Die Lärmbelastung, die durch den Einsatz von Schallschutzfenstern von den Ohren der Bewohner genommen wird, ist nicht zu unterschätzen: Dauerhafte Lärmbelästigung ist nicht nur nervig, sondern auch eine echte Belastung für die Gesundheit. Wild feiernde Nachbarn, hupende Autofahrer und dröhnende Flugzeuge rauben Bewohner:innen den letzten Nerv und die nötigen Stunden Schlaf. In Anbetracht einer permanenten, lauten Geräuschkulisse ist an Erholung praktisch nicht mehr zu denken.
Schallschutzfenster machen das Heim wieder zum Erholungsraum
Mit Schallschutzfenstern können sich Eigentümer ihren Erholungsraum wieder zurückerobern. Ihre spezielle Konstruktion lässt viel weniger Lärm ins Haus dringen, als das bei normalen Fenstern der Fall ist. Von der Verglasung über die Fensterflügel bis hin zum Blendrahmen und den Fugen zwischen Flügel und Blendrahmen ist alles auf optimale Schallreduktion ausgelegt. Bei der Verglasung ist der Scheibenaufbau mittels unterschiedlich dicker Scheiben asymmetrisch ausgeführt. Zusätzlich trägt der größere Abstand der Gläser zueinander zu einem verbesserten Schallschutz bei. Die Königsklasse sind Schallschutzfenster mit Verbundglas. Bei ihnen wird eine der zwei oder drei Wärmeschutz-Scheiben – wie ein "Sandwich" – aus zwei Einzelscheiben, die mit einer Schallschutzfolie verklebt sind, hergestellt. Außerdem verbessern mehrere Dichtungsebenen die Dichtigkeit und damit den Schallschutz des Fensters.
Bei Schallschutzfensters auf richtigen Einbau achten
Aber auch der richtige Einbau spielt eine wichtige Rolle: Im Fokus steht dann besonders die zwischen Fenster und Außenwand liegende Fuge. Wird sie korrekt ausgeführt und so die Erzeugung einer Schallbrücke vermieden, herrscht endlich Ruhe.
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Für jeden Raum das passende Fenster
Um die Lärmbelastung im Rahmen zu halten, ist es nicht unbedingt nötig, gleich alle Fenster auszutauschen. Hochwirksame Schallschutzfenster sind vor allem in den Räumen des Hauses sinnvoll, in denen Ruhe gesucht wird - wie im Schlafzimmer, Arbeitszimmer oder auch im Wohnzimmer. In Küche oder Bad geht es grundsätzlich lebhafter zu, hier reichen Fenster mit entsprechend geringerer Schalldämmwirkung.
Schallschutzklassen: Wann kommt welches Schallschutzfenster zum Einsatz?
Schallschutzfenster sind in die Schallschutzklassen (SSK) 1 bis 6 unterteilt. Mit zunehmendem Schallschutz nimmt die Gesamtdicke der Fensterverglasung zu. Und je höher die Klasse, umso höher auch die Kosten für Schallschutzfenster. Je nach Wohnsituation und Einbauort können Eigentümer die passende Schallschutzklasse auswählen:
--> Wichtig zu wissen: Einen zu hohen Schallschutz sollten Eigentümer vermeiden, denn Außen- und Hintergrundgeräusche sind auch eine Verbindung zur Außenwelt! Fehlen diese Geräusche, können statt dessen Geräusche aus der Wohnung wie z.B vom Kühlschrank auf einmal als störend laut empfunden werden, auch ein bedrückendes Isolationsgefühl ist möglich.
Alten Rollladen nicht vergessen!
Ganz wichtig bei der Planung neuer Schallschutzfenster: Auf keinen Fall den alten Rollladen vergessen! Bleibt der nämlich unverändert, kann der Lärm trotz neuer Fenster über den alten, ungedämmten Rollladenkasten in die Wohnräume eindringen! Eigentümer können entweder eine spezielle Schallschutzeinlage in den vorhandenen Rollladenkasten einbauen oder sich für einen speziell gedämmten Rollladenaufsatzkasten entscheiden.
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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