Morgens im Bad, mittags im Kinderzimmer oder abends rund um die Couch wünschen sich viele einen schönen, warmen Boden, gerade im Herbst oder im Frühjahr, wenn die Heizung nicht mehr oder noch nicht läuft. Die Lösung kann eine elektrische Fußbodenheizung sein. Sie bietet angenehme Wärme von unten, ganz nach Bedarf.
Die Fußbodenheizung bringt nicht nur warme Füße, sie verbessert auch das gesamte Raumklima und eignet sich deshalb gut für den Einbau im Schlafzimmer und im Kinderzimmer, in der Küche und jedem anderen Ort des Hauses, wo nur Teilzonen oder nur zeitweise geheizt werden soll. Es gibt auch Systeme, die in Feuchtebereichen, sogar in der Dusche oder in der Sauna, eingebaut werden können. Das ist nicht nur äußerst komfortabel, auch die Duschkabine kann wesentlich schneller trocknen. Dadurch werden Schimmel- und Stockflecken, wie sie oft bei Fliesen in der Dusche auftreten, wirksam vermieden.
Elektrische Fußbodenheizung perfekt für Sanierung
Gerade für die Sanierung ist die elektrische Fußbodenheizung eine interessante Variante, denn sie lässt sich schnell und einfach in einzelnen Zimmern nachrüsten. Ein echter Pluspunkt ist hier die niedrige Aufbauhöhe von nur drei Millimetern. Die flachen, selbstklebenden Heizmatten mit den eingewebten Heizleitungen werden vom Elektriker direkt auf dem Estrich beziehungsweise dem Untergrund verlegt.
Freie Wahl des Bodenbelags
Beim Untergrund gibt es genauso wie beim Bodenbelag quasi keine Einschränkungen. Besonders gut geeignet für den Einsatz auf einer Fußbodenheizung sind keramische Fliesen oder Naturstein, weil sie die Wärme sehr gut leiten, aber auch Holz, Teppich, Kork oder Kunststoff sind möglich, sofern der jeweilige Belag über die entsprechende Eignung verfügt. Aufschluss gibt die Kennzeichnung "Geeignet für Fußbodenheizung“ bzw. das entsprechende Symbol (Heizschlange mit drei nach oben zeigenden Pfeilen).
Die Regelung der Fußbodenheizung erfolgt gradgenau über einen elektronischen Thermostat. Durch vielfältige Funktionen und Programmiermöglichkeiten passen moderne Komfort-Regler die Temperierung jedem Raum und den persönlichen Nutzungsanforderungen der Bewohner perfekt an. Mit eine Zeitsteuerung können zusätzlich Wochenprofile eingespeichert werden, die regelmäßige Abwesenheitszeiten berücksichtigen. Über eine Einzelraumregelung kann dabei für jeden Raum separat die richtige Temperatur ausgewählt werden. Besonders smart sind kabellose Regelungssysteme, bei denen sich über eine zentrale Steuereinheit mit Touch Screen die Wärme im ganzen Haus bequem kontrollieren lässt. Auch den Energieverbrauch bilden die modernen Regler ab. Wer also bereits eine Fußbodenheizung besitzt, aber noch veraltete Regler benutzt, sollte prüfen, ob sich der Austausch lohnt.
Vorteile der elektrischen Fußbodenheizung im Bad: Effiziente Zusatzheizung für kühle Tage
Als komfortable Zusatzheizung kann eine elektrische Fußbodenheizung die klassische Zentralheizung in der Übergangszeit entlasten. Sie spielt besonders dort ihre Trümpfe aus, wo schnell, aber nur zu bestimmten Zeiten am Tag effiziente Wärme benötigt wird, zum Beispiel im Badezimmer. Dort sorgen die elektrischen Heizmatten an kühlen Tagen unkompliziert für Wohlfühlwärme, ohne dass die zentrale Heizungsanlage eingeschaltet werden muss. Besonders umweltschonend ist die Wärme, wenn Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage genutzt wird.
--> Gut zu wissen: Die technische Richtlinie "BVF Elektro-Richtlinie 1 – Elektrische Flächenheizungen" bietet Planern und Eigentümern eine praxisnahe Orientierungshilfe zu modernen elektrischen Flächenheizungen.
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Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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