Unkompliziert und umweltschonend soll Fernwärme sein, und natürlich preisgünstig. Hausbesitzer benötigen nur eine Fernwärmestation, eine eigene Heizung ist nicht notwendig. Ist es also sinnvoll, bei einer Sanierung auch Fernwärme als Option in Erwägung zu ziehen? Eher nicht - das legen sowohl die Experten der Verbraucherzentrale als auch eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nahe. Die BDH-Studie zur Wärmeversorgung in Wohngebäuden kommt zu dem Ergebnis, dass Hausbesitzer mit einer eigenen Heizung über einen Zeitraum von 20 Jahren fast 15.000 Euro sparen - das sind mehr als 61 Euro pro Monat. Fernwärme ist also für die Verbraucher in der Regel mit höheren Heizkosten verbunden. Auch die Experten der Verbraucherzentralen stellen fest: Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme teuer für Verbraucher. Fehlende Transparenz bei den Tarifen macht es für Hausbesitzer schwierig, die Kosten im Vorfeld zu vergleichen, denn aktuelle Preisübersichten sucht man auf den Internetseiten der Fernwärme-Anbieter meist vergeblich. Für Hausbesitzer hat Fernwärme damit im Vergleich zu anderen Energieträgern große Nachteile.
Fernwärme im Altbau: Vor Anschluss an Fernwärmenetz Energieverbrauch unbedingt senken
Besitzer eines Altbaus sollten einen Wechsel zur Fernwärme unbedingt sorgfältig abwägen. Nach dem Auszug der Kinder oder mit Sanierung des Hauses sinkt zwar der Energieverbrauch. Doch nach dem Abschluss eines Fernwärme-Vertrags hat der Kunde kein Recht auf eine Senkung der Anschlussleistung. Er ist vom guten Willen des Anbieters abhängig. Wer also auf Fernwärme umsteigen will, sollte den Energieverbrauch vor dem Vertragsabschluss verringern – zum Beispiel mit einer energetischen Sanierung. Auf jeden Fall profitieren Hausbesitzer, wenn sie vor dem Anschluss an Fernwärme einen hydraulischen Abgleich der Heizung machen lassen. Dabei stellt der Heizungsfachmann das Heizsystem so ein, dass alle Räume gleichmäßig erwärmt werden und der Energieverbrauch sinkt.
Keine Kündigungs- oder Wechselmöglichkeit für Kunden
Mit langen Vertragslaufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht nehmen Fernwärme-Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen zu kündigen. In der Regel laufen die Verträge zehn Jahre und verlängern sich dann – bei nicht rechtzeitig erfolgter Kündigung – um weitere fünf Jahre. Außerdem weichen die Fernwärmepreise regional sehr stark voneinander ab. In Schleswig-Holstein gibt es zum Beispiel Unterschiede von mehr als 100 Prozent. Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist auch der fehlende Wettbewerb der Anbieter: Jedes Fernwärmenetz ist ein Monopol, eine Wechselmöglichkeit zu einem andern Versorger besteht nicht. Auch eine spätere Umrüstung auf einen anderen Energieträger ist sowohl technisch als auch baurechtlich sehr aufwendig.
Fernwärmekunden: System optimal einstellen lassen und Sparpotenziale nutzen
Viele alte Heizungen – auch auf Basis von Fernwärme – arbeiten ineffizient und verursachen bereits dadurch unnötig hohe Heizkosten. Hier sollte unbedingt ein Fachbetrieb für die optimale Einstellung des Heizungssystems sorgen. Er überprüft, ob die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert sind, ob diese reibungslos zusammen arbeiten und ob das System zu den Bewohnern passt. So können Hausbesitzer auch mit Fernwärme-Vertrag Heizkosten sparen.
Energieberater oder Fachunternehmer bestätigen nach Abschluss aller Arbeiten, dass die Anlage fachgerecht demontiert wurde. Zudem benötigen ...
Antwort lesen »Unabhängig davon, ob Ihr Sohn im Haus wohnt oder nicht, gilt die Heizungsaustauschpflicht aus dem GEG für alte Öl- und Gasