Werden ausschließlich die Gläser saniert, lässt sich die Baustelle schneller abwickeln, zudem fällt weniger Schmutz und Lärm an. Haben Eigentümer:innen diese Option ins Auge gefasst, sollten sie sich von einem Energieberater unterstützen lassen. Auch für den bloßen Scheibenaustausch sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) bindend! Beträgt die Fläche der getauschten Scheiben mehr als zehn Prozent der Fensterfläche des Gebäudes, gelten die Vorgaben des GEG. Über Details wissen Energieberater und Sachverständige Bescheid. Sie können feststellen, ob die Rahmen der Fenster mit den Dichtungen und Beschlägen noch in Ordnung sind und sich eine Erneuerung der Verglasung rechnet.
Förderung für den Scheibentausch
Wer die Erneuerung der Verglasung professionell plant und sich gut beraten lässt, profitiert auch von der Förderung: Für die sogenannte Ertüchtigung der Fenster ist ein U-Wert von maximal 1,3 W/m²K Pflicht. Bezuschussst wird die Sanierung der Fenster mit einem (Tilgungs)Zuschuss von 20 bis 25 Prozent. Für die nötige Planung und Baubegleitung gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Arbeiten Energieberater und Handwerksbetrieb Hand in Hand können Eigentümer:innen sicher gehen, dass beim Glastausch Bauphysik, Wärmebrücken, Kondensatbildung und Gebrauchstauglichkeit beachtet werden.
Scheibentausch lohnt vor allem für Fenster Baujahr 1985 bis 1995
Der Glastausch kommt vor allem für Fensterrahmen in Frage, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren mit Zweifach-Isoliergläsern eingebaut wurden. Ab 1995 wurden Zweifach-Verglasungen eingesetzt, die dank einer Silberbeschichtung auf der Scheibe und einer Argon-Gasfüllung im Zwischenraum etwa dreimal so gute Wärmedämmwerte (Ug-Wert 1,1 W/m²K) haben wie die Scheiben davor (Ug-Wert 2,7 – 3,0 W/m²K). Mit dem U-Wert sollten sich Eigentümer auch über den g-Wert des Glases informieren. Dieser zeigt an, wie viel kostenlose Sonnenenergie das Glas durchlässt. Ein guter Standard sind circa 60 Prozent. Bei großen Glasflächen zur Südseite hin kann dagegen ein Sonnenschutzglas sinnvoll sein, das einen bewusst niedrigen g-Wert von vielleicht 30 Prozent hat.
Was ist bei der Wahl der Fensterscheiben zu beachten?
Aus energetischer Sicht ist der Einbau von Dreifachisoliergläsern (Ug-Wert 0,7 W/m²K, g-Wert = 60 Prozent) am sinnvollsten. Das erfordert jedoch eine geeignete Rahmenkonstruktion, die ein Dreifachisolierglas mit mindestens 36 mm Gesamtglasdicke aufnehmen kann. Hinzu kommt das wesentlich höhere Gewicht einer Dreifachverglasung. Damit das höhere Gewicht statisch keine Probleme macht, sind stabile Beschläge notwendig. Bei Holzfenstern ist es je nach Zustand möglich, die Breite des Glasfalzes so anzupassen, dass sich Dreifachgläser einsetzen lassen. Grundsätzlich können Holzfenster, je nachdem wie die Scheibe im Rahmen versiegelt wurde, etwas mehr Montageaufwand verursachen als Kunststofffenster. Am besten funktioniert ein Glasaustausch bei Fenstern mit einer sogenannten Trockenverglasung, bei der sich die Dichtprofile einfach lösen lassen.
Energieeffizienz und Wohnkomfort mit neuer Verglasung
Neben einem beachtlichen Energieeinsparpotenzial bietet die Modernisierung der Gläser auch mehr Behaglichkeit in den Räumen. Kalte Oberflächen alter Verglasungen und das unangenehme Zuggefühl in der Nähe undichter Fenster gehören der Vergangenheit an.
Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
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Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
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Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein ...
Antwort lesen »Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten ...
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Antwort lesen »Vor 2023 gab es die BEG-Förderung für Solarthermieanlagen nur, wenn diese von einem Fachbetrieb eingebaut wurde. Als Nachweis benötigt das ...
Antwort lesen »§ 104 des Gebäudeenergiegesetzes gilt für kleine Gebäude und Gebäude, die maximal 5 Jahre lang genutzt werden und aus Raumzellen von ...
Antwort lesen »Nun, grundsätzlich halte ich Ihr beabsichtigtes Vorgehen für möglich. Dennoch sollten noch folgende Aspekte mit bedacht werden. Zunächst ...
Antwort lesen »Im Punkt 3.3.2 der technischen Mindestanforderungen (TMA) zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen heißt es: ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf den Einzelfall an. Denn grundsätzlich gilt das GEG in der aktuellen und der für 2024 geplanten Form für Gebäude ...
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Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie aller Voraussicht nach nicht nutzen. Denn diesen gibt es nur "für energetische Maßnahmen an ...
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