Das Energie-Label veranschaulicht auf einer Skala von grün bis rot, wie effizient die Heizung ist. Angaben zu den Heizkosten macht das Label aber nicht! Eingeführt wurde das Energielabel schon 2016, Pflicht für bestimmte Alterskassen ist es seit 2017. Die Effizienzklassen bei bestehenden Heizungen reichen von A+++ als beste bis D als schlechteste Einstufung.
Wichtig zu wissen: Für Hausbesitzer entstehen keine Kosten, wenn der Schornsteinfeger den Heizkessel etikettiert. Das Energielabel wird während der Feuerstättenschau vergeben, die alle drei Jahre stattfinden muss. Festgelegt ist die Regelung im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). Eine Messung vor Ort ist nicht vorgesehen, um das Kennzeichen auszustellen. Angebracht wird das Energielabel an der Vorderseite des Heizkessels.
Die Einstufung A+++ bis A+ erhalten Heizungen, die auf Basis erneuerbarer Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung Wärme produzieren. Die Kategorien A bis D werden für die Kennzeichnung fossiler Heizkessel, die Öl oder Erdgas als Brennstoff nutzen, verwendet. Alte Holz- und Pelletheizungen bekommen kein Etikett.
Heizungstausch lohnt sich meistens schon nach 20 Jahren und ab Effizienzklasse C und D
Fachleute raten, bereits ab einem Alter von 20 Jahren einen Tausch prüfen zu lassen, in vielen Fällen ist er wirtschaftlich. Wer einen Aufkleber mit dem dritten oder vierten Buchstaben im Alphabet bei seiner mindestens 23 Jahre alten Heizung erhält, sollte besonders dringend über einen Heizungstausch nachdenken. "Heizkessel der Stufen C und D sind in der Regel Konstanttemperatur- oder alte Niedertemperaturkessel", sagt dazu Gerhard Freier von der Ingenieurkammer Baden-Württemberg. "Sie arbeiten mit der veralteten Technik und haben einen deutlich höheren Energieverbrauch als moderne Brennwertgeräte."
Hausbesitzer profitieren bei einer neuen Heizung von den technischen Fortschritten der letzten Jahrzehnte. Neue Heizungen können in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 20 Prozent Energie und Kohlendioxid einsparen. "Zwar kostet die Neuanschaffung Geld, sie rechnet sich aufgrund der besseren Brennstoffausnutzung und der stromsparenden Effizienzpumpe aber oft nach wenigen Jahren", so Freier. Für viele Heizungen gibt es darüber hinaus auch eine finanzielle Förderung, die die Investition verringert.
Schrittweise Kennzeichnung alter Heizungen - in diesem Jahr ist Ihre Heizung dran
Das Energielabel wird schrittweise eingeführt. 2019 etikettierten die Schornsteinfeger nur Wärmeerzeuger, deren Baujahr vor 1996 liegt. Danach werden jedes Jahr weitere Jahrgänge einbezogen: 2020 folgen die Baujahre 1996 bis 1997 und 2021 die Baujahre 1998 bis 2001. Ab 2024 werden die Geräte gekennzeichnet, die älter als 15 Jahre sind. Neue Heizungen haben mit dem EU-Energielabel seit September 2015 eine vergleichbare Kennzeichnung.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort