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09.03.2016

Wirtschaftlichkeit bei Mikro-BHKW genau durchrechnen

Wärme muss auch im Sommer abgenommen werden

Strom selbst produzieren und mit der dabei anfallenden Wärme die Wohnung heizen – eine kompakte Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (KWK) ermöglicht genau das. Doch auch, wenn das für Hausbesitzer bestens klingt, sollten bei der Planung eines Mikro-BHKW einige Dinge beachtet werden, damit die Anlage auch wirtschaftlich betrieben werden kann.

Herbert Huber neben seinem Blockheizkraftwerk im Heizungskeller
Ob sich ein Nano- oder Mikro-BHKW wirtschaftlich betreiben lässt, sollten Hausbesitzer unbedingt durchrechnen. Dafür ist es sinnvoll, den Wärmebedarf des Haushalts genau zu kennenFoto: PROGAS GmbH & Co KG

Mikro-BHKW haben die Größe einer Waschmaschine. Ein kleiner Motor treibt einen Generator an, der Strom erzeugt. Dabei entsteht Wärme, die sich in den Heizungskreislauf und die Warmwasserbereitung einschleusen lässt. Klingt perfekt und ist es auch, wenn die Wärme im Haushalt komplett genutzt werden kann. Ob das aber auch der Fall ist, sollten Hausbesitzer unbedingt durchrechnen, damit sich das BHKW am Ende auch bezahlt macht.

Mikro-BHKW rechnet sich nur in bestimmten Gebäudearten
Beim Thema Strom ergeben sich kaum Probleme. Überschüssiger Strom, der nicht vom Betreiber selbst verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Aber die Wärme muss vor Ort genutzt werden. In der Regel arbeiten Mikro-KWK-Anlagen ab einem Wärmebedarf von rund 25.000 Kilowattstunden pro Jahr wirtschaftlich (mindestens empfohlen werden 15.000 bis 20.000 Kilowattstunden für Heizung und Warmwasser). Zum Vergleich: Ein 4-Personen-Haushalt benötigt jährlich rund 5.000 bis 6.000 Kilowattstunden (kWh). Weiß der Hausbesitzer zum Beispiel im Sommer nicht, wohin mit der Wärme, nützt ihm das Minikraftwerk wenig. Die Installation eignet sich deshalb eher erst ab einem Zweifamilienhaus, für Mehrfamilienhäuser oder Häuser mit einem großem Wärmebedarf. Wird Strom ins öffentliche Netz eingespeist, erhält der Betreiber auf Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem KWK-Gesetz einen Zuschlag von 5,41 Cent pro kWh über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Wer sich im Einfamilienhaus dennoch für die Technik der Kraft-Wärme-Kopplung interessiert, für den bieten Hersteller inzwischen noch kleinere Modelle an: Nano-BHKW.  

 
 
 
Quelle: TÜV Rheinland
 
 

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