Alte Heizkörper müssen, selbst wenn sie Rost-Flecken aufweisen, nicht unbedingt in den Ruhestand geschickt werden. Oft reicht eine kleine Schönheitskur aus, um die Radiatoren auf Vordermann zu bringen. Mit einer frischen Schicht Lack sehen die Heizkörper wieder aus wie neu. Viel Arbeit macht eine Lackierung nicht und es muss auch kein Maler einbestellt werden. Vielmehr können Laien daran ihre Heimwerker-Qualitäten testen.
Notwendig ist eine Neulackierung vor allem dann, wenn Roststellen zu sehen sind, und zwar nicht nur aus ästhetischen Gründen. Denn eine Durchrostung kann zu einem teuren Wasserschaden durch auslaufendes Heizungswasser führen.
Neuer Lack für alte Heizkörper - diese Materialien werden benötigt
Wichtig ist eine gründliche Vorarbeit und die richtige Ausstattung: Reinigungsmittel, eine Drahtbürste, Schmirgelpapier, Rostschutzfarbe, Heizkörper-Lack, ein langstieliger Heizungspinsel und eine Farb-Rolle reichen aus. Dann können die Heizkörper in wenigen Arbeitsschritten ihre neue Lackierung erhalten. Das passiert am besten vor der Heizsaison. Denn die Heizkörper müssen für die Lackierung kühl sein. Sonst trocknet der Lack zu schnell und die Oberfläche wird nicht glatt und glänzend, sondern ungleichmäßig und rau.
Heizkörper lackieren Schritt für Schritt - so einfach geht's:
1. Roststellen und Lack-Abplatzungen abschleifen: Bevor der Heizkörper sein neues Lack-Kleid bekommt, muss er von Rost oder abblätterndem Lack befreit werden. Schadhafte Stellen können mit einer Drahtbürste bearbeitet werden. Bei Rost-Stellen muss besonders gründlich gearbeitet werden, sie sollten bis auf das Metall blank geschliffen werden. So wird die Gefahr einer Durchrostung und infolgedessen einer Überschwemmung ausgemerzt.
2. Heizkörper aufrauen und grundieren: Damit der neue Lack gut anhaftet, sollte der Heizkörper mit Schmirgelpapier aufgeraut und im Anschluss mit einer Grundierung für die eigentliche Lackierung vorbereitet werden. Staub und Fettablagerungen rücken Heimwerker mit Seifenlauge zu Leibe. Dann erfolgt die Grundierung - am besten mit Rostschutzfarbe.
3. Schlusslackierung: Für die Schlusslackierung steht spezieller Heizkörper-Lack zur Verfügung. Dieser Lack ist hitzebeständig und neigt auch bei höheren Temperaturen nicht zur Vergilbung. Acryl-Heizungslack auf Wasserbasis hat den Vorteil, dass er so gut wie keine Lösemittel enthält. Bevor es an die abschließende Lackierung geht, muss die Grundierung gut durchtrocknen und ebenfalls angeschliffen werden. Der Lack sollte nicht zu dick aufgetragen werden. Besser ist es, in zwei Schichten zu lackieren - das beugt auch der Bildung von unschönen Lack-Nasen vor.
Mut zur Farbe an den Heizkörpern
Heizkörper-Lack gibt den Heizkörpern ihr ursprüngliches, makelloses Aussehen für viele weitere Jahre zurück. Wer das Einheitsweiß satt hat, kann auch Mut zur Farbe beweisen. Farbige Heizkörper setzten in der Wohnung außergewöhnliche, individuelle Akzente. Im Baumarkt oder Fachgeschäft kann man sich den Heizkörperlack in jedem beliebigen Farbton mischen lassen.
--> Wichtig zu wissen: Der Lack sollte unbedingt dünn aufgetragen werden! Eine zu dicke Lackschicht vermindert auch die Wärmeleitfähigkeit des Heizkörpers, was zu einem höheren Energieverbrauch führt.
Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
Antwort lesen »Hier sollten Sie keine Probleme bekommen. Wichtig ist, dass Sie die geförderte Klimaanlage weiter betreiben, denn hier gibt es einen ...
Antwort lesen »Antragsberechtigt sind alle Investoren (zum Beispiel Hauseigentümer beziehungsweise Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Contractoren, ...
Antwort lesen »Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte der Energieberater das Objekt kennen, um die entsprechenden Nachweise erstellen zu können. In Einzelfällen kann unter ...
Antwort lesen »Den iSFP können Sie aller Voraussicht nach für Einzelmaßnahmen ausstellen, da es im Falle der BEG-WG-Förderung keinen Bonus gibt. Eine ...
Antwort lesen »Sie können Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen. Den Klima-Geschwindigkeitsbonus bekommen Sie aber nicht. Denn den gibt es nur ...
Antwort lesen »Ob Sie die Leitungen austauschen sollten, hängt vom aktuellen Zustand ab. Sind die Rohre dicht, ausreichend groß dimensioniert und bestehen ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Einbau, denn auch bei geschlossenen Systemen kann es vorkommen, dass Luft eintritt oder durch Temperatur- und ...
Antwort lesen »Wichtig für die Förderung ist, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmeerzeugers ...
Antwort lesen »Bei engen Bebauungen, insbesondere bei Reihenhäusern, kann der Lärmschutz bei Wärmepumpen eine Herausforderung darstellen. Möglich ist es, ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie alle technischen Voraussetzungen, bekommen den Klimageschwindigkeitsbonus alle, die ihre Wohnung im Haus selbst nutzen. Die ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass die Anlage sich nicht negativ auf das Umfeld auswirkt. Das setzt voraus, dass der Schornstein eine gewisse Höhe aufweisen ...
Antwort lesen »Sie bekommen die Förderung auch, wenn der Dachraum aktuell nicht ausgebaut ist. Allerdings bringt es kaum Vorteile, Dachboden und Dach zu ...
Antwort lesen »Nein, es genügt je ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung pro Antrag. Der Liefer- oder Leistungsvertrag sollte dabei vom ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort