Ob Solarthermie-Anlage, Pelletheizung oder Wärmepumpe - die attraktive Förderung im Rahmen der BEG soll erneuerbare Energien im Wärmemarkt voranbringen. Wenn Eigentümer:innen aber nicht selber in eine neue Heizung investieren wollen oder können, gibt es die Möglichkeit des Contracting. In diesem Fall übernimmt ein Anbieter - der Contractor - die Anschaffung, Installation und Wartung der neuen Heizung. Die Bewohner zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundbetrag und für die abgenommene Wärme. Doch was passiert in einem solchen Fall mit der Förderung? Wer kann BAFA-Zuschüsse und KfW-Förderkredite beantragen?
Contractor kann BEG-Förderung beantragen
Eigentümer:innen, die einen Contracting-Vertrag zur Installation einer neuen Heizung nutzen, sind dafür selbst nicht förderberechtigt. In diesem Fall kann jedoch der Contractor, der sich um Anschaffung und Installation der Heizung kümmert, die Förderung beantragen - entweder einen Zuschuss beim BAFA oder einen Förderkredite der KfW für die neue Heizung. Die Förderung wird in diesem Fall an den Contractor gewährt, da dieser die Investitionskosten für die Neuanlage trägt.
Doch auch Eigentümer:innen können von dieser Förderung profitieren, denn der Contractor kann seinen Kunden durch den Zuschuss reduzierte Contracting-Raten anbieten. Darüber hinaus ist es für die Endkunden von Vorteil, dass sie die Investitionskosten nicht selbst tätigen müssen und sich die Fachkompetenz des Contractors zunutze machen können.
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