Warum ist eine Versiegelung des kompletten Grundstücks problematisch?
Ob Pflastersteine, Beton oder Asphalt - ist das Grundstück luftdicht und wasserdicht abgedeckt, kann Regenwasser oft kaum in die Erde versickern. Das erzeugt gleich mehrere Folgeprobleme: Das Grundwasser wird nicht aufgefüllt. Der Gasaustausch des Bodens mit der Luft ist beeinträchtigt. Unfruchtbarkeit und ausbleibende Neubildung der Böden sind die Folge. Außerdem staut sich bei Starkregen das Wasser an der Oberfläche, so dass örtliche Überflutungen von Flächen, Wegen und Häusern immer häufiger werden.
Entsiegelung des Grundstücks als Beitrag zum Umweltschutz
Um die natürlichen Bodenfunktionen als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz wiederherzustellen und Böden vor Überflutung zu schützen, sollten Eigentümer über eine Entsiegelung ihrer Bodenflächen nachdenken. Davon profitiert nämlich nicht nur die Umwelt! Durch eine bessere Versickerung von Regenwasser sind die Eigentümer selbst auch besser vor Überflutung und einem Rückstau von Schmutzwasser aus der überforderten Kanalisation geschützt. Außerdem wirken Wetterextreme wie Starkregen und Hitze auf natürlich gestalteten Flächen weniger belastend.
Mit einer Mischung aus Eigenleistung und fachkundiger Anleitung können Eigentümer die Entsiegelung ihres Grundstücks in Angriff nehmen. Die besten Tipps zu Vorgehensweise und Kosten:
1. Grundstück entsiegeln - besteht Handlungsbedarf?
Ärgern sich Eigentümer über versiegelte Flächen, haben sie dadurch Stauwasser und Überflutung erlebt, sollte über eine Entsiegelung nachgedacht werden. Eine solche Entsiegelung bedeutet beispielsweise das vollständige Entfernen von versiegelnd wirkenden Schichten, das vollständige und teilweise Entfernen von Tragschichten und Aufschüttungen oder die Lockerung verdichteter Schichten und Behebung von Bodenverdichtung.
2. Eigenleistung und fachkundige Hilfe bei der Grundstücksentsiegelung
Eigentümer können versiegelte Wege und Straßen auf ihrem Grundstück sowie Flächen von Haus-, Hof und Vorgärten mit Hacke und Schaufel selbst entsiegeln. Pflaster, Schotter, Kies oder Splitt kann mit eigenem Körpereinsatz entfernt werden. Der Abbau von Beton- und Asphaltdecken ist hingegen meist Sache eines Fachbetriebs, da beim Auf- und Abbruch schweres Gerät zum Einsatz kommt.
Grundstück entsiegeln Schritt für Schritt:
3. Durchlässige Bodenbeläge für Grundstück und Wege auswählen
Damit das Regenwasser künftig seinen Weg in den Boden zum Grundwasser findet, eignen sich Rasen, Schotterrasen, durchlässiger Kies, Holzhäcksel, Holzroste, Rasengittersteine oder Pflaster mit offenen Zwangsfugen als versickerungsfähige Alternativen bei der Befestigung von Wegen und Zufahrten. Wichtig: Ein Schotterrasen ist nicht zu verwechseln mit einem Schottergarten, der durch unterliegende Folien oder Vliese überhaupt keine Versickerung ermöglicht und somit auch keine sinnvolle Umgestaltung des Grundstücks ist. Zudem sind Schottergärten auch in immer mehr Kommunen verboten.
4. Kosten und Förderung für die Entsiegelung des Grundstücks
Abbruch und Entsorgung der alten Bodenbeläge sowie die Kosten für eine Neugestaltung des Grundstücks können ins Geld gehen! Zur Entsiegelung von Flächen bieten deshalb einige Kommunen Hilfe und Förderung an. Eigentümer sollten sich bei ihrer Kommune danach erkundigen und auch erfragen, ob es bei der Gestaltung von Vorgärten Vorgaben gibt, zum Beispiel durch eine Vorgartensatzung.
Keine Kosten sondern ein Bonus winkt bei den Abwassergebühren: Für entsiegelte Flächen werden auf Antrag im Gegensatz zu versiegelten keine Niederschlagswassergebühren fällig! Das entlastet die Eigentümer bei den Nebenkosten.
Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung er Wärmepumpe in Anspruch nehmen. Sie ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn Sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
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Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Die Ausnahmen von den Nachrüstpflichten des GEG gelten nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ein Eigentümer am 01. Februar 2002 selbst ...
Antwort lesen »Aus der Liste förderbarer Wärmepumpen geht hervor, dass es die Förderung für Wärmepumpen auch für Geräte von Kermi gibt. Das gilt auch für ...
Antwort lesen »Als neutrale Onlineplattform bieten wir selbst keine Baustoffe an. Diese bekommen Sie aber von einem Baustofffachhandel aus Ihrer Region. ...
Antwort lesen »Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
Antwort lesen »Hier ist erst einmal mit keinen Auflagen zu rechnen. Möglicherweise muss die oberste Geschossdecke gedämmt werden, wenn diese frei ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Niedertemperatur- oder Brennwerttherme, wovon man bei dem Baujahr ausgehen kann, ist erst einmal nichts zu ...
Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
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