Haben Sie schon ein Elektroauto? Wollen Sie sich eines anschaffen? Wer künftig klimafreundlich mobil sein möchte, erhält nicht nur eine Förderung für das Elektroauto selbst, sondern zusätzlich von der KfW auch einen Zuschuss für die eigene Ladestation.
Neu ist dafür das Förderprogramm "Zuschuss Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude (440)".
Das "Förderprogramm 440 - Ladestation für Elektroautos" im Überblick
Die KfW fördert die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Wohngebäuden. Eigentümer, Wohneigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter erhalten für den Erwerb und die Errichtung neuer Ladestationen einschließlich des Anschlusses an das Stromnetz einen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Die Förderung muss vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragt werden und wird nach Abschluss der Maßnahmen gegen Vorlage der von den durchführenden Fachbetrieben erstellten Rechnungen ausgezahlt.
Welche Ladestationen werden von der KfW gefördert?
Die KfW fördert Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind. Zu den geförderten Kosten gehören:
Was ist Voraussetzung für die Förderung einer Ladestation?
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ladestation für das Elektroauto ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzt – zum Beispiel aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über den Energieversorger. Der Einbau muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Ladestation?
Der Zuschuss beträgt 900 Euro pro Ladepunkt, die Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst ist keine KfW-Förderung möglich. Wer eine Ladestation mit mehreren Ladepunkten installiert, kann pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten, wenn die Kosten bei über 900 Euro pro Ladepunkt liegen.
Wie muss der Zuschuss für die Ladestation beantragt werden?
Wichtig: Die Förderung muss beantragt werden, bevor Sie Ihre Ladestation (z.B. Wallbox) bestellen! Den Antrag auf den Zuschuss wird direkt bei der KfW gestellt:
1. Schritt: Auf Grundlage eines Kostenvoranschlags beantragen Sie die Förderung im KfW-Zuschussportal.
2. Schritt: Anschließend bestellen Sie die Ladestation und geben den Auftrag für Einbau und Anschluss in der heimischen Garage an einen Fachbetrieb.
3. Schritt: Nach dem Einbau der Ladestation laden Sie Ihre Rechnungen für Kauf und Installation im KfW-Zuschussportal hoch. Danach erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.
Hier finden Sie alle Informationen und Details zum Programm Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude Zuschuss 440.
Vermutlich können Sie Fördermittel beantragen. Denn Voraussetzung ist die Durchführung von Maßnahmen im Gebäudebestand. Diesen definiert ...
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Antwort lesen »Wie beschrieben, sind die Anforderungen in Garage und Werkstatt eher gering. Daher kommen Stein- oder Glaswolle mit einer ...
Antwort lesen »In der BAFA-Liste der förderfähigen Kosten sind Stromerzeuger, insbesondere Photovoltaikanlagen unter den nicht förderfähigen Kosten ...
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