Die Brennstoffzellenheizung ist eine innovative und hocheffiziente Technologie, die gerade am Beginn der Markteinführung steht. Als Brennstoff wird in der Regel Erdgas oder Biogas eingesetzt. Dieser Brennstoff wird elektrochemisch direkt in Strom umgewandelt. Die dabei entstehende Abwärme steht dann gleichzeitig zum Heizen und für die Warmwasserbereitung zur Verfügung.
Brennstoffzellenheizung basiert auf Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Wie auch ein Blockheizkraftwerk (BHKW) arbeitet die Brennstoffzellenheizung mit dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Sie gehört also zu den Mikro-BHKW. Die Technik ist die effizienteste Form der Kraft-Wärme-Kopplung: Mit einem elektrischen Wirkungsgrad, der über dem von Ölheizung und Gasheizung liegt, erzeugt die Brennstoffzellen-Heizung gleichzeitig Wärme und Strom. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Durch die gleichzeitige Produktion von Strom und Wärme wird das Erdgas effektiv genutzt und CO2-Emissionen verringert. Im Vergleich zu einem konventionellen BHKW punktet die Brennstoffzellenheizung mit einem besseren Verhältnis von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme. Die Heizung mit ihren kompakten Komponenten passt gut in den Heizungskeller, ist robust und wartungsarm. Zudem senkt die lange Lebensdauer die Kosten.
Brennstoffzellenheizung auch für Niedrigenergiehaus einsetzbar
Während ein konventionelles Mikro-BHKW vor allem dann wirtschaftlich ist, wenn ein Gebäude einen möglichst hohen Wärmebedarf hat (also eher in unsanierten Altbauten), lässt sich eine Brennstoffzellenheizung auch in sanierten Häusern und Niedrigenergiehäusern einsetzen. Vor allem die eigene Stromproduktion sorgt dafür, dass die Energiekosten sinken. Eine Brennstoffzellenheizung kann in der Regel so viel Strom produzieren, dass der Grundbedarf eines Haushalts gedeckt ist. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
Kosten und Förderung für Brennstoffzellenheizung
Für eine Brennstoffzellenheizung müssen Hausbesitzer mit Kosten von mindestens 20.000 Euro rechnen. Auch wenn das erst einmal viel klingt, sollten Hausbesitzer bedenken, dass mit der Technik in der Regel der Grundbedarf eines Haushalts an Wärme und Strom gedeckt ist. Reduzieren lassen sich die Kosten mit einer Förderung der KfW: Sie vergibt Zuschüsse in Höhe von mindestens 5.700 Euro für Brennstoffzellen-Heizungen. Zusätzlich gibt es auch in vielen Bundesländern noch weitere Förderprogramme. Wem die Investionskosten trotzdem zu hoch sind, der kann darüber nachdenken, die Heizung über so genanntes Contracting zu mieten.
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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