Es muss nicht immer eine neue Heizung sein! Wenn der Heizkessel noch nicht das Alter für eine Erneuerung hat, lässt sich auch durch eine Optimierung des Heizungssystems Energie sparen. Zu solchen Maßnahmen gehören der Einbau einer modernen, hocheffizienten Heizungspumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Haus optimal verteilt. Eigentümer:innen erhalten dafür eine Förderung. Gefördert wird die Optimierung von Heizungen, die älter als zwei Jahre sind.
--> Wichtig zu wissen: Die Förderung für die Heizungsoptimierung kann bei fossilen Heizungsanlagen (Ölheizung und Gasheizung) nur noch beantragt werden, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind!
Was kostet eine Heizungsoptimierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Angebote für einzelne Maßnahmen einholen.
1. Zuschuss vom BAFA für die Optimierung der Heizung - Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der Investitionskosten. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro. Ist die Optimierung der Heizung Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich = iSFP-Bonus. Maximal sind also 20 Prozent Zuschuss drin.
Für welche Maßnahmen gibt es den BAFA-Zuschuss?
Voraussetzungen für die Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist bei wassergeführten Heizungssystemen immer ein hydraulischer Abgleich. Ist das Heizsystem noch nicht abgeglichen, muss ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B gemäß aktuellem Bestätigungsformular des hydraulischen Abgleichs sowie der zugehörigen Fachregel der "VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e. V." durchgeführt werden. Für Heizungspumpen gelten folgende technische Mindestanforderungen:
So wird der BAFA-Zuschuss für die Heizungsoptimierung beantragt
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor Beginn der Heizungsoptimierung online beim BAFA gestellt werden! Dafür ist ein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung Voraussetzung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen
2. Zuschuss vom BAFA für die Optimierung der Heizung - Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen
Seit Anfang 2024 können Eigentümer mit Biomasseheizung auch einen Zuschuss für die Optimierung der Holzheizung beim BAFA beantragen, wenn die Staubemissionen reduziert werden.
Der Zuschuss zur Emissionsminderung beträgt pauschal 50 Prozent.
Voraussetzungen für den Zuschuss zur Emissionsminderung:
Auch bei einer Effizienzhaus-Sanierung gehört die Optimierung der Heizung zu den förderfähigen Kosten der KfW-Förderung.
3. Steuerbonus als Alternative zur Förderung
Wer die Förderung nicht in Anspruch nehmen möchte oder die rechtzeitige Antragstellung versäumt hat, kann die Kosten für die Heizungsoptimierung von der Steuer absetzen. Eine Kombination von Steuerbonus und Förderung ist nicht möglich.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort