Unkompliziert und umweltschonend soll Fernwärme sein, und natürlich preisgünstig. Hausbesitzer benötigen nur eine Fernwärmestation, eine eigene Heizung ist nicht notwendig. Ist es also sinnvoll, bei einer Sanierung auch Fernwärme als Option in Erwägung zu ziehen? Eher nicht - das legen sowohl die Experten der Verbraucherzentrale als auch eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nahe. Die BDH-Studie zur Wärmeversorgung in Wohngebäuden kommt zu dem Ergebnis, dass Hausbesitzer mit einer eigenen Heizung über einen Zeitraum von 20 Jahren fast 15.000 Euro sparen - das sind mehr als 61 Euro pro Monat. Fernwärme ist also für die Verbraucher in der Regel mit höheren Heizkosten verbunden. Auch die Experten der Verbraucherzentralen stellen fest: Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme teuer für Verbraucher. Fehlende Transparenz bei den Tarifen macht es für Hausbesitzer schwierig, die Kosten im Vorfeld zu vergleichen, denn aktuelle Preisübersichten sucht man auf den Internetseiten der Fernwärme-Anbieter meist vergeblich. Für Hausbesitzer hat Fernwärme damit im Vergleich zu anderen Energieträgern große Nachteile.
Fernwärme im Altbau: Vor Anschluss an Fernwärmenetz Energieverbrauch unbedingt senken
Besitzer eines Altbaus sollten einen Wechsel zur Fernwärme unbedingt sorgfältig abwägen. Nach dem Auszug der Kinder oder mit Sanierung des Hauses sinkt zwar der Energieverbrauch. Doch nach dem Abschluss eines Fernwärme-Vertrags hat der Kunde kein Recht auf eine Senkung der Anschlussleistung. Er ist vom guten Willen des Anbieters abhängig. Wer also auf Fernwärme umsteigen will, sollte den Energieverbrauch vor dem Vertragsabschluss verringern – zum Beispiel mit einer energetischen Sanierung. Auf jeden Fall profitieren Hausbesitzer, wenn sie vor dem Anschluss an Fernwärme einen hydraulischen Abgleich der Heizung machen lassen. Dabei stellt der Heizungsfachmann das Heizsystem so ein, dass alle Räume gleichmäßig erwärmt werden und der Energieverbrauch sinkt.
Keine Kündigungs- oder Wechselmöglichkeit für Kunden
Mit langen Vertragslaufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht nehmen Fernwärme-Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen zu kündigen. In der Regel laufen die Verträge zehn Jahre und verlängern sich dann – bei nicht rechtzeitig erfolgter Kündigung – um weitere fünf Jahre. Außerdem weichen die Fernwärmepreise regional sehr stark voneinander ab. In Schleswig-Holstein gibt es zum Beispiel Unterschiede von mehr als 100 Prozent. Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist auch der fehlende Wettbewerb der Anbieter: Jedes Fernwärmenetz ist ein Monopol, eine Wechselmöglichkeit zu einem andern Versorger besteht nicht. Auch eine spätere Umrüstung auf einen anderen Energieträger ist sowohl technisch als auch baurechtlich sehr aufwendig.
Fernwärmekunden: System optimal einstellen lassen und Sparpotenziale nutzen
Viele alte Heizungen – auch auf Basis von Fernwärme – arbeiten ineffizient und verursachen bereits dadurch unnötig hohe Heizkosten. Hier sollte unbedingt ein Fachbetrieb für die optimale Einstellung des Heizungssystems sorgen. Er überprüft, ob die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert sind, ob diese reibungslos zusammen arbeiten und ob das System zu den Bewohnern passt. So können Hausbesitzer auch mit Fernwärme-Vertrag Heizkosten sparen.
Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist leider nicht möglich. Denn diese hängt immer vom Einsatzbereich bzw. von der Aufgabe ab. So ...
Antwort lesen »Für den Anschluss von außenstehenden Wärmepumpen an die Hausanlage bieten sich spezielle Wärmepumpenrohre an. Dabei handelt es sich um ein ...
Antwort lesen »Sie können den bestehenden Antrag stornieren, müssen bei der Neubeantragung dann allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten. Das ...
Antwort lesen »Die Förderung ist nicht übertragbar – der Antragsteller lässt sich damit nicht ändern. Sie müssten den bestehenden Antrag stornieren. Der ...
Antwort lesen »Jein. Grundsätzlich stellen Sie einen Antrag auf Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz für die gesamte Eigentümergemeinschaft. ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall ist der Grenzwert aller Voraussicht nach an jedem Bauteil einzuhalten. Eine Ausnahme, bei der das flächengewichtete Mittel ...
Antwort lesen »Die Erdwärmepumpe ist eine effiziente Heizung, da sie ganzjährig auf ein hohes Quell-Temperaturniveau zugreifen kann. Sie verbraucht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Förderung ohne Sperrfrist neu beantragen, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem Bewilligungszeitraum ...
Antwort lesen »Da die Firma Tyczka Eigentümerin der Tankanlage ist, kann sie auch die Herausgabe bzw. die Demontage verlangen, wenn der Vertrag ausläuft. ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie 35 Prozent Wärmepumpen-Förderung auf die gesamten Kosten (15.155 Euro für Basis-Förderung und ...
Antwort lesen »Den Anteil bekommen Sie auf die gesamten Kosten. Dabei beantragen Sie zunächst die Basis-Förderung zusammen mit dem Wärmepumpen- bzw. ...
Antwort lesen »Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Theoretisch könnte auch der Heizungsbauer BzA und BnD für den Heizungstausch erstellen. Die Erweiterung "Denkmal" ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
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