Was bedeutet Heizungscontracting?
Das Contracting-Modell stammt ursprünglich aus dem Industriebereich. Dabei installieren und betreiben Dienstleister zum Beispiel eine Produktions- oder Heizungsanlage im Gebäude ihrer Kunden und verpflichten diese zum Kauf von Wärme, Strom oder anderen Gütern. Im Einfamilienhaus funktioniert das ähnlich. Denn dabei installiert ein Contracting-Anbieter - meistens ein Energieversorger, Handwerker oder Planer - eine moderne Heizungsanlage im Haus seiner Kunden. Die damit erzeugte Wärme verkauft er diesen dann über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren.
In der Regel übernimmt der Anbieter dabei alle Kosten, von der Installation, über die Wartung, bis hin zu eventuellen Reparaturen. Der Hausbesitzer zahlt im Gegenzug einen monatlichen Grundpreis sowie die Kosten für die abgenommene Wärme.
Neben diesem Energieliefer-Contracting, der üblichsten Form im Wohnbereich, gibt es auch ein Betriebsführungs- oder Energiespar-Contracting. Im Betriebsführungs-Contracting übernimmt der Kunde Installation und Wartung der Heizung selbst. Der Dienst-Anbieter sorgt dafür, dass die Anlage immer effizient arbeitet und verkauft Wärme und Strom an die Kunden. Eingesetzt wird dieses Modell häufig bei Blockheizkraftwerken in Mehrfamilienhäusern oder gemeinsam versorgten Wohnquartieren, um die Effizienz der Heiztechnik zu erhöhen. Bei dem Energiespar-Contracting übernimmt der Anbieter meistens die Kosten für eine komplette Gebäudesanierung von der Heizung bis zur Dämmung und trägt damit das Risiko, das errechnete Einsparungen ausbleiben könnten. Hausbesitzer zahlen die Kosten, umgelegt auf einen Grund- und Energiepreis, über einen mehrjährigen Zeitraum. Angewandt wird das Energiespar-Contracting eher bei größeren Gebäuden aus dem Wohn- und Nichtwohnbereich.
Welche Heiztechnik ist im Contracting erhältlich?
In Bezug auf die Technik gibt es beim Heizungscontracting kaum Einschränkungen. So übernehmen Anbieter zum Beispiel Installation und Betrieb von Gasheizung, Ölheizung, Wärmepumpe, Blockheizkraftwerk oder sogar Brennstoffzellen. Je nach Technologie können sich die Lieferverträge für Wärme oder Strom dabei unterscheiden. Denn während ein BHKW zum Beispiel Strom und Wärme erzeugt, produziert eine Gas- oder Öl-Brennwertheizung nur Wärme.
Lohnt sich Heizungscontracting im Eigenheim?
Beim Heizungscontracting übernimmt ein Dienstleister Installation und Betrieb einer Heizungsanlage. Der Anbieter trägt damit auch alle Kosten für Wartung und eventuelle Reparaturen. Um diese gering zu halten, setzt er in der Regel auf hochwertige und effiziente Komponenten. Klar muss aber auch sein, dass Heizungscontracting ein Geschäftsmodell ist und Anbieter wie Energieversorger, Handwerker oder Planer daran verdienen. Im Vergleich zu einer selbst finanzierten und installierten Heizungsanlage sind die Kosten für das Contracting dabei meist höher.
Lohnen kann es sich aber trotzdem. Denn Hausbesitzer erhalten mit dem Contracting ein Rundum-Sorglos-Paket. Sie haben keine hohen Investitionen und bekommen die Sicherheit, dass ihre Heizung bis zum Ende der Vertragslaufzeit ohne Reparatur- und Wartungskosten sicher läuft. Das Heizungscontracting kann sich also für jene Hausbesitzer lohnen, die auf der Suche nach einer sicheren Heiz-Lösung ohne hohe Investitionen und viel Aufwand sind. Bei der Entscheidung für ein Angebot sollten allerdings einige Punkte beachtet werden.
Förderung auch bei Contracting möglich
Für das Heizen mit Erneuerbaren Energien gibt es attraktive Zuschüsse vom BAFA. Auf diese Zuschüsse haben Hausbesitzer mit Contracting-Vertrag zwar keinen direkten Anspruch, aber der Contractor kann die Förderung beantragen und Hausbesitzer dann von reduzierten Contracting-Raten profitieren.
Worauf muss bei Heizungscontracting-Angeboten geachtet werden?
