Die Lärmbelastung, die durch den Einsatz von Schallschutzfenstern von den Ohren der Bewohner genommen wird, ist nicht zu unterschätzen: Dauerhafte Lärmbelästigung ist nicht nur nervig, sondern auch eine echte Belastung für die Gesundheit. Wild feiernde Nachbarn, hupende Autofahrer und dröhnende Flugzeuge rauben Bewohner:innen den letzten Nerv und die nötigen Stunden Schlaf. In Anbetracht einer permanenten, lauten Geräuschkulisse ist an Erholung praktisch nicht mehr zu denken.
Schallschutzfenster machen das Heim wieder zum Erholungsraum
Mit Schallschutzfenstern können sich Eigentümer ihren Erholungsraum wieder zurückerobern. Ihre spezielle Konstruktion lässt viel weniger Lärm ins Haus dringen, als das bei normalen Fenstern der Fall ist. Von der Verglasung über die Fensterflügel bis hin zum Blendrahmen und den Fugen zwischen Flügel und Blendrahmen ist alles auf optimale Schallreduktion ausgelegt. Bei der Verglasung ist der Scheibenaufbau mittels unterschiedlich dicker Scheiben asymmetrisch ausgeführt. Zusätzlich trägt der größere Abstand der Gläser zueinander zu einem verbesserten Schallschutz bei. Die Königsklasse sind Schallschutzfenster mit Verbundglas. Bei ihnen wird eine der zwei oder drei Wärmeschutz-Scheiben – wie ein "Sandwich" – aus zwei Einzelscheiben, die mit einer Schallschutzfolie verklebt sind, hergestellt. Außerdem verbessern mehrere Dichtungsebenen die Dichtigkeit und damit den Schallschutz des Fensters.
Bei Schallschutzfensters auf richtigen Einbau achten
Aber auch der richtige Einbau spielt eine wichtige Rolle: Im Fokus steht dann besonders die zwischen Fenster und Außenwand liegende Fuge. Wird sie korrekt ausgeführt und so die Erzeugung einer Schallbrücke vermieden, herrscht endlich Ruhe.
Für jeden Raum das passende Fenster
Um die Lärmbelastung im Rahmen zu halten, ist es nicht unbedingt nötig, gleich alle Fenster auszutauschen. Hochwirksame Schallschutzfenster sind vor allem in den Räumen des Hauses sinnvoll, in denen Ruhe gesucht wird - wie im Schlafzimmer, Arbeitszimmer oder auch im Wohnzimmer. In Küche oder Bad geht es grundsätzlich lebhafter zu, hier reichen Fenster mit entsprechend geringerer Schalldämmwirkung.
Schallschutzklassen: Wann kommt welches Schallschutzfenster zum Einsatz?
Schallschutzfenster sind in die Schallschutzklassen (SSK) 1 bis 6 unterteilt. Mit zunehmendem Schallschutz nimmt die Gesamtdicke der Fensterverglasung zu. Und je höher die Klasse, umso höher auch die Kosten für Schallschutzfenster. Je nach Wohnsituation und Einbauort können Eigentümer die passende Schallschutzklasse auswählen: Wer in einer reinen Anwohnerstraße lebt, ist mit Schallschutzklasse 1 gut beraten. Schallschutzfenster gegen Fluglärm sollten dagegen die höchste Schallschutzklasse 6 aufweisen.
Alten Rollladen nicht vergessen!
Ganz wichtig bei der Planung neuer Schallschutzfenster: Auf keinen Fall den alten Rollladen vergessen! Bleibt der nämlich unverändert, kann der Lärm trotz neuer Fenster über den alten, ungedämmten Rollladenkasten in die Wohnräume eindringen! Eigentümer können entweder eine spezielle Schallschutzeinlage in den vorhandenen Rollladenkasten einbauen oder sich für einen speziell gedämmten Rollladenaufsatzkasten entscheiden.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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