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Produkt-Tipp
 

Gasflaschen für den Grill richtig lagern

Damit Flüssiggas auf Balkon und Terrasse nicht zur Gefahr wird

Sommerzeit gleich Grillzeit - egal ob auf Balkon, Terrasse oder im Garten. Viele Eigentümer:innen und Mieter:innen nutzen zum Grillen Flaschengas. Dies ist praktisch, überall einsetzbar und bei ordnungsgemäßem Umgang ein sicherer Energieträger. Doch wo lagert man Reserve-Gasflaschen und wohin mit der Gasflasche im Winter? Bergen Gasflaschen bei unsachgemäßer Lagerung Gefahren? Mit ein paar Grundregeln ist man auf der sicheren Seite.

Flüssiggas von Rheingas ist beim Grillen sicher und ungefährlich. Die Gasflaschen von Rheingas bestehen aus robustem Stahl oder Aluminium und sind durch Druckregler, Sperrventil und Schutzkappe gesichert. Doch bei unsachgemäßer Lagerung kann Flaschengas schnell zur Gefahrenquelle für Haus und Bewohner:innen werden. Die Flaschen halten Temperaturen über 40 Grad aus. Wichtig beim Umgang mit Gas ist ein ebener Untergrund und, dass sie nicht an Hitzequellen wie einem offenen Feuer gelagert werden.

Regel 1: Absperrventil immer schließen und Schutzkappe drauf
Grundsätzlich sollten sowohl volle als auch entleerte Flüssiggasflaschen nur mit geschlossenem Absperrventil und dem entsprechenden Ventilschutz (Schutzkappe) befördert und gelagert werden. Nur so lassen sich Ventilbeschädigungen und damit ein eventueller Gasaustritt vermeiden. Deshalb gilt Regel Nummer eins für die sichere Lagerung von Gasflaschen: Absperrventil der Gasflasche immer richtig schließen und Schutzkappe drauf!

Regel 2: Gasflasche vor zu starker Hitze schützen
Auch müssen Gasflaschen vor einer zu starken Erwärmung geschützt sein. Bei Temperaturen weit über 40 Grad Celsius besteht die Gefahr des unkontrollierten Gasaustritts bis hin zum Bersten der Gasflasche. Deshalb sollten Gasflaschen nicht am offenen Feuer stehen. Denn bei großer Hitze dehnt sich Gas aus und der Flaschendruck kann sich erhöhen. Somit gilt Regel Nummer zwei: Flaschengas vor zu starker Hitze schützen! Kälte hingegen kann einer Gasflasche nichts anhaben.

Regel 3: Flaschengas gut belüftet lagern
Flaschengas – auch eine entleerte Gasflasche – darf nur an einem gut belüfteten Ort aufrecht und stehend gelagert werden. Dies führt zu Regel Nummer drei für die sichere Lagerung von Gasflaschen: Flaschengas keinesfalls im Keller lagern! Denn dies kann schnell fatale Folgen haben: Ist das Ventil der Gasflasche nicht richtig verschlossen, tritt Gas aus. Je nach Menge kann dann nur ein kleiner Funke zur Explosion führen. Somit sind verschlossene Kellerräume, die Wohnung, das Treppenhaus oder der Flur denkbar ungünstig geeignet für die Lagerung von Flaschengas. Eigentümer:innen und Mieter:innen sollten ihre Reserve-Gasflaschen oder nicht genutzte Gasflaschen über den Winter immer gut belüftet lagern wie zum Beispiel in der Garage oder unter dem Carport, in einem Gartenhaus mit offenem Fenster oder auf der Terrasse im schattigen Bereich. Wird die nicht genutzte Gasflasche über den Winter unter dem Grill selbst aufbewahrt, sollte sie immer abgeklemmt und sorgfältig verschlossen sein. Für die Wohnung gilt: Hier dürfen maximal zwei Kleingasflaschen – jedoch in getrennten Räumen und nicht in den Schlafräumen – vorhanden sein.

Regel 4: Gasflasche richtig anschließen
Und last but noch least: Beim Einsatz von Flüssiggas beim Grillen die Flasche immer richtig laut Anleitung an den Grill anschließen.

 
 
 
 
Quelle: Propan Rheingas GmbH & Co. KG
Flaschengas von RheingasBild größer anzeigen
Gefahrenquelle Gasflasche: Beim Grillen auf Balkon oder Terrasse nutzen viele Flaschengas. Doch damit das Gas nicht zur Gefahr für Haus und Bewohner:innen wird, gilt es ein paar einfache Regeln zu beachtenFoto: Propan Rheingas GmbH & Co. KG
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Rheingas bietet Flüssiggas als mobile Energie für Gasgrill und Co sowohl in Form von Nutzungsflaschen (graue Gasflasche) als auch Pfandflaschen (rote Gasflasche) anFoto: Propan Rheingas GmbH & Co. KG
 
 

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