Werden ausschließlich die Gläser saniert, lässt sich die Baustelle schneller abwickeln, zudem fällt weniger Schmutz und Lärm an. Haben Eigentümer:innen diese Option ins Auge gefasst, sollten sie sich von einem Energieberater unterstützen lassen. Neben einem beachtlichen Energieeinsparpotenzial bietet die Modernisierung der Gläser auch mehr Behaglichkeit in den Räumen. Kalte Oberflächen alter Verglasungen und das unangenehme Zuggefühl in der Nähe undichter Fenster gehören dann der Vergangenheit an.
--> Wichtig zu wissen: Auch für den bloßen Scheibenaustausch sind die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2024) bindend! Beträgt die Fläche der getauschten Scheiben mehr als zehn Prozent der Fensterfläche des Gebäudes, gelten die Vorgaben des GEG. Über Details wissen Energieberater und Sachverständige Bescheid. Sie können feststellen, ob die Rahmen der Fenster mit den Dichtungen und Beschlägen noch in Ordnung sind und sich eine Erneuerung der Verglasung rechnet.
Förderung für den Scheibentausch
Wer die Erneuerung der Verglasung professionell plant und sich gut beraten lässt, profitiert auch von der Förderung: Für die sogenannte Ertüchtigung der Fenster ist ein U-Wert von maximal 1,3 W/m²K Pflicht. Gefördert wird die Sanierung der Fenster mit einem Zuschuss von 15 bis 20 Prozent. Für die nötige Planung und Baubegleitung gibt es einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.
Arbeiten Energieberater und Handwerksbetrieb Hand in Hand können Eigentümer:innen sicher gehen, dass beim Glastausch Bauphysik, Wärmebrücken, Kondensatbildung und Gebrauchstauglichkeit beachtet werden.
Scheibentausch lohnt vor allem für Fenster Baujahr 1985 bis 1995
Der Glastausch kommt vor allem für Fensterrahmen in Frage, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren mit Zweifach-Isoliergläsern eingebaut wurden. Ab 1995 wurden Zweifach-Verglasungen eingesetzt, die dank einer Silberbeschichtung auf der Scheibe und einer Argon-Gasfüllung im Zwischenraum etwa dreimal so gute Wärmedämmwerte (Ug-Wert 1,1 W/m²K) haben wie die Scheiben davor (Ug-Wert 2,7 – 3,0 W/m²K).
Mit dem U-Wert sollten sich Eigentümer auch über den g-Wert des Glases informieren. Dieser zeigt an, wie viel kostenlose Sonnenenergie das Glas durchlässt. Ein guter Standard sind circa 60 Prozent. Bei großen Glasflächen zur Südseite hin kann dagegen ein Sonnenschutzglas sinnvoll sein, das einen bewusst niedrigen g-Wert von vielleicht 30 Prozent hat.
Was ist bei der Wahl der Fensterscheiben zu beachten?
Aus energetischer Sicht ist der Einbau von Dreifachisoliergläsern (Ug-Wert 0,7 W/m²K, g-Wert = 60 Prozent) am sinnvollsten. Das erfordert jedoch eine geeignete Rahmenkonstruktion, die ein Dreifachisolierglas mit mindestens 36 mm Gesamtglasdicke aufnehmen kann. Hinzu kommt das wesentlich höhere Gewicht einer Dreifachverglasung. Damit das höhere Gewicht statisch keine Probleme macht, sind stabile Beschläge notwendig. Bei Holzfenstern ist es je nach Zustand möglich, die Breite des Glasfalzes so anzupassen, dass sich Dreifachgläser einsetzen lassen. Grundsätzlich können Holzfenster, je nachdem wie die Scheibe im Rahmen versiegelt wurde, etwas mehr Montageaufwand verursachen als Kunststofffenster. Am besten funktioniert ein Glasaustausch bei Fenstern mit einer sogenannten Trockenverglasung, bei der sich die Dichtprofile einfach lösen lassen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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