Wichtigste Regel dabei: Da die Elektroinstallation im Garten sowie auf Terrasse und Balkon der Witterung ausgesetzt ist, dürfen nur Komponenten verwendet werden, die ausdrücklich für den Einsatz im Freien zugelassen sind. Mindestens eine Dreifachsteckdose sollte auf dem Grundstück installiert werden, damit mehrere Geräte gleichzeitig einen Stromanschluss finden. Die Außensteckdosen müssen mit einem Klappdeckel spritzwassergeschützt und – um Manipulationen zu vermeiden – von innen schaltbar sein. Zwingend vorgeschrieben sind empfindliche Fehlerstrom-Schutzschalter, kurz FI-Schalter, die bereits bei kleinsten Fehlerströmen die Stromzufuhr unterbrechen. So sind die Bewohner geschützt, wenn Feuchtigkeit durch Nebel, Regen oder einen Rasensprenger in Leitungen und Geräte eindringen. FI-Schalter regieren auch, wenn Leitungen zum Beispiel durch den Rasenmäher oder die Heckenschere beschädigt werden, und verhindern damit gefährliche Stromunfälle.
Kabelschutzrohre für Leitungen im Erdreich
Spezielle Kabelschutzrohre schützen die im Erdreich verlegten Leitungen vor Feuchtigkeit, Druck und Reibung. Áußerdem gibt es so die Möglichkeit, unterirdisch verlegte Leitungen auch Jahre später bei Bedarf schnell auszutauschen oder weitere Leitungen nachträglich einzuziehen.
Energiesäulen als Alternative zu Steckdosen am Haus
Eine interessante Alternative zu Steckdosen am Haus sind Energiesäulen, die sich überall im Garten auf festem Untergrund einbauen lassen. Sie werden über erdverlegte Kabel ans Stromnetz im Haus angeschlossen, besitzen mehrere Steckdosen und bringen die elektrische Energie dorthin, wo sie gebraucht wird. Manche Energiesäulen sind zusätzlich mit Beleuchtungen ausgestattet und dienen so als Designelement im Garten oder als Orientierungslicht an Wegen. Besonders praktisch ist eine Kombination der Beleuchtung mit Bewegungsmeldern. So tappt man auch in mondlosen Nächten nicht im Dunkeln und schreckt zudem ungebetene Eindringlinge vom Grundstück ab. Auch bei der Beleuchtung des Grundstücks sollten Eigentümer:innen unbedingt darauf achten, dass Leuchten und Lichterketten für den Betrieb im Freien zugelassen sind und Lampenfassungen nach unten zeigen, damit kein Wasser eindringen kann.
Bei Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kachelöfen oder Kaminen steht Ihnen nur der Steuerbonus für Handwerker zur Verfügung. Nutzen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Der beschriebene Aufbau funktioniert und bietet bei fachgerechter Ausführung ausreichend Schutz vor Feuchtigkeit. Achten Sie beim Anbringen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Hat das Gebäude baurechtlich mehrere Wohneinheiten, geht die KfW immer davon aus, dass Sie nur eine selbst ...
Antwort lesen »Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Aktuell am Markt befindliche Gasthermen arbeiten nur mit einem begrenzten Anteil Wasserstoff (in der Regel 20 Prozent). Zu 100 Prozent ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragt, erhalten Sie diesen dann unter ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort