Die Brennstoffzellenheizung ist eine innovative und hocheffiziente Technologie, die gerade am Beginn der Markteinführung steht. Als Brennstoff wird in der Regel Erdgas oder Biogas eingesetzt. Dieser Brennstoff wird elektrochemisch direkt in Strom umgewandelt. Die dabei entstehende Abwärme steht dann gleichzeitig zum Heizen und für die Warmwasserbereitung zur Verfügung.
Brennstoffzellenheizung basiert auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Wie auch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) arbeitet die Brennstoffzellenheizung mit dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie gehört also zu den Mikro-BHKW. Die Technik ist die effizienteste Form der Kraft-Wärme-Kopplung: Mit einem elektrischen Wirkungsgrad, der über dem von Ölheizung und Gasheizung liegt, erzeugt die Brennstoffzellen-Heizung gleichzeitig Wärme und Strom. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme wird das Erdgas effektiv genutzt und CO2-Emissionen verringert. Im Vergleich zu einem konventionellen BHKW punktet die Brennstoffzellenheizung mit einem besseren Verhältnis von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme. Die Heizung mit ihren kompakten Komponenten passt gut in den Heizungskeller, ist robust und wartungsarm. Zudem senkt die lange Lebensdauer die Kosten.
Brennstoffzellenheizung auch für Niedrigenergiehaus einsetzbar
Während ein konventionelles Mikro-BHKW vor allem dann wirtschaftlich ist, wenn ein Gebäude einen möglichst hohen Wärmebedarf hat (also eher in unsanierten Altbauten), lässt sich eine Brennstoffzellenheizung auch in sanierten Häusern und Niedrigenergiehäusern einsetzen. Vor allem die eigene Stromproduktion sorgt dafür, dass die Energiekosten sinken. Eine Brennstoffzellenheizung kann in der Regel so viel Strom produzieren, dass der Grundbedarf eines Haushalts gedeckt ist. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
Kosten und Förderung für Brennstoffzellenheizung
Für eine Brennstoffzellenheizung müssen Hausbesitzer mit Kosten von mindestens 20.000 Euro rechnen. Auch wenn das erst einmal viel klingt, sollten Hausbesitzer bedenken, dass mit der Technik in der Regel der Grundbedarf eines Haushalts an Wärme und Strom gedeckt ist. Reduzieren lassen sich die Kosten mit einer Förderung der KfW: Sie vergibt Zuschüsse in Höhe von mindestens 5.700 Euro für Brennstoffzellen-Heizungen. Zusätzlich gibt es auch in vielen Bundesländern noch weitere Förderprogramme. Wem die Investionskosten trotzdem zu hoch sind, der kann darüber nachdenken, die Heizung über so genanntes Contracting zu mieten.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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