Viele Bundesländer folgen in Sachen Swimming-Pool der Musterbauordnung. Danach sind zum Beispiel Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter im Garten für private Freizeit-Nutzung genehmigungsfrei, wenn sie im Siedlungsgebiet und nicht in einem Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB liegen (§ 61 Nr. 10 a) MBO). Anders sieht es aus, wenn der Pool fest überdacht und von (Glas)wänden umfasst sein soll: Dann handelt es sich nämlich um ein Gebäude, das genehmigungspflichtig sein kann. Wird so ein Pool an das bestehende Haus angebaut, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Auch Vorgaben zum Pool-Bau im Bebauungsplan beachten
Unabhängig von der Genehmigungspflichtigkeit müssen beim Pool-Bau alle bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Es kann zum Beispiel sein, dass der Bebauungsplan Vorgaben macht. Wenn dort Nebenanlagen nicht zulässig sind, ist auch ein einfaches Becken planungsrechtlich untersagt. Es gibt sogar Bebauungspläne, die Swimming-Pools explizit verbieten.
Viele Vorschriften, wenn Pool als Gebäude errichtet wird
Wenn der Pool als Gebäude errichtet werden soll (also umgeben von Wänden), greifen alle entsprechenden Vorschriften: Zu beachten sind unter anderem Abstandsflächen, gegebenenfalls Baulinien, Baufenster sowie die maximale bauliche Nutzung des Grundstücks, die vielleicht mit dem existierenden Haus schon fast erschöpft ist. Am Ende muss ein Swimming-Pool als Nebenanlage dem Haus untergeordnet sein, und zwar auch räumlich-gegenständlich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. April 2004 entschieden (Az. 4 C 10.3). Ist das Schwimmbecken danach nicht mehr untergeordnet im Sinne der Baunutzungsverordnung, hat auch der Nachbar ein Abwehrrecht, das er klageweise durchsetzen kann. Wenn das Amt nicht selbst via Internet auf gut sichtbare Pools stößt, dann meldet sich vielleicht ein geräuschempfindlicher Nachbar später und macht das Amt aufmerksam. Damit es soweit nicht kommt, sollten frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort ermittelt werden.
Eigenleistung beim Pool-Bau im Garten
Wer in seinem Garten einen größeren Swimming-Pool einbauen will, kann einen Teil der Arbeiten in Eigenleistung erbringen. Empfehlenswert ist dabei eine Anleitung durch die Fachfirma, die den Einbau vornimmt. Dann können Eigentümer:innen zum Beispiel das Ausschachten übernehmen. Wichtig dabei: Damit kein Erdreich nachrutscht und sich der Boden in der Umgebung absenkt, sind seitliche Stabilisierungen oder andere Schutzmaßnahmen erforderlich. Sie dienen auch der Arbeitssicherheit. Familienangehörige und Freunde, die mit anpacken, müssen außerdem bei der Berufsgenossenschaft Bau unfallversichert werden. Die Bauherren selbst, deren Ehepartner oder nur sporadisch Gefälligkeiten Leistende sowie Freunde, die in Bereichen helfen, in denen sie selbstständig als Profis arbeiten, sind nicht über die BG versicherbar. Für sie sollte zusätzlich über eine private Bauhelferversicherung nachgedacht werden.
In diesem Fall bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent. Anrechenbar sind dabei die Kosten der Biomasseheizung und die ...
Antwort lesen »Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme zu beantragen, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die BAFA-Förderung und den Steuerbonus (§ 35c) parallel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Kosten eindeutig ...
Antwort lesen »Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG ...
Antwort lesen »Generell ist es möglich, die Anlage mit Frostschutzmittel zu betreiben, um Frostschäden im Winter zu verhindern. Üblich ist das allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie die Förderung der Solarthermieanlage. Diese gibt es auch unabhängig von der Heizung. Wichtig ist, dass Sie die ...
Antwort lesen »Die Kosten für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung und des technischen Projektnachweises (TPB und TPN) sind im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall verweist die BEG-EM-Richtlinie auf Anlage 7 des GEG. Unter der Fußnote 4 sind Sonderverglasungen dabei wie folgt ...
Antwort lesen »Eine Übersicht über förderbare Heizsysteme finden Sie in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis. Ab Seite 20 ...
Antwort lesen »In diesem Fall ist kein Energieberater nötig. Das gilt auch für die Förderung der Wärmepumpe. Wir empfehlen Ihnen aber, einen ...
Antwort lesen »Da es sich in diesem Fall um eine Brandschutzvorgabe handelt, ist eine Entscheidung nicht von der Zustimmung des Nachbarn abhängig. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich vermutlich nicht um Schimmel, sondern um Schmutz/Staub, der sich beim Lüften an der Wand absetzt. Experten ...
Antwort lesen »Ohne die Antragsunterlagen zu kennen, lässt sich das nicht beurteilen. In der Regel können und konnten Sie die Förderung für mehrere ...
Antwort lesen »Den Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie nur dann, wenn Sie eine eigene Immobilie als Haupt- oder Alleinwohnsitz selbst nutzen. Das müssen ...
Antwort lesen »Geht es um Denkmalschutz, dürfen die zuständigen Ämter auf Ihre Vorgaben bestehen. Fordert das Amt eine typische Ausfüllung mit ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW wird der Kreditbetrag auf Basis der förderfähigen Kosten der zugrunde liegenden KfW-Zuschusszusage beziehungsweise der ...
Antwort lesen »Generell können Sie die Förderung gemeinsam mit einem Antrag beantragen. Das muss der Eigentümer der Immobilie erledigen. Handelt es sich ...
Antwort lesen »Das ist in der Regel möglich. In diesem Fall wirkt die Decke als zusätzlicher Wärmespeicher. Das ist vor allem bei Betondecken der Fall und ...
Antwort lesen »Günstig und vergleichsweise sicher ist hier eine kappilaraktive Dämmung mit Calciumsilikat-Platten oder Ähnlichem. Diese kleben Sie von ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnis von der Anlage ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Wir raten aber Folgendes: Lassen Sie sich von ...
Antwort lesen »Üblich ist es, Rechnungen nach erbrachter Leistung zu stellen. In der Regel können Sie hier aber nach individueller Absprache verfahren. So ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Sie den Bonus nicht bekommen. Denn nach Aussage der KfW kommt der Ergänzungskredit nur zusätzlich zu einer ...
Antwort lesen »Handelt es sich generell um eine förderbare Maßnahme und haben Sie dafür keine anderen Fördermittel in Anspruch genommen bzw. bekommen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht der Fall ist. Denn beide Maßnahmen sind nicht miteinander verbunden. Würden Sie das im Zuge der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor ...
Antwort lesen »Zur Förderung für Scheitholzkessel bekommen Sie aktuell Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent. Zudem können Sie einen pauschalen ...
Antwort lesen »Geht es um die Umwidmung zu Wohnraum, können Energieberater für Wohngebäude, die erforderlichen Bestätigungen erstellen. Infrage kommt ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Sie bekommen auch in diesem Fall die Förderung der Energieberatung und profitieren vom iSFP-Bonus, wenn Sie eine ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW gilt die Möglichkeit zur Kombination rückwirkend für alle Anträge, die ab 01.01.2024 bei der KfW eingegangen sind und ...
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