Eine Sanierung ist teuer - mal mehr, mal weniger, je nach Umfang. Unterstützt werden sowohl einzelne Maßnahmen, als auch komplette Sanierungen. Wir zeigen zusammengefasst, was wo beantragt wird:
Förderung für die Energieberatung
Startpunkt für die Sanierung ist am besten eine Energieberatung, diese wird üppig gefördert: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist einindividueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - dieser ist ein guter Leitfaden für die Planung und sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen aus dem Fahrplan umgesetzt werden.
BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die BEG-Förderung bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Unterstützt wird hier alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt - von Haustür- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung. 2023 haben sich die Förderrichtlinien bei der BEG nochmals geändert - einen Überblick zu den Neuerungen finden Sie hier. Unterteilt ist die BEG in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen - egal ob Fenstertausch, neue Haustür, Heizung oder Dämmung - werden einheitlich beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt. Der Zuschuss beträgt je nach Maßnahme zwischen 10 und 40 Prozent der förderfähigen Investionskosten. Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
Dazu kombiniert werden kann der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung, der im gleichen BAFA-Antrag mitbeantragt wird. Er beträgt bei Einzelmaßnahmen 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
Für diese Einzelmaßnahmen gibt es Zuschüsse:
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BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Die Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus wird über die KfW beantragt. Sie setzt sich zusammen aus einem zinsverbilligten Förderkredit und einem Tilgungszuschuss. Die Gesamtförderung beträgt - je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard - zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effizienzhäuser Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro. Das Förderprogramm der KfW heißt "Wohngebäude - Kredit, 261".
Im gleichen Programm und mit dem gleichen Antrag wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Er beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.
Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung
Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Steuerlast. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung vom BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher
Im KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Standard, 270" können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Darüber hinaus bieten auch einige Bundesländer Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen, Solarstromspeicher und Ladestationen an.
Unabhängig davon werden Photovoltaik-Anlagen 2023 durch deutlich bessere Rahmenbedingungen gefördert: Das sind zum einen die Verbesserungen durch das EEG 2023 und zum anderen steuerliche Erleichterungen.
Förderung für Barrierefreiheit
Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses - alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind Zuschüsse und zinsgünstige Förderkredite.
Förderung für Einbruchschutz
Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz gibt es 2023 nicht. Alternativ steht Eigentümer:innen die Kreditförderung im KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen – Kredit, 159" zur Verfügung.
Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fassadendämmung bekommen Sie auch ohne die Dämmung der einen Orientierung. Denn diese gibt es für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Bei zwei Wohneinheiten können Sie insgesamt Kosten in Höhe von 45.000 Euro anrechnen. 30.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die ...
Antwort lesen »Der bereits beauftragte Energieberater kann die vorhandene Berechnung mit einem vergleichsweise geringen Aufwand anpassen und einen neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung für neue Fenster bekamen Sie letztes Jahr leider nur, wenn Sie noch keine Maßnahme begonnen hatten. Auch in diesem ...
Antwort lesen »Die GEG-Vorgaben zur Dachsanierung betreffen immer nur die tatsächlich behandelten Bauteile. Sanieren Sie das erste Dach, müssen Sie durch ...
Antwort lesen »Beantragen Sie die Förderung der Dachdämmung, können Sie alle anfallenden Umfeldmaßnahmen ebenfalls mit angeben. Das heißt: Die Förderung ...
Antwort lesen »Beantragen Sie einen BEG-EM-Zuschuss für neue Fenster, liegt die Förderrate bei 15 Prozent. Bezogen auf die anrechenbaren Kosten von 82.000 ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizkosten, entscheidet der messbare Verbrauch. Bei allen anderen Kosten kommt es auf den Gemeinschaftsvertrag und die ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 GEG ist die Dämmung der Fassade Pflicht, wenn Sie Bekleidungen (Platten oder plattenartige Bauteile), Verschalungen, ...
Antwort lesen »Soll die Garage weiterhin größtenteils unbeheizt bleiben, ist eine Dämmung der Außenwände nicht nötig. Sinnvoll ist allerdings eine Dämmung ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus zur Heizungsförderung ist das Einkommen des selbst nutzenden Eigentümers. Außerdem ist das Einkommen eines ...
Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der neuen Heizung auch beantragen, wenn Sie die Öltanks verkaufen. Möchten Sie den Bonus zum Heizungstausch ...
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