Hartnäckig hält sich der Glaube, dass Holzfenster zeitintensiv gepflegt werden müssen. Doch das ist oft gar nicht der Fall! Ein- bis zweimal jährlich sollten ohnehin alle Fenster (egal ob Holzfenster oder Kunststofffenster) inspiziert und gepflegt werden. Diese Schritte zur Pflege sind nötig:
Neuer Anstrich für klar lackierte Holzfenster und Dachfenster
Bei klar lackierten Holzfenstern entsteht die besondere Optik durch die sichtbare Holzmaserung. Alle vier bis fünf Jahre erhalten sie einen neuen Anstrich. Sind die Fenster stark der Witterung ausgesetzt oder viel Feuchtigkeit in Bad und Küche, sollte alle zwei Jahre geprüft werden, ob ein neuer Anstrich nötig ist. Zuerst werden alle Oberflächen mit lauwarmem Seifenwasser gereinigt und dann getrocknet. Beschädigungen werden mit Holzpaste ausgebessert. Je nach Zustand der Holzfenster werden die Rahmen dann mit Schleifpapier der Körnung 80 bis 180 geschliffen und anschließend der Staub entfernt. Faustregel: Je besser der Lack noch erhalten ist, desto feiner das Schleifpapier. Für den ersten Voranstrich mit einem Lasurpinsel einen leicht verdünnten Acryllack auf Wasserbasis auftragen. Nach etwa drei Stunden Trocknungszeit die Oberflächen mit Schleifpapier Körnung 240 erneut anschleifen, den Staub entfernen und den Schlussanstrich aus unverdünntem Acryllack auf Wasserbasis auftragen.
Neuer Anstrich für weiß lackierte Holzfenster und Dachfenster
Weiß lackierte Holzfenster brauchen im Durchschnitt nach gut sieben Jahren einen neuen Anstrich. Sie werden in der Regel mit Schleifpapier der sehr feinen Körnung 240 angeschliffen und die Oberfläche danach mit lauwarmem Wasser gereinigt. Nach 30 Minuten Trockenzeit den Acryllack-Voranstrich mit einem Lasurpinsel auftragen und mit einer Rolle nachbehandeln. Nach 30 Minuten eine zweite Lackschicht auf die gleiche Weise auftragen, den Lack nur noch trocknen lassen und schon sind die Arbeiten abgeschlossen.
Generell ist die Installation möglich. Bei Kältemittel führenden Leitungen sind allerdings Längen- und Höhengrenzen der Hersteller zu ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Heizeinsatz selbst zu tauschen. Benötigen Sie die Fachunternehmererklärung für die ...
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Antwort lesen »Planen Sie, das Gebäude zu verkaufen oder zu vermieten, benötigen Sie einen Energieausweis. Aufgrund der Größe und des Baustandards ist ...
Antwort lesen »Handelt es sich um ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus, teilen sich die Kosten gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf. Insgesamt stehen bei 16 ...
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Antwort lesen »Aller Voraussicht ist das nicht möglich, da Sie mit den Arbeiten bereits begonnen haben. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie hier nach ...
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Antwort lesen »Hier gibt es keine festen Regelungen, sodass Energieberater die anfallenden Kosten selbst festlegen können. Eine Kopplung an die Förder- ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe im Dachgeschoss aufzustellen. Interessieren Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, gibt es ...
Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
Antwort lesen »Am einfachsten ist es in Ihrem Fall, ein Gefach aus Balken zwischen die Dämmwolle zu legen. Darauf können Sie Bohlen mit Abstand verlegen. ...
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Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
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