Ob Solarthermie-Anlage, Pelletheizung oder Wärmepumpe - die attraktive Heizungsförderung soll erneuerbare Energien im Wärmemarkt voranbringen. Wenn Eigentümer:innen aber nicht selber in eine neue Heizung investieren wollen oder können, gibt es die Möglichkeit des Contracting. In diesem Fall übernimmt ein Anbieter - der Contractor - die Anschaffung, Installation und Wartung der neuen Heizung. Die Bewohner zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundbetrag und für die abgenommene Wärme. Doch was passiert in einem solchen Fall mit der Förderung? Wer kann die KfW-Heizungsförderung beantragen?
1a. KfW-Heizungsförderung bei Contracting - Heizungstausch als Einzelmaßnahme (BEG EM)
Auch Eigentümer:innen, die einen Contracting-Vertrag zur Installation einer neuen Heizung nutzen, können dafür die Heizungsförderung der KfW beantragen. Das gilt auch bei bei Mietkauf, Miete und Leasing. Die vertraglich vereinbarten Raten können dann entsprechend der Mindestnutzungsdauer für bis zu 10 Jahre als förderfähige Gesamtausgaben berücksichtigt werden. --> Wichtig: Nicht berücksichtigt werden Ausgaben, die für den Betrieb, die Instandhaltung und den Energiebezug anfallen!
Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen werden. Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen (auch der Abschluss des Contracting-Vertrages selbst) sind hiervon ausgenommen und dürfen vor Antragstellung auch ohne eine aufschiebende oder auflösende Bedingung abgeschlossen und erbracht werden.
Für das Einreichen der Nachweise nach dem Heizungstausch gilt: Bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting muss der entsprechende Vertrag anstelle der Rechnung eingereicht werden. Für den Vertrag gelten die gleichen Anforderungen wie an Rechungen: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, Adresse des Investitionsobjektes sowie Angaben zu den förderfähigen Gesamtkosten, Ausfertigung in deutscher Sprache und in Euro. Außerdem muss mindestens eine Zahlung der Eigentümer auf den Vertrag unbar geleistet werden.
1b. BAFA-Förderung bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Analog zur Heizungsförderung der KfW kann bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes der BAFA-Zuschuss genutzt werden. Eichtig zu wissen: Erfolgt die Antragstellung dabei durch einen Contractor, muss mit der Antragstellung eine gemeinsam von Contractor und Eigentümer unterzeichnete Erklärung abgegeben werden, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt und inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält:
Diese Erklärung wird als Pflichtupload (PDF-Datei) am Ende der Antragstellung abgefordert!
2. Heizungscontracting im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung der KfW (BEG WG)
Bei einer Effizienzhaus-Sanierung mit Heizungscontracting ist es in der Regel so, dass ein Contracting-Unternehmen in die Heizungsanlage investiert und die Hauseigentümer in Gebäudehülle und Anlagentechnik ohne Heizung. Beide Seiten sind dann mit ihren Kosten förderfähig und erhalten für ihre (Teil)Vorhaben eigene Zusagen für die Förderung.
Es können also zwei Anträge von zwei Antragstellern (einmal Contractor, einmal Eigentümer) für ein Sanierungsvorhaben gestellt werden (gleicher Verwendungszweck). --> Wichtig dabei: Insgesamt muss die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten eingehalten werden! Die Aufteilung der Kosten bzw. der Förderbeträge muss daher vorher vertraglich zwischen Hauseigentümern und Contracting-Unternehmen festgelegt werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Höchstbeträge bei den förderfähigen Kosten ausgeschöpft werden.
3. Steuerbonus ist bei Heizungscontracting nicht möglich!
Anders als bei der Förderung ist der Steuerbonus beim Heizungscontracting nicht möglich! Im BMF-Schreiben "Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EStG" vom 14. Januar 2021 heißt es dazu: "Übernimmt ein Energielieferant im Rahmen eines Vertrages die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie), spricht man von Energie-Contracting. Die aus dem Abschluss eines Energie-Contracting (z. B. Wärmeliefer-Contracting) entstehenden Kosten sind nicht förderfähig. Da der Contracting-Nehmer nicht selbst die energetische Maßnahme tätigt und nicht Eigentümer der eingebauten Anlagen wird, liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 35c EStG bereits dem Grunde nach nicht vor."
Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
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Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
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Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
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Antwort lesen »Geht es um Maßnahmen am Gebäude und nicht um die Förderung der Heizung, können Sie den Förderantrag selbst bzw. zusammen mit einem ...
Antwort lesen »Geht es um die Vorgaben, beantragen Sie Fördermittel für die einzelnen Wärmepumpen. Anzugeben ist daher immer die jeweilige Leistung. Zu ...
Antwort lesen »Das ist möglich, allerdings nicht ohne Weiteres außen auf Holz oder Klinker. Sie müssten den Luftspalt dazu entweder komplett füllen, ...
Antwort lesen »Bei der Förderung einer ganzheitlichen Sanierung gibt es keine einzelnen Bauteilvorgaben. Hier ist es wichtig, den geforderten ...
Antwort lesen »Bekommen Sie einen neuen Zähler, können Sie für diesen einen neuen Vertrag abschließen. Der alte Vertrag bleibt bestehen – hier können Sie ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für jede Rente, die Sie beziehen, eine entsprechende Bescheinigung nach § 22 Nummer 5 Satz 7 ...
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