Kunststofffenster: Rewindo-Sammelstellen für das Recycling
Kunststofffenster machen inzwischen den größten Anteil im Fensterbestand aus. Werden diese ausgetauscht, lassen sich die alten Kunststoffrahmen über das Rewindo-System recyceln. Dafür gibt es in Deutschland rund 100 Sammelstellen. Sogar kleine Mengen sauber ausgebauter Fenster können dort abgegeben werden. Für größere Mengen – etwa bei Haussanierungen – bietet das Entsorgungsunternehmen einen Abholservice an. Fenster, Türen und Rollläden mit PVC-Rahmen teilen denselben Stoffkreislauf.
Nach der Rücknahme werden die Rahmen zerkleinert, gereinigt und zu PVC-Granulat aufbereitet – das Rezyklat kommt erneut im Fensterbau zum Einsatz. Schon heute liegt der Rezyklatanteil im Fensterkern bei etwa 20 Prozent. PVC kann laut Studien bis zu sieben Mal recycelt werden. Dabei gelten strenge Vorgaben, unter anderem für den Bleigehalt.
--> Wichtig zu wissen: Fensterrahmen und -Flügel sollten für das Recycling ganz oder grob entglast werden, Rollladenpanzer von Gurt und Welle befreit und Kunststofftüren ohne Glas und Türblatt abgegeben werden. Das Festerglas kann über den örtlichen Wertstoffhof entsorgt werden.
Aluminiumfenster: Rückgabe über A/U/F e. V.
Auch Aluminiumfenster lassen sich recyceln – und das praktisch verlustfrei. Über den A/U/F e. V. - ein Zusammenschluss von über 200 Fachbetrieben - wird das Material in den Stoffkreislauf zurückgeführt. Die Rücknahme erfolgt über AUF-zertifizierte Betriebe, die Fenster fachgerecht zerlegen. So entsteht aus alten Profilen wieder neues Material für Fenster, Türen und Fassaden. Das ist besonders klimafreundlich, denn Sekundäraluminium aus dem Recycling benötigt bis zu 95 Prozent weniger Energie in der Herstellung als Primäraluminium!
Wer seine Aluminiumfenster durch neue Modelle ersetzt und die alten umweltgerecht entsorgen möchte, kann sich direkt an einen A/U/F-zertifizierten Fachbetrieb wenden. Eine Übersicht der Betriebe ist unter www.a-u-f.com zu finden.
--> Wichtig zu wissen: Ein erheblicher Teil der Altfenster aus Aluminium landet derzeit noch außerhalb dieses Kreislaufs, etwa im Export. Daher ist die Rückführung über etablierte Systeme wie AUF entscheidend, um Materialqualität und Recyclingquote zu sichern.
Holzfenster: Natürlich und energetisch verwertbar
Holzfenster sind eine bewährte und seit Jahrhunderten verwendete Rahmenvariante. Sie machen weiterhin einen beachtlichen Teil des Bestandes aus. In der Regel sind die Rahmen mit Holzschutzmitteln behandelt – deshalb dürfen sie in Deutschland nicht stofflich recycelt, sondern nur energetisch verwertet werden. Das bedeutet. dass sie als CO2-neutraler Brennstoff in modernen Biomasseanlagen eingesetzt werden. Damit wird die gespeicherte Energie des Holzes nochmals genutzt. Andere Bestandteile wie Glas und Beschläge werden separat erfasst und weiterverwertet.
Perspektivisch belegt die Forschung: Mit neuen "ökologischen" Holzschutzmitteln könnte künftig auch eine stoffliche Verwertung denkbar sein. Dafür bedarf es aber klarer gesetzlicher Regelungen und Materialnachweise.
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Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
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