Ob Solarthermie-Anlage, Pelletheizung oder Wärmepumpe - die attraktive Heizungsförderung soll erneuerbare Energien im Wärmemarkt voranbringen. Wenn Eigentümer:innen aber nicht selber in eine neue Heizung investieren wollen oder können, gibt es die Möglichkeit des Contracting. In diesem Fall übernimmt ein Anbieter - der Contractor - die Anschaffung, Installation und Wartung der neuen Heizung. Die Bewohner zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundbetrag und für die abgenommene Wärme. Doch was passiert in einem solchen Fall mit der Förderung? Wer kann die KfW-Heizungsförderung beantragen?
1a. KfW-Heizungsförderung bei Contracting - Heizungstausch als Einzelmaßnahme (BEG EM)
Auch Eigentümer:innen, die einen Contracting-Vertrag zur Installation einer neuen Heizung nutzen, können dafür die Heizungsförderung der KfW beantragen. Das gilt auch bei bei Mietkauf, Miete und Leasing. Die vertraglich vereinbarten Raten können dann entsprechend der Mindestnutzungsdauer für bis zu 10 Jahre als förderfähige Gesamtausgaben berücksichtigt werden. --> Wichtig: Nicht berücksichtigt werden Ausgaben, die für den Betrieb, die Instandhaltung und den Energiebezug anfallen!
Vor Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen werden. Verträge über Planungs- und Beratungsleistungen (auch der Abschluss des Contracting-Vertrages selbst) sind hiervon ausgenommen und dürfen vor Antragstellung auch ohne eine aufschiebende oder auflösende Bedingung abgeschlossen und erbracht werden.
Für das Einreichen der Nachweise nach dem Heizungstausch gilt: Bei Mietkauf, Miete, Leasing und Contracting muss der entsprechende Vertrag anstelle der Rechnung eingereicht werden. Für den Vertrag gelten die gleichen Anforderungen wie an Rechungen: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer, Adresse des Investitionsobjektes sowie Angaben zu den förderfähigen Gesamtkosten, Ausfertigung in deutscher Sprache und in Euro. Außerdem muss mindestens eine Zahlung der Eigentümer auf den Vertrag unbar geleistet werden.
1b. BAFA-Förderung bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Analog zur Heizungsförderung der KfW kann bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes der BAFA-Zuschuss genutzt werden. Eichtig zu wissen: Erfolgt die Antragstellung dabei durch einen Contractor, muss mit der Antragstellung eine gemeinsam von Contractor und Eigentümer unterzeichnete Erklärung abgegeben werden, dass ein Entwurf des Contracting-Vertrages vorliegt, der den Contractor und den Contractingnehmer als Vertragsparteien benennt und das Contractingverhältnis abschließend regelt und inhaltlich die mit dem Förderantrag geltend gemachten Förderbestandteile umfasst und folgende Informationen enthält:
Diese Erklärung wird als Pflichtupload (PDF-Datei) am Ende der Antragstellung abgefordert!
2. Heizungscontracting im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung der KfW (BEG WG)
Bei einer Effizienzhaus-Sanierung mit Heizungscontracting ist es in der Regel so, dass ein Contracting-Unternehmen in die Heizungsanlage investiert und die Hauseigentümer in Gebäudehülle und Anlagentechnik ohne Heizung. Beide Seiten sind dann mit ihren Kosten förderfähig und erhalten für ihre (Teil)Vorhaben eigene Zusagen für die Förderung.
Es können also zwei Anträge von zwei Antragstellern (einmal Contractor, einmal Eigentümer) für ein Sanierungsvorhaben gestellt werden (gleicher Verwendungszweck). --> Wichtig dabei: Insgesamt muss die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten eingehalten werden! Die Aufteilung der Kosten bzw. der Förderbeträge muss daher vorher vertraglich zwischen Hauseigentümern und Contracting-Unternehmen festgelegt werden. Das gilt vor allem dann, wenn die Höchstbeträge bei den förderfähigen Kosten ausgeschöpft werden.
3. Steuerbonus ist bei Heizungscontracting nicht möglich!
Anders als bei der Förderung ist der Steuerbonus beim Heizungscontracting nicht möglich! Im BMF-Schreiben "Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden; Einzelfragen zu § 35c EStG" vom 14. Januar 2021 heißt es dazu: "Übernimmt ein Energielieferant im Rahmen eines Vertrages die Versorgung einer Liegenschaft mit der benötigten Energie (Kälte, Wärme, Strom, Druckluft oder andere Formen von Energie), spricht man von Energie-Contracting. Die aus dem Abschluss eines Energie-Contracting (z. B. Wärmeliefer-Contracting) entstehenden Kosten sind nicht förderfähig. Da der Contracting-Nehmer nicht selbst die energetische Maßnahme tätigt und nicht Eigentümer der eingebauten Anlagen wird, liegen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des § 35c EStG bereits dem Grunde nach nicht vor."
Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist es tatsächlich so, dass der Fördergeber die anteilig förderbaren Kosten automatisch aus den förderfähigen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
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