Um die Erneuerung der denkmalgeschützten Fenster kommen Eigentümer:innen auch in Sachen Komfort nicht herum: Denn die früher üblichen Einfachverglasungen lassen einen eiskalten Luftzug ins Haus, gegen den man kaum anheizen kann. Verzogene Rahmen tun ihr Übriges, Zugluft ist damit an der Tagesordnung. Eine Lösung für dieses gravierende Problem bieten spezialisierte Fenster- und Fassadenfachbetriebe. Sie können Fenster nachbilden, die bei der Optik ganz nah am Original liegen, gleichzeitig aber viel energiesparender, sicherer und komfortabler sind - stets im Einklang mit dem Denkmalschutz.
Fenstersanierung im Denkmalschutz: Wenn nicht original, dann zumindest originalgetreu
Ziel des Denkmalschutzes ist immer der Erhalt des Originals. Wenn dies nicht sinnvoll bzw. machbar ist, müssen Fenster-Lösungen umgesetzt werden, die überwiegend dem historischen Vorbild entsprechen. Dies gilt in der Regel sowohl für die Art der Konstruktion, als auch für die verwendeten Materialien, die Profilierung, die Oberflächenbehandlung sowie die Art der Montage der Fenster. Bei Energieeffizienz, Sicherheit und Komfort darf hingegen aus den Vollen geschöpft werden. Es gibt Lösungen von gut und preiswert bis hin zu High-end-Varianten in Form von perfekt ausgebildeten Fenster-Nachbauten. Diese bieten eine verbesserte Wärmedämmung, einen erhöhten Schallschutz, sie sind leicht zu öffnen und zu schließen und auch Einbrecher haben an ihnen keine Freude mehr.
Diese Fenster-Lösungen sind im Denkmalschutz möglich
Fenster-Sanierung von Denkmalbehörde genehmigen lassen
Bevor Eigentümer:innen sich an die Modernisierung der Fenster heranwagen, sollte auf jeden Fall das Gespräch mit der zuständigen Denkmalbehörde gesucht werden. Diese muss die Fenster-Sanierung nach Prüfung aller Unterlagen erst noch genehmigen.
Die Kosten der Sanierung kann eine Förderung deutlich reduzieren: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sieht auch Zuschüsse und günstige Förderkredite für denkmalgeschützte Gebäude vor. Die Förderung für neue Fenster wird auch unter Denkmalschutz gewährt, der maximal erlaubte U-Wert liegt bei 1,4 W/m²K, für Fenster mit echten glasteilenden Sprossen sowie beim Scheibentausch (Ertüchtigung der Fenster) bei 1,6 W/m²K.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
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