Wenn ein Contractor die Heizung im Haus seines Kunden finanziert, installiert und betreibt, ist sie generell in seinem Eigentum. Da die Anlage aber auch ein wesentlicher Teil des Gebäudes ist, geht sie rechtlich in das Eigentum des Hausbesitzers über. Verbraucher sollten dabei darauf achten, dass ihr Grundstück durch den Vertrag nicht belastet wird. Denn das würde passieren, wenn der Contracting-Anbieter eine so genannte Grunddienstbarkeit im Grundbuch eintragen lässt. Im gleichen Zusammenhang sollte auch geklärt werden, was passiert, wenn Hausbesitzer ihr Grundstück innerhalb der Vertragslaufzeit verkaufen möchten. Während einige Contracting-Anbieter dabei den Übergang des Vertrags auf den Käufer verlangen, raten Verbraucherschützer dazu, optional auch eine Entschädigungs-Zahlung zu vereinbaren. Der potenzielle Käufer kann dann selbst entscheiden, wie er mit der Heizungsanlage umgehen möchte.
Nach der Beendigung der Contracting-Laufzeit ist die Heizung theoretisch immer noch Eigentum des Anbieters. Entscheidend für die Hausbesitzer ist dabei, was dann mit der Anlage passiert. Möglich ist zum Beispiel, dass die Heizung gegen einen Abschlag an den Hausbesitzer übergeht oder vom Anbieter demontiert wird. In diesem Fall sollten die Kosten für eine neue Heizung schon frühzeitig eingeplant werden. Wichtig ist auch, wie sich die Wärme-Kosten über die Vertragslaufzeit verändern. Da die Preise für Gas, Öl oder andere Rohstoffe immer wieder schwanken, werden auch die Kosten für die abgenommene Wärme regelmäßig angepasst. Dabei sollten sich allerdings auch sinkende Rohstoffpreise auf die Heizkosten auswirken. Ist der Contracting-Anbieter ein Energieversorger, heißt das übrigens nicht, dass automatisch auch lange Verträge über die Stromlieferung geschlossen werden müssen. Hierbei sollten Hausbesitzer auch weiterhin die freie Wahl haben.
Mustervertrag Contracting
Noch bieten wenige Unternehmen und Handwerksbetriebe Contracting an. Ein Grund dafür sind die komplizierten Vertragsunterlagen. Das Kompetenzzentrum Contracting der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat zusammen mit Partnern die Verträge vereinfacht. Ein Mustervertrag kann mitsamt Anlagen beim Kompetenzzentrum Contracting angefordert oder unter www.energiekompetenz-bw.de heruntergeladen werden. Die Unterlagen sind modular und als offenes Dokument angelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Inhalt anhand kreditrechtlicher Vorgaben geprüft und freigegeben.
Zur Überarbeitung Ihrer gestrichenen Fassade empfehlen die Experten für Anwendungstechnik unseres Portalpartners Saint-Gobain ...
Antwort lesen »Ohne Weiteres lassen sich die Träger vermutlich nicht an der Fassade nachrüsten, da vor allem im unteren Bereich ein hoher Druck auf das ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 20 Prozent für die Dämmung, eine Förderung in Höhe von 35 Prozent für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Mit dem Zusetzen von Heizkörpernischen mit einem dämmenden Material trägt man erheblich zur Verringerung der Heizkosten und zur ...
Antwort lesen »Da Sie bereits eine Solarthermie und eine Photovoltaikanlage haben, könnte sich eine Wärmepumpe sehr gut eignen. Die Anlage nutzt ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um Mittel aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", können Sie Kosten für Systeme zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Ihre Dachdämmung können Sie wie beschrieben ausführen. Sie sollten allerdings eine Dampfbremse verwenden, die einen Sperrwert von 30 m ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Ja, Zuschüsse bekommen Sie in diesem Fall über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über den Programmteil "Einzelmaßnahmen" ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachbegrünung bekommen Sie im Rahmen der Sanierungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Darlehen ...
Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
Antwort lesen »Energieausweise sind für alle Gebäude auszustellen, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ ...
Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Bevor der Kellertreppenschacht zugeschüttet wird, sollte eine vertikale Sperrschicht gegen stauendes und drückendes Wasser eingebaut ...
Antwort lesen »Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im ...
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Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
Antwort lesen »Mit Ausnahme von Fördermitteln für die neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung benötigen Sie auch für die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Die Standardlösung für Fußbodenheizungen auf Betonrohfußboden über Erdreich beginnt mit der Verlegung einer horizontalen ...
Antwort lesen »Aktuell sind uns leider keine Programme zur Förderung von Kachelöfen bekannt. Möglich ist es allerdings, die Handwerkerkosten von der ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommen unterschiedlichste Dämmstoffe infrage. Ein Beispiel dafür sind Holzfaser- oder Zellulose-/Papierfasern. Diese sind ...
Antwort lesen »Arbeiten an Heiz- und Technikräumen werden mit gefördert, wenn diese für den Betrieb der neuen Heizung erforderlich sind. Die BAFA-Liste ...
Antwort lesen »Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem ...
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