Ob Solarthermie-Anlage, Pelletheizung oder Wärmepumpe - die attraktive Heizungsförderung soll erneuerbare Energien im Wärmemarkt voranbringen. Wenn Eigentümer:innen aber nicht selber in eine neue Heizung investieren wollen oder können, gibt es die Möglichkeit des Contracting. In diesem Fall übernimmt ein Anbieter - der Contractor - die Anschaffung, Installation und Wartung der neuen Heizung. Die Bewohner zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundbetrag und für die abgenommene Wärme. Doch was passiert in einem solchen Fall mit der Förderung? Wer kann die KfW-Heizungsförderung beantragen?
1a. KfW-Heizungsförderung bei Contracting - Heizungstausch als Einzelmaßnahme (BEG EM)
Auch Eigentümer:innen, die einen Contracting-Vertrag zur Installation einer neuen Heizung nutzen, können dafür die Heizungsförderung der KfW beantragen. Das gilt auch bei bei Mietkauf, Miete und Leasing. Die vertraglich vereinbarten Raten können dann entsprechend der Mindestnutzungsdauer für bis zu 10 Jahre als förderfähige Gesamtausgaben berücksichtigt werden. --> Wichtig: Nicht berücksichtigt werden Ausgaben, die für den Betrieb, die Instandhaltung und den Energiebezug anfallen!
Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen werden. Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen (auch der Abschluss des Contracting-Vertrages selbst) sind hiervon ausgenommen und dürfen vor Antragstellung auch ohne eine aufschiebende oder auflösende Bedingung abgeschlossen und erbracht werden.
Für das Einreichen der Nachweise nach dem Heizungstausch gilt: Bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting muss der entsprechende Vertrag anstelle der Rechnung eingereicht werden. Für den Vertrag gelten die gleichen Anforderungen wie an Rechungen: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, Adresse des Investitionsobjektes sowie Angaben zu den förderfähigen Gesamtkosten, Ausfertigung in deutscher Sprache und in Euro. Außerdem muss mindestens eine Zahlung der Eigentümer auf den Vertrag unbar geleistet werden.
1b. BAFA-Förderung bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Analog zur Heizungsförderung der KfW kann bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes der BAFA-Zuschuss genutzt werden. Eichtig zu wissen: Erfolgt die Antragstellung dabei durch einen Contractor, muss mit der Antragstellung eine gemeinsam von Contractor und Eigentümer unterzeichnete Erklärung abgegeben werden, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt und inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält:
Diese Erklärung wird als Pflichtupload (PDF-Datei) am Ende der Antragstellung abgefordert!
2. Heizungscontracting im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung der KfW (BEG WG)
Bei einer Effizienzhaus-Sanierung mit Heizungscontracting ist es in der Regel so, dass ein Contracting-Unternehmen in die Heizungsanlage investiert und die Hauseigentümer in Gebäudehülle und Anlagentechnik ohne Heizung. Beide Seiten sind dann mit ihren Kosten förderfähig und erhalten für ihre (Teil)Vorhaben eigene Zusagen für die Förderung.
Es können also zwei Anträge von zwei Antragstellern (einmal Contractor, einmal Eigentümer) für ein Sanierungsvorhaben gestellt werden (gleicher Verwendungszweck). --> Wichtig dabei: Insgesamt muss die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten eingehalten werden! Die Aufteilung der Kosten bzw. der Förderbeträge muss daher vorher vertraglich zwischen Hauseigentümern und Contracting-Unternehmen festgelegt werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Höchstbeträge bei den förderfähigen Kosten ausgeschöpft werden.
3. Steuerbonus ist bei Heizungscontracting nicht möglich!
Anders als bei der Förderung ist der Steuerbonus beim Heizungscontracting nicht möglich! Im BMF-Schreiben "Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EStG" vom 14. Januar 2021 heißt es dazu: "Übernimmt ein Energielieferant im Rahmen eines Vertrages die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie), spricht man von Energie-Contracting. Die aus dem Abschluss eines Energie-Contracting (z. B. Wärmeliefer-Contracting) entstehenden Kosten sind nicht förderfähig. Da der Contracting-Nehmer nicht selbst die energetische Maßnahme tätigt und nicht Eigentümer der eingebauten Anlagen wird, liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 35c EStG bereits dem Grunde nach nicht vor."
Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
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Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
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Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
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Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort