Was bedeutet Heizungscontracting?
Das Contracting-Modell stammt ursprünglich aus dem Industriebereich. Dabei installieren und betreiben Dienstleister zum Beispiel eine Produktions- oder Heizungsanlage im Gebäude ihrer Kunden und verpflichten diese zum Kauf von Wärme, Strom oder anderen Gütern. Im Ein- und Mehrfamilienhaus funktioniert das ähnlich. Denn dabei installiert ein Contracting-Anbieter - meistens ein Energieversorger, Heizungshersteller, Handwerker oder Planer - eine moderne Heizungsanlage im Haus seiner Kunden. Die damit erzeugte Wärme verkauft er diesen dann über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.
In der Regel übernimmt der Anbieter dabei alle Kosten - von der Installation, über die Wartung, bis hin zu eventuellen Reparaturen. Eigentümer:innen zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundpreis sowie die Kosten für die abgenommene Wärme.
Neben diesem Energieliefer-Contracting, der üblichsten Form im Wohnbereich, gibt es auch ein Betriebsführungs- oder Energiespar-Contracting. Im Betriebsführungs-Contracting übernimmt der Kunde Installation und Wartung der Heizung selbst. Der Dienst-Anbieter sorgt dafür, dass die Anlage immer effizient arbeitet und verkauft Wärme und Strom an die Kunden. Eingesetzt wird dieses Modell häufig bei Blockheizkraftwerken in Mehrfamilienhäusern oder gemeinsam versorgten Wohnquartieren, um die Effizienz der Heiztechnik zu erhöhen. Bei dem Energiespar-Contracting übernimmt der Anbieter meistens die Kosten für eine komplette Gebäudesanierung von der Heizung bis zur Dämmung und trägt damit das Risiko, das errechnete Einsparungen ausbleiben könnten. Eigentümer zahlen die Kosten, umgelegt auf einen Grund- und Energiepreis, über einen mehrjährigen Zeitraum. Angewandt wird das Energiespar-Contracting eher bei größeren Gebäuden aus dem Wohn- und Nichtwohnbereich.
Welche Heiztechnik ist im Contracting erhältlich?
In Bezug auf die Technik gibt es beim Heizungscontracting kaum Einschränkungen. So übernehmen Anbieter zum Beispiel Installation und Betrieb von Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder sogar Brennstoffzellen. Je nach Technologie können sich die Lieferverträge für Wärme oder Strom dabei unterscheiden. Denn während ein BHKW zum Beispiel Strom und Wärme erzeugt, produziert eine Wärmepumpe nur Wärme.
Lohnt sich Heizungscontracting im Eigenheim? Vor- und Nachteile
Vorteil: Beim Heizungscontracting übernimmt ein Dienstleister Installation und Betrieb einer Heizungsanlage. Der Anbieter trägt damit auch alle Kosten für Wartung und eventuelle Reparaturen. Um diese gering zu halten, setzt er in der Regel auf hochwertige und effiziente Komponenten.
Nachteil: Klar muss Eigentümer:innen aber auch sein, dass Heizungscontracting ein Geschäftsmodell ist und Anbieter daran verdienen. Im Vergleich zu einer selbst finanzierten und installierten Heizungsanlage sind die Kosten für das Contracting deshalb meistens höher. Haben die Bewohner zudem keinen Einfluss mehr auf die Regelung der Heizung, sind die Heizkosten oft höher als nötig.
--> Wichtig zu wissen: Damit Letzteres nicht passiert, sollten Eigentümer vertraglich das Recht vereinbaren, die Heizanlage steuern zu dürfen, als wäre es ihre eigene! Bekannt sind solche Verträge als "Hanauer Modell".
Lohnen kann es sich aber trotzdem, die Heizung zu mieten. Denn Eigentümer erhalten mit dem Contracting ein Rundum-Sorglos-Paket. Sie haben keine hohen Investitionen und bekommen die Sicherheit, dass ihre Heizung bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Reparatur- und Wartungskosten sicher läuft. Das Heizungscontracting kann sich also für diejenigen lohnen, die auf der Suche nach einer sicheren Heiz-Lösung ohne hohe Investitionen und viel Aufwand sind. Bei der Entscheidung für ein Angebot sollten allerdings einige Punkte beachtet werden. Die Verbraucherzentrale hat zusammengestellt, worauf es bei Vertragsabschluss ankommt.
Förderung auch bei Contracting möglich
Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es eine attraktive Förderung im Rahmen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude). Auf diese Zuschüsse und Förderkredite haben Eigentümer:innen mit Contracting-Vertrag zwar keinen direkten Anspruch, aber der Contractor kann die Förderung beantragen und die Bewohner dann von reduzierten Contracting-Raten profitieren.
Worauf muss bei Heizungscontracting-Angeboten geachtet werden?
Wenn ein Contractor die Heizung im Haus seiner Kunden finanziert, installiert und betreibt, ist sie generell in seinem Eigentum. Da die Anlage aber auch ein wesentlicher Teil des Gebäudes ist, geht sie rechtlich in das Eigentum des Hausbesitzers über. Verbraucher:innen sollten dabei darauf achten, dass ihr Grundstück durch den Vertrag nicht belastet wird. Denn das würde passieren, wenn der Contracting-Anbieter eine so genannte Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lässt. Im gleichen Zusammenhang sollte auch geklärt werden, was passiert, wenn Hausbesitzer ihr Grundstück innerhalb der Vertragslaufzeit verkaufen möchten. Während einige Contracting-Anbieter dabei den Übergang des Vertrags auf den Käufer verlangen, raten Verbraucherschützer dazu, optional auch eine Entschädigungs-Zahlung zu vereinbaren. Der potenzielle Käufer kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Heizungsanlage umgehen möchte.
Nach der Beendigung der Contracting-Laufzeit ist die Heizung theoretisch immer noch Eigentum des Anbieters. Entscheidend für die Eigentümer ist, was dann mit der Anlage passiert. Möglich ist zum Beispiel, dass die Heizung gegen einen Abschlag an den Hausbesitzer übergeht oder vom Anbieter demontiert wird. In diesem Fall sollten die Kosten für eine neue Heizung schon frühzeitig eingeplant werden. Wichtig ist auch, wie sich die Wärme-Kosten über die Vertragslaufzeit verändern. Da die Preise für Gas, Öl, Holz und Strom immer wieder schwanken, werden auch die Kosten für die abgenommene Wärme regelmäßig angepasst. Dabei sollten sich allerdings auch sinkende Rohstoffpreise auf die Heizkosten auswirken. Ist der Contracting-Anbieter ein Energieversorger, heißt das übrigens nicht, dass automatisch auch lange Verträge über die Stromlieferung geschlossen werden müssen. Hierbei sollten Eigentümer auch weiterhin die freie Wahl haben.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
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Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
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Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
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Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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