Ist die alte Haustür nicht mehr dicht, lässt sie häufig viel kalte Luft ins Innere. Das verursacht hohe Heizkosten und senkt den Komfort im Haus. Aber auch aus sicherheitstechnischer Sicht kann die alte Eingangstür ein Risiko sein - der Einbruchschutz ist oft mangelhaft. Abhilfe schafft eine neue Eingangstür. Haustüren sind in verschiedenen Arten und Materialien erhältlich und lassen sich optimal an das Haus und die Wünsche seiner Eigentümer anpassen. Die Kosten hängen neben dem Material auch von der Größe ab.
Das kostet der Einbau einer neuen Haustür
Die Preisspanne ist also groß, je nach gewähltem Modell müssen für die neue Eingangstür insgesamt Kosten zwischen 1.300 bis 7.800 Euro einkalkuliert werden.
Das Material bestimmt die Kosten
Eingangstüren gibt es aus verschiedenen Materialien: Kunststoff, Aluminium, Holz und Verbundwerkstoffe erfüllen ganz unterschiedliche Ansprüche. Während Kunststofftüren vergleichsweise günstig und pflegeleicht sind, bieten massive Holztüren einen optimalen Schutz vor Lärm und Kälte. Sie versprühen einen natürlichen Charme, müssen dafür aber auch regelmäßig gepflegt werden. Aluminiumtüren wirken dagegen besonders modern. Sie sind außerdem witterungsbeständig, stabil und besonders sicher.
Kosten für eine neue Haustür nach Material
Die großen Preisspannen lassen sich durch Maße, Funktionen und Qualitätsstufen der Türen erklären. Während einfache Haustüren in Standardformaten vergleichsweise günstig sind, zahlen Eigentümer:innen für hochwertig verarbeitete Elemente in besonderen Größen deutlich mehr. Auch hohe Anforderungen an den Einbruchschutz führen zu steigenden Ausgaben beim Türenkauf.
Kosten für den Einbau neuer Haustüren
Geht es um den Einbau der neuen Haustür lohnt es sich, einen erfahrenen Handwerksbetrieb zu beauftragen. Dieser sorgt für eine sichere, stabile und dichte Montage, so dass sich eventuelle Feuchteschäden von vornherein ausschließen lassen. Für die Montage der Zargen, das Justieren des Blattes und die Installation des Schlosses müssen Kosten von 200 bis 400 Euro eingeplant werden.
Was kostet die neue Haustür? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote für Ihre neue Tür einholen!
Förderung für die neue Haustür senkt die Kosten
Erfüllt die neue Eingangstür besonders hohe Anforderungen an den Wärme- oder Einbruchschutz, ist eine staatliche Unterstützung in Form von Förderung möglich. Dabei besteht die Wahl zwischen zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschuss sowie einem reinen Zuschuss. Wer keine Förderung in Anspruch nehmen kann, sollte die Handwerkerkosten von der Steuer absetzen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Förder-Infos holen und sofort loslegen!
*Wir haben die Kosten für eine neue Haustür sorgfältig recherchiert. Es handelt sich jedoch um Durchschnittswerte für eine erste Kalkulation. Je nach Region, Maßen und ausgewählten Materialien können die tatsächlichen Kosten auch davon abweichen. Sicherheit über die Kosten erhalten Sie mit einem Handwerker-Angebot.
Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren ...
Antwort lesen »Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote ...
Antwort lesen »Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort