Die Lärmbelastung, die durch den Einsatz von Schallschutzfenstern von den Ohren der Bewohner genommen wird, ist nicht zu unterschätzen: Dauerhafte Lärmbelästigung ist nicht nur nervig, sondern auch eine echte Belastung für die Gesundheit. Wild feiernde Nachbarn, hupende Autofahrer und dröhnende Flugzeuge rauben Bewohner:innen den letzten Nerv und die nötigen Stunden Schlaf. In Anbetracht einer permanenten, lauten Geräuschkulisse ist an Erholung praktisch nicht mehr zu denken.
Schallschutzfenster machen das Heim wieder zum Erholungsraum
Mit Schallschutzfenstern können sich Eigentümer ihren Erholungsraum wieder zurückerobern. Ihre spezielle Konstruktion lässt viel weniger Lärm ins Haus dringen, als das bei normalen Fenstern der Fall ist. Von der Verglasung über die Fensterflügel bis hin zum Blendrahmen und den Fugen zwischen Flügel und Blendrahmen ist alles auf optimale Schallreduktion ausgelegt. Bei der Verglasung ist der Scheibenaufbau mittels unterschiedlich dicker Scheiben asymmetrisch ausgeführt. Zusätzlich trägt der größere Abstand der Gläser zueinander zu einem verbesserten Schallschutz bei. Die Königsklasse sind Schallschutzfenster mit Verbundglas. Bei ihnen wird eine der zwei oder drei Wärmeschutz-Scheiben – wie ein "Sandwich" – aus zwei Einzelscheiben, die mit einer Schallschutzfolie verklebt sind, hergestellt. Außerdem verbessern mehrere Dichtungsebenen die Dichtigkeit und damit den Schallschutz des Fensters.
Bei Schallschutzfensters auf richtigen Einbau achten
Aber auch der richtige Einbau spielt eine wichtige Rolle: Im Fokus steht dann besonders die zwischen Fenster und Außenwand liegende Fuge. Wird sie korrekt ausgeführt und so die Erzeugung einer Schallbrücke vermieden, herrscht endlich Ruhe.
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Für jeden Raum das passende Fenster
Um die Lärmbelastung im Rahmen zu halten, ist es nicht unbedingt nötig, gleich alle Fenster auszutauschen. Hochwirksame Schallschutzfenster sind vor allem in den Räumen des Hauses sinnvoll, in denen Ruhe gesucht wird - wie im Schlafzimmer, Arbeitszimmer oder auch im Wohnzimmer. In Küche oder Bad geht es grundsätzlich lebhafter zu, hier reichen Fenster mit entsprechend geringerer Schalldämmwirkung.
Schallschutzklassen: Wann kommt welches Schallschutzfenster zum Einsatz?
Schallschutzfenster sind in die Schallschutzklassen (SSK) 1 bis 6 unterteilt. Mit zunehmendem Schallschutz nimmt die Gesamtdicke der Fensterverglasung zu. Und je höher die Klasse, umso höher auch die Kosten für Schallschutzfenster. Je nach Wohnsituation und Einbauort können Eigentümer die passende Schallschutzklasse auswählen:
--> Wichtig zu wissen: Einen zu hohen Schallschutz sollten Eigentümer vermeiden, denn Außen- und Hintergrundgeräusche sind auch eine Verbindung zur Außenwelt! Fehlen diese Geräusche, können statt dessen Geräusche aus der Wohnung wie z.B vom Kühlschrank auf einmal als störend laut empfunden werden, auch ein bedrückendes Isolationsgefühl ist möglich.
Alten Rollladen nicht vergessen!
Ganz wichtig bei der Planung neuer Schallschutzfenster: Auf keinen Fall den alten Rollladen vergessen! Bleibt der nämlich unverändert, kann der Lärm trotz neuer Fenster über den alten, ungedämmten Rollladenkasten in die Wohnräume eindringen! Eigentümer können entweder eine spezielle Schallschutzeinlage in den vorhandenen Rollladenkasten einbauen oder sich für einen speziell gedämmten Rollladenaufsatzkasten entscheiden.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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