Unterputze werden grundsätzlich nach ihren Eigenschaften und nach dem Verwendungszweck unterteilt in Grundputz, Leichtputz, Einlagenputz, Sanierputz sowie Wärmedämmputz. Hinzu kommt eine Klassifizierung nach Festmörteleigenschaften, mit der die Druckfestigkeit nach 28 Tagen angegeben wird, sowie nach der kapillaren Wasseraufnahme. Die Definition der kapillaren Wasseraufnahme ist wichtig, um Eigenschaften wie witterungsbeständig, wasser- oder regenabweisend und schlagregendicht die entsprechenden bauphysikalischen Kennwerte zuzuweisen.
Putze und Putzsysteme werden nach Festmörtelklassen unterschieden:
So wählen Eigentümer den Unterputz richtig aus
In der DIN V 18 550 finden sich Hinweise zur Ausführung, zum Beispiel zu Beschaffenheit und Zustand des Untergrundes, Umgebungsbedingungen vor, während und nach den Putzarbeiten sowie die Anforderungen an das Putzsystem. Nach ihren Eigenschaften können Untergründe in folgende Gruppen unterteilt werden:
Neben den genannten sind noch weitere Untergrundeigenschaften und -faktoren aufzuführen, die bei der Auswahl eines geeigneten Putzsystems beachtet werden müssen:
Natürlich müssen auch Risse an der Oberfläche und im Untergrund berücksichtigt werden. Bei den umgangssprachlichen Grundputzen (Normalputzmörtel GP) handelt es sich um einen Putzmörtel ohne besonderen Eigenschaften. Für das Verputzen von hoch wärmedämmenden Mauerwerken aus Leichthochlochziegeln, Poren- oder Leichtbeton haben sich Leichtputze (Leichtputzmörtel LW) bewährt. Leichtputze sind Putze mit geringer Festigkeit und geringem Elastizitätsmodul. Diese Eigenschaften erhalten diese aufgrund ihrer mineralischen oder organischen Zuschläge.
Bei besonderer Belastung: Zwischenschicht zwischen Unterputz und Oberputz
Unterliegt der Putz einer höheren Beanspruchung, zum Beispiel bei besonderer Lage oder Höhe der Fassade, erhöhter Feuchtebelastung und/oder einer möglichen Rissgefahr aus dem Untergrund, erheblichen Unregelmäßigkeiten (z. B. Unebenheiten und/ oder Mischbauweise) im Untergrund oder bei speziellen Unterputzen (z. B. Wärmedämmputzen) und Oberputzen (Korngröße unter 2 mm) empfiehlt sich als Zwischenschicht (zwischen Unterputz und Oberputz) das Aufbringen eines Armierungsputzes mit vollflächiger Gewebearmierung. Hierfür werden vergütete mineralische Armierungsmörtel oder organisch gebundene Armierungsputze verwendet, die im Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) zum Einsatz kommen und eine gute Kraftübertragung auf das vollflächig eingelegte Glasgittergewebe sicherstellen. In Folge dessen haben diese Armierungsmörtel und -putze die Aufgabe, mögliche Spannungen aus dem Untergrund beziehungsweise Unterputz abzupuffern.
Neben den klassischen Grund- und Leichtputzen wird auch Putz mit besonderen Eigenschaften angeboten. Hierzu gehören zum Beispiel Sockel- oder Sperrputze, Porengrund- und Sanierputze, Kompressenputze sowie Wärmedämmputze.
Weiterlesen im Thema:
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort