Was bedeutet Heizungscontracting?
Das Contracting-Modell stammt ursprünglich aus dem Industriebereich. Dabei installieren und betreiben Dienstleister zum Beispiel eine Produktions- oder Heizungsanlage im Gebäude ihrer Kunden und verpflichten diese zum Kauf von Wärme, Strom oder anderen Gütern. Im Ein- und Mehrfamilienhaus funktioniert das ähnlich. Denn dabei installiert ein Contracting-Anbieter - meistens ein Energieversorger, Heizungshersteller, Handwerker oder Planer - eine moderne Heizungsanlage im Haus seiner Kunden. Die damit erzeugte Wärme verkauft er diesen dann über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.
In der Regel übernimmt der Anbieter dabei alle Kosten - von der Installation, über die Wartung, bis hin zu eventuellen Reparaturen. Eigentümer:innen zahlen im Gegenzug einen monatlichen Grundpreis sowie die Kosten für die abgenommene Wärme.
Neben diesem Energieliefer-Contracting, der üblichsten Form im Wohnbereich, gibt es auch ein Betriebsführungs- oder Energiespar-Contracting. Im Betriebsführungs-Contracting übernimmt der Kunde Installation und Wartung der Heizung selbst. Der Dienst-Anbieter sorgt dafür, dass die Anlage immer effizient arbeitet und verkauft Wärme und Strom an die Kunden. Eingesetzt wird dieses Modell häufig bei Blockheizkraftwerken in Mehrfamilienhäusern oder gemeinsam versorgten Wohnquartieren, um die Effizienz der Heiztechnik zu erhöhen. Bei dem Energiespar-Contracting übernimmt der Anbieter meistens die Kosten für eine komplette Gebäudesanierung von der Heizung bis zur Dämmung und trägt damit das Risiko, das errechnete Einsparungen ausbleiben könnten. Eigentümer zahlen die Kosten, umgelegt auf einen Grund- und Energiepreis, über einen mehrjährigen Zeitraum. Angewandt wird das Energiespar-Contracting eher bei größeren Gebäuden aus dem Wohn- und Nichtwohnbereich.
Welche Heiztechnik ist im Contracting erhältlich?
In Bezug auf die Technik gibt es beim Heizungscontracting kaum Einschränkungen. So übernehmen Anbieter zum Beispiel Installation und Betrieb von Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk (BHKW) oder sogar Brennstoffzellen. Je nach Technologie können sich die Lieferverträge für Wärme oder Strom dabei unterscheiden. Denn während ein BHKW zum Beispiel Strom und Wärme erzeugt, produziert eine Wärmepumpe nur Wärme.
Lohnt sich Heizungscontracting im Eigenheim? Vor- und Nachteile
Vorteil: Beim Heizungscontracting übernimmt ein Dienstleister Installation und Betrieb einer Heizungsanlage. Der Anbieter trägt damit auch alle Kosten für Wartung und eventuelle Reparaturen. Um diese gering zu halten, setzt er in der Regel auf hochwertige und effiziente Komponenten.
Nachteil: Klar muss Eigentümer:innen aber auch sein, dass Heizungscontracting ein Geschäftsmodell ist und Anbieter daran verdienen. Im Vergleich zu einer selbst finanzierten und installierten Heizungsanlage sind die Kosten für das Contracting deshalb meistens höher. Haben die Bewohner zudem keinen Einfluss mehr auf die Regelung der Heizung, sind die Heizkosten oft höher als nötig.
--> Wichtig zu wissen: Damit Letzteres nicht passiert, sollten Eigentümer vertraglich das Recht vereinbaren, die Heizanlage steuern zu dürfen, als wäre es ihre eigene! Bekannt sind solche Verträge als "Hanauer Modell".
Lohnen kann es sich aber trotzdem, die Heizung zu mieten. Denn Eigentümer erhalten mit dem Contracting ein Rundum-Sorglos-Paket. Sie haben keine hohen Investitionen und bekommen die Sicherheit, dass ihre Heizung bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Reparatur- und Wartungskosten sicher läuft. Das Heizungscontracting kann sich also für diejenigen lohnen, die auf der Suche nach einer sicheren Heiz-Lösung ohne hohe Investitionen und viel Aufwand sind. Bei der Entscheidung für ein Angebot sollten allerdings einige Punkte beachtet werden. Die Verbraucherzentrale hat zusammengestellt, worauf es bei Vertragsabschluss ankommt.
Förderung auch bei Contracting möglich
Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es eine attraktive Förderung im Rahmen der BEG (Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude). Auf diese Zuschüsse und Förderkredite haben Eigentümer:innen mit Contracting-Vertrag zwar keinen direkten Anspruch, aber der Contractor kann die Förderung beantragen und die Bewohner dann von reduzierten Contracting-Raten profitieren.
Worauf muss bei Heizungscontracting-Angeboten geachtet werden?
Wenn ein Contractor die Heizung im Haus seiner Kunden finanziert, installiert und betreibt, ist sie generell in seinem Eigentum. Da die Anlage aber auch ein wesentlicher Teil des Gebäudes ist, geht sie rechtlich in das Eigentum des Hausbesitzers über. Verbraucher:innen sollten dabei darauf achten, dass ihr Grundstück durch den Vertrag nicht belastet wird. Denn das würde passieren, wenn der Contracting-Anbieter eine so genannte Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lässt. Im gleichen Zusammenhang sollte auch geklärt werden, was passiert, wenn Hausbesitzer ihr Grundstück innerhalb der Vertragslaufzeit verkaufen möchten. Während einige Contracting-Anbieter dabei den Übergang des Vertrags auf den Käufer verlangen, raten Verbraucherschützer dazu, optional auch eine Entschädigungs-Zahlung zu vereinbaren. Der potenzielle Käufer kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Heizungsanlage umgehen möchte.
Nach der Beendigung der Contracting-Laufzeit ist die Heizung theoretisch immer noch Eigentum des Anbieters. Entscheidend für die Eigentümer ist, was dann mit der Anlage passiert. Möglich ist zum Beispiel, dass die Heizung gegen einen Abschlag an den Hausbesitzer übergeht oder vom Anbieter demontiert wird. In diesem Fall sollten die Kosten für eine neue Heizung schon frühzeitig eingeplant werden. Wichtig ist auch, wie sich die Wärme-Kosten über die Vertragslaufzeit verändern. Da die Preise für Gas, Öl, Holz und Strom immer wieder schwanken, werden auch die Kosten für die abgenommene Wärme regelmäßig angepasst. Dabei sollten sich allerdings auch sinkende Rohstoffpreise auf die Heizkosten auswirken. Ist der Contracting-Anbieter ein Energieversorger, heißt das übrigens nicht, dass automatisch auch lange Verträge über die Stromlieferung geschlossen werden müssen. Hierbei sollten Eigentümer auch weiterhin die freie Wahl haben.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
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Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
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Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
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Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
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