Es muss nicht immer eine neue Heizung sein! Wenn der Heizkessel noch nicht das Alter für eine Erneuerung hat, lässt sich auch durch eine Optimierung des Heizungssystems Energie sparen. Zu solchen Maßnahmen gehören der Einbau einer modernen, hocheffizienten Heizungspumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Haus optimal verteilt. Eigentümer:innen erhalten dafür eine Förderung. Gefördert wird die Optimierung von Heizungen, die älter als zwei Jahre sind.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für die Heizungsoptimierung kann bei fossilen Heizungsanlagen (Ölheizung und Gasheizung) nur noch beantragt werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind!
Was kostet eine Heizungsoptimierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für einzelne Maßnahmen einholen.
1. Zuschuss vom BAFA für die Optimierung der Heizung - Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der Investitionskosten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro. Ist die Optimierung der Heizung Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss drin.
Für welche Maßnahmen gibt es den BAFA-Zuschuss?
Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist bei wassergeführten Heizungssystemen immer ein hydraulischer Abgleich. Ist das Heizsystem noch nicht abgeglichen, muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß aktuellem Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs sowie der zugehörigen Fachregel der "VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V." durchgeführt werden. Für Heizungspumpen gelten folgende technische Mindestanforderungen:
So wird der BAFA-Zuschuss für die Heizungsoptimierung beantragt
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Beginn der Heizungsoptimierung online beim BAFA gestellt werden! Dafür ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung Voraussetzung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. Zuschuss vom BAFA für die Optimierung der Heizung - Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Seit Anfang 2024 können Eigentümer mit Biomasseheizung auch einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen, wenn die Staubemissionen reduziert werden.
Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
Voraussetzungen für den Zuschuss zur Emissionsminderung:
Auch bei einer Effizienzhaus-Sanierung gehört die Optimierung der Heizung zu den förderfähigen Kosten der KfW-Förderung.
3. Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer die Förderung nicht in Anspruch nehmen möchte oder die rechtzeitige Antragstellung versäumt hat, kann die Kosten für die Heizungsoptimierung von der Steuer absetzen. Eine Kombination von Steuerbonus und Förderung ist nicht möglich.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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