Viele Bundesländer folgen in Sachen Swimming-Pool der Musterbauordnung. Danach sind zum Beispiel Schwimmbecken bis 100 Kubikmeter im Garten für private Freizeit-Nutzung genehmigungsfrei, wenn sie im Siedlungsgebiet und nicht in einem Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB liegen (§ 61 Nr. 10 a) MBO). Anders sieht es aus, wenn der Pool fest überdacht und von (Glas)wänden umfasst sein soll: Dann handelt es sich nämlich um ein Gebäude, das genehmigungspflichtig sein kann. Wird so ein Pool an das bestehende Haus angebaut, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich.
Auch Vorgaben zum Pool-Bau im Bebauungsplan beachten
Unabhängig von der Genehmigungspflichtigkeit müssen beim Pool-Bau alle bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Es kann zum Beispiel sein, dass der Bebauungsplan Vorgaben macht. Wenn dort Nebenanlagen nicht zulässig sind, ist auch ein einfaches Becken planungsrechtlich untersagt. Es gibt sogar Bebauungspläne, die Swimming-Pools explizit verbieten.
Viele Vorschriften, wenn Pool als Gebäude errichtet wird
Wenn der Pool als Gebäude errichtet werden soll (also umgeben von Wänden), greifen alle entsprechenden Vorschriften: Zu beachten sind unter anderem Abstandsflächen, gegebenenfalls Baulinien, Baufenster sowie die maximale bauliche Nutzung des Grundstücks, die vielleicht mit dem existierenden Haus schon fast erschöpft ist. Am Ende muss ein Swimming-Pool als Nebenanlage dem Haus untergeordnet sein, und zwar auch räumlich-gegenständlich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. April 2004 entschieden (Az. 4 C 10.3). Ist das Schwimmbecken danach nicht mehr untergeordnet im Sinne der Baunutzungsverordnung, hat auch der Nachbar ein Abwehrrecht, das er klageweise durchsetzen kann. Wenn das Amt nicht selbst via Internet auf gut sichtbare Pools stößt, dann meldet sich vielleicht ein geräuschempfindlicher Nachbar später und macht das Amt aufmerksam. Damit es soweit nicht kommt, sollten frühzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort ermittelt werden.
Eigenleistung beim Pool-Bau im Garten
Wer in seinem Garten einen größeren Swimming-Pool einbauen will, kann einen Teil der Arbeiten in Eigenleistung erbringen. Empfehlenswert ist dabei eine Anleitung durch die Fachfirma, die den Einbau vornimmt. Dann können Eigentümer:innen zum Beispiel das Ausschachten übernehmen. Wichtig dabei: Damit kein Erdreich nachrutscht und sich der Boden in der Umgebung absenkt, sind seitliche Stabilisierungen oder andere Schutzmaßnahmen erforderlich. Sie dienen auch der Arbeitssicherheit. Familienangehörige und Freunde, die mit anpacken, müssen außerdem bei der Berufsgenossenschaft Bau unfallversichert werden. Die Bauherren selbst, deren Ehepartner oder nur sporadisch Gefälligkeiten Leistende sowie Freunde, die in Bereichen helfen, in denen sie selbstständig als Profis arbeiten, sind nicht über die BG versicherbar. Für sie sollte zusätzlich über eine private Bauhelferversicherung nachgedacht werden.
Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
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