Werden ausschließlich die Gläser saniert, lässt sich die Baustelle schneller abwickeln, zudem fällt weniger Schmutz und Lärm an. Haben Eigentümer:innen diese Option ins Auge gefasst, sollten sie sich von einem Energieberater unterstützen lassen. Neben einem beachtlichen Energieeinsparpotenzial bietet die Modernisierung der Gläser auch mehr Behaglichkeit in den Räumen. Kalte Oberflächen alter Verglasungen und das unangenehme Zuggefühl in der Nähe undichter Fenster gehören dann der Vergangenheit an.
--> Wichtig zu wissen: Auch für den bloßen Scheibenaustausch sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) bindend! Beträgt die Fläche der getauschten Scheiben mehr als zehn Prozent der Fensterfläche des Gebäudes, gelten die Vorgaben des GEG. Über Details wissen Energieberater und Sachverständige Bescheid. Sie können feststellen, ob die Rahmen der Fenster mit den Dichtungen und Beschlägen noch in Ordnung sind und sich eine Erneuerung der Verglasung rechnet.
Förderung für den Scheibentausch
Wer die Erneuerung der Verglasung professionell plant und sich gut beraten lässt, profitiert auch von der Förderung: Für die sogenannte Ertüchtigung der Fenster ist ein U-Wert von maximal 1,3 W/m²K Pflicht. Gefördert wird die Sanierung der Fenster mit einem Zuschuss von 15 bis 20 Prozent. Für die nötige Planung und Baubegleitung gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
Arbeiten Energieberater und Handwerksbetrieb Hand in Hand können Eigentümer:innen sicher gehen, dass beim Glastausch Bauphysik, Wärmebrücken, Kondensatbildung und Gebrauchstauglichkeit beachtet werden.
Scheibentausch lohnt vor allem für Fenster Baujahr 1985 bis 1995
Der Glastausch kommt vor allem für Fensterrahmen in Frage, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren mit Zweifach-Isoliergläsern eingebaut wurden. Ab 1995 wurden Zweifach-Verglasungen eingesetzt, die dank einer Silberbeschichtung auf der Scheibe und einer Argon-Gasfüllung im Zwischenraum etwa dreimal so gute Wärmedämmwerte (Ug-Wert 1,1 W/m²K) haben wie die Scheiben davor (Ug-Wert 2,7 – 3,0 W/m²K).
Mit dem U-Wert sollten sich Eigentümer auch über den g-Wert des Glases informieren. Dieser zeigt an, wie viel kostenlose Sonnenenergie das Glas durchlässt. Ein guter Standard sind circa 60 Prozent. Bei großen Glasflächen zur Südseite hin kann dagegen ein Sonnenschutzglas sinnvoll sein, das einen bewusst niedrigen g-Wert von vielleicht 30 Prozent hat.
Was ist bei der Wahl der Fensterscheiben zu beachten?
Aus energetischer Sicht ist der Einbau von Dreifachisoliergläsern (Ug-Wert 0,7 W/m²K, g-Wert = 60 Prozent) am sinnvollsten. Das erfordert jedoch eine geeignete Rahmenkonstruktion, die ein Dreifachisolierglas mit mindestens 36 mm Gesamtglasdicke aufnehmen kann. Hinzu kommt das wesentlich höhere Gewicht einer Dreifachverglasung. Damit das höhere Gewicht statisch keine Probleme macht, sind stabile Beschläge notwendig. Bei Holzfenstern ist es je nach Zustand möglich, die Breite des Glasfalzes so anzupassen, dass sich Dreifachgläser einsetzen lassen. Grundsätzlich können Holzfenster, je nachdem wie die Scheibe im Rahmen versiegelt wurde, etwas mehr Montageaufwand verursachen als Kunststofffenster. Am besten funktioniert ein Glasaustausch bei Fenstern mit einer sogenannten Trockenverglasung, bei der sich die Dichtprofile einfach lösen lassen.
Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
Antwort lesen »Das ist eine besondere Situation, in der üblicherweise nur Speziallösungen zur Anwendung kommen. Ein konventionelles WDVS lässt sich aller ...
Antwort lesen »Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die Heizungsoptimierung erst abschließen und danach die Förderung der Wärmepumpe beantragen. ...
Antwort lesen »Das kommt darauf an, welche Maßnahme Sie fördern lassen möchten. Geht es allein um die Förderung der Fassadendämmung, ist das Dach ...
Antwort lesen »Die förderbaren Maßnahmen sind nicht zu 100 Prozent identisch. Für den erstmaligen Einbau der Dachfenster können Sie die steuerliche ...
Antwort lesen »Das ist leider nur dann möglich, wenn Sie verschiedene Anträge für die Maßnahmen gestellt haben. Gibt es nur einen Antrag, müssen Sie ...
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