Mit einer maßgeschneiderten Sonnenschutz-Lösung schlagen Eigentümer:innen der Sommersonne ein Schnippchen. Dabei ist Ganzheitlichkeit gefragt: Die ideale Ergänzung zu einer guten Wärmedämmung sind neue Fenster mit Sonnenschutzverglasung. Wenn diese dann noch mit den passenden Beschattungs-Elementen ausgestattet werden, steht angenehmen sommerlichen Stunden zu Hause eigentlich nichts mehr im Wege. Besonders komfortabel ist übrigens die automatische Steuerung von Beschattung, Sicht- und Sonnenschutz.
Bei Fenstern nach Süden auf Sonnenschutzverglasung setzen
Egal ob Neubau oder Sanierung - bei Fenstern geht der Trend hin zu großen Glasflächen. Möglichst viel Tageslicht soll ins Haus. Im Sommer kann das zum Problem werden, weil die Fensterflächen die Aufheizung des Hauses fördern. Besonders große Fensterflächen, die Richtung Süden ausgerichtet sind, benötigen einen starken Schutz vor der Sonne. Praktisch sind da Fenster, die schon über einen integrierten Sonnenschutz verfügen. Fenster mit Spezialverglasung halten bis zu 80 Prozent der Sonnenenergie vom Eindringen ins Haus ab. Denn die Sonnenschutzverglasung kann Sonnenstrahlen reflektieren oder Wärmestrahlung absorbieren.
Rollladen hält Sonne besser ab als Jalousie
Bei Fenstern, die nach Norden, Osten oder Westen liegen, reichen herkömmliche Sonnenschutz-Produkte in der Regel aus. Markise, Rollladen, Raffstore, Jalousie - die Auswahl ist groß und die Installation bzw. Investition lohnt sich durchaus. Der Vorteil: Sie können je nach Bedarf genutzt werden. Im Winter profitieren die Bewohner so von solaren Wärmeeinträgen über die Fenster, im Sommer werden die Schotten einfach dicht gemacht. Doch schützen alle gleich gut vor Hitze? Mitnichten! Wer die Sonne wirklich aussperren will, sollte Produkte wählen, die außen liegen. Denn Beschattungssysteme, die außen am Fenster angebracht werden, schützen viel besser vor Hitze: Sie können bis zu 75 Prozent des solaren Wärmeeintrags abfedern.
Jalousie besser für sonnenarme Teile des Hauses
Weniger wirkungsvoll sind innenliegende Jalousien oder Rollos. Sie sind nicht so gut für den Hitzeschutz geeignet. Muss
darauf zurückgegriffen werden, sind helle und beschichtete Ausführungen
im Vorteil. Sie reflektieren die Hitze besser und reduzieren die
Sonneneinstrahlung immerhin noch um rund 25 Prozent. Damit ist diese Beschattungsart für weniger besonnte Fassaden und Dachbereiche geeignet. Der Vorteil von Jalousien liegt in ihrer Variabilität: Die Lamellen der Jalousie lassen sich entweder per Hand, per Knopfdruck mit elektrifizierten Elementen oder auch vollautomatisch in die gewünschte Position bringen. So lassen sie in Frühjahr, Herbst und Winter, wenn die Sonne als Wärme- und Lichtspender gefragt ist, viel davon ins Haus.
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Plissee bringt Sicht- und Sonnenschutz in Einklang
Das Plissee, auch Faltstore genannt, ersetzt schon an vielen Fenstern Rollos, Jalousien und Vorhänge. Während blickdichte Plissees sich im Bad gut machen und abdunkelnde Varianten im Schlafzimmer zum Einsatz kommen, sollten Eigentümer für den Sonnenschutz auf eine Perlexbeschichtung achten. Zusätzlich zur Sonnenschutz-Beschichtung sind dann weitere Eigenschaften wie Sichtschutz (blickdicht), Eignung für Feuchträume, Abdunklung und sogar Brandsicherheit möglich. Sonnenschutz-Plissees sind auf der Rückseite mit einem dünnen Perlexfilm ausgestattet – dadurch wird das Sonnenlicht stärker reflektiert und absorbiert, als bei normalen Plissees. So entsteht in den Wohnräumen weniger Hitze. Erwünscht ist das vor allem bei Räumen im Dachgeschoss und Zimmern, in denen geschlafen wird. Plissees sind maßgefertigt für alle Fensterarten und Fensterformen erhältlich, so dass sich auch bei ungewöhnlicher Fensteranordnung ein Sonnenschutz nachrüsten lässt. Höhe und Position der Plissees am Fenster können individuell eingestellt werden. Bei der Optik sind Hausbesitzer übrigens trotz Hitzeschutz flexibel. Hitzereflektierende Plissees gibt es in vielen verschiedenen Farben, Designs und Optiken.
Markise ist perfekte Ergänzung für Balkon und Terrasse
Natürlich ist es schön, wenn das Haus im Sommer wohltemperierte Räume zum Abkühlen bietet. Doch auch Balkon und Terrasse wollen genutzt werden. Eine Markise verlängert den angenehmen, schattigen Bereich nach draußen hin und sorgt dafür, dass die Lieblingsplätze am Haus von der sengenden Sonne verschont bleiben. Und mit der Wahl der passenden Stofffarbe sorgen sie zusätzlich für schöne Lichteffekte im Terrassen- oder Balkonbereich.
Im ersten Schritt empfehlen wir den Kontakt zu einem Eigentümer/Betreiber der Anlage. Dieser kann den Standort der Anlage ändern oder ...
Antwort lesen »Ohne die Gegebenheiten vor Ort und die individuellen vertraglichen Grundlagen zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen aller relevanten Haushaltsmitglieder im zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, benötigen Sie eine Bestätigung des Fachunternehmens bzw. des Energieeffizienz-Experten. Außerdem ...
Antwort lesen »Bei der Förderung gelten leider immer die rechtlichen Gegebenheiten zum Antragszeitpunkt. In der Richtlinie vom 09.12.2022 heißt es dabei: ...
Antwort lesen »Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie können die Förderung der Solarthermie über die KfW beantragen. Wie das richtig funktioniert, erklären wir im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
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