Normalputzmörtel GP) handelt es sich um einen Putzmörtel ohne besonderen Eigenschaften. Für das Verputzen von hoch wärmedämmenden Mauerwerken aus Leichthochlochziegeln, Poren- oder Leichtbeton haben sich Leichtputze (Leichtputzmörtel LW) bewährt. Leichtputze sind Putze mit geringer Festigkeit und geringem Elastizitätsmodul. Diese Eigenschaften erhalten diese aufgrund ihrer mineralischen oder organischen Zuschläge.
Bei besonderer Belastung: Zwischenschicht zwischen Unterputz und Oberputz
Unterliegt der Putz einer höheren Beanspruchung, zum Beispiel bei besonderer Lage oder Höhe der Fassade, erhöhter Feuchtebelastung und/oder einer möglichen Rissgefahr aus dem Untergrund, erheblichen Unregelmäßigkeiten (z. B. Unebenheiten und/ oder Mischbauweise) im Untergrund oder bei speziellen Unterputzen (z. B. Wärmedämmputzen) und Oberputzen (Korngröße unter 2 mm) empfiehlt sich als Zwischenschicht (zwischen Unterputz und Oberputz) das Aufbringen eines Armierungsputzes mit vollflächiger Gewebearmierung. Hierfür werden vergütete mineralische Armierungsmörtel oder organisch gebundene Armierungsputze verwendet, die im Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) zum Einsatz kommen und eine gute Kraftübertragung auf das vollflächig eingelegte Glasgittergewebe sicherstellen. In Folge dessen haben diese Armierungsmörtel und -putze die Aufgabe, mögliche Spannungen aus dem Untergrund beziehungsweise Unterputz abzupuffern.
Neben den klassischen Grund- und Leichtputzen wird auch Putz mit besonderen Eigenschaften angeboten. Hierzu gehören zum Beispiel Sockel- oder Sperrputze, Porengrund- und Sanierputze, Kompressenputze sowie Wärmedämmputze.
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Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
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Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
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Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter ...
Antwort lesen »Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine ...
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