14.08.2022
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Förderung für neue Rollläden - Nachrüstung oder Erneuerung

Zuschüsse für Wärme-, Sonnen-, Einbruchschutz

Wer bei einer Sanierung neue Rollläden erstmals einbauen lässt oder seine alten Rollläden erneuert, kann auch dafür eine Förderung erhalten. Es gibt sogar mehrere Möglichkeiten: Fördermittel gibt es entweder beim Einbau zusammen mit neuen Fenstern, als Förderung für den sommerlichen Wärmeschutz oder für die Verbesserung des Einbruchschutzes. Alle Infos und Details zu den Zuschüssen und Förderkrediten von BAFA und KfW.

Fenster mit Rolladen
Für die Nachrüstung oder die Erneuerung von Rollläden gibt es verschiedene Möglichkeiten der FörderungFoto: BV Rollladen + Sonnenschutz e. V.

Zuschüsse beziehungsweise Förderkredite vergeben KfW und BAFA sowohl für den Einbau neuer Rollläden als auch für die Erneuerung von Rollläden und außen liegenden Verschattungselementen in diesen Fällen:

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In diesen Förderprogrammen kann der Zuschuss beziehungsweise Kredit beantragt werden:

  • Bundesförderung effiziente Gebäude - Zuschuss für Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA: Gefördert werden neue Rollläden (auch in Verbindung mit neuen Fenstern oder Dachfenstern) mit einem Zuschuss in Höhe von max. 20 Prozent der Sanierungskosten. --> zum BAFA
  • BEG Wohngebäude – Kredit  (261) – Kredit für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus: Aus diesem Programm erhalten Eigentümer zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung zum Effizienzhaus. Maximal sind 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit plus ein attraktiver Tilgungszuschuss bis maximal 20 Prozent möglich. --> zur KfW
  • Einbruchschutz - Investitionszuschuss (KfW Programmnummer 455-E): Es gibt auch Zuschüsse für den nachträglichen Einbau von einbruchhemmenden Rollläden. Der Zuschuss beträgt bei Investitions­kosten zwischen 500 und 1.000 Euro insgesamt 20 Prozent und für alle darüber hinausgehenden förder­fähigen Investitions­kosten noch 10 Prozent. Maximal sind 1.600 Euro Zuschuss möglich. Es müssen Rollläden nach DIN EN 1627 ab der Widerstandsklasse RC 2 eingebaut werden.

Wichtige Hinweise zur Förderung von KfW und BAFA
Der Antrag auf die Förderung muss unbedingt vor Beginn der Sanierung bei KfW und BAFA beziehungsweise bei der Hausbank (für den Kredit) gestellt werden. Damit Eigentümer:innen eine Förderung erhalten, muss der sachverständige Energieberater in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die Förderung beantragen beziehungsweise die notwendigen Bescheinigungen ausstellen. Für den Zuschuss im KfW-Programm 455-E ist kein Energieberater erforderlich.

Weitere Infos:


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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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