Das Energie-Label veranschaulicht auf einer Skala von grün bis rot, wie effizient die Heizung ist. Angaben zu den Heizkosten macht das Label aber nicht! Eingeführt wurde das Energielabel schon 2016, Pflicht für bestimmte Alterskassen ist es seit 2017. Die Effizienzklassen bei bestehenden Heizungen reichen von A+++ als beste bis D als schlechteste Einstufung.
Wichtig zu wissen: Für Hausbesitzer entstehen keine Kosten, wenn der Schornsteinfeger den Heizkessel etikettiert. Das Energielabel wird während der Feuerstättenschau vergeben, die alle drei Jahre stattfinden muss. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Eine Messung vor Ort ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Angebracht wird das Energielabel an der Vorderseite des Heizkessels.
Die Einstufung A+++ bis A+ erhalten Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung Wärme produzieren. Die Kategorien A bis D werden für die Kennzeichnung fossiler Heizkessel, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen, verwendet. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett.
Heizungstausch lohnt sich meistens schon nach 20 Jahren und ab Effizienzklasse C und D
Fachleute raten, bereits ab einem Alter von 20 Jahren einen Tausch prüfen zu lassen, in vielen Fällen ist er wirtschaftlich. Wer einen Aufkleber mit dem dritten oder vierten Buchstaben im Alphabet bei seiner mindestens 23 Jahre alten Heizung erhält, sollte besonders dringend über einen Heizungstausch nachdenken. "Heizkessel der Stufen C und D sind in der Regel Konstanttemperatur- oder alte Niedertemperaturkessel", sagt dazu Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. "Sie arbeiten mit der veralteten Technik und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Brennwertgeräte."
Hausbesitzer profitieren bei einer neuen Heizung von den technischen Fortschritten der letzten Jahrzehnte. Neue Heizungen können in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 20 Prozent Energie und Kohlendioxid einsparen. "Zwar kostet die Neuanschaffung Geld, sie rechnet sich aufgrund der besseren Brennstoffausnutzung und der stromsparenden Effizienzpumpe aber oft nach wenigen Jahren", so Freier. Für viele Heizungen gibt es darüber hinaus auch eine finanzielle Förderung, die die Investition verringert.
Schrittweise Kennzeichnung alter Heizungen - in diesem Jahr ist Ihre Heizung dran
Das Energielabel wird schrittweise eingeführt. 2019 etikettierten die Schornsteinfeger nur Wärmeerzeuger, deren Baujahr vor 1996 liegt. Danach werden jedes Jahr weitere Jahrgänge einbezogen: 2020 folgen die Baujahre 1996 bis 1997 und 2021 die Baujahre 1998 bis 2001. Ab 2024 werden die Geräte gekennzeichnet, die älter als 15 Jahre sind. Neue Heizungen haben mit dem EU-Energielabel seit September 2015 eine vergleichbare Kennzeichnung.
Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
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Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
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Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten ...
Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, hier zunächst einen Fachhandwerker oder einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Problem und stellt die ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen ...
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Antwort lesen »Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist geteilt. Mittel für Maßnahmen an Haus und Technik (außer Heizungstausch) bekommen Sie beim BAFA. ...
Antwort lesen »Generell können Sie die gesamte Anlage verkaufen, auch wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchten. Planen Sie, ...
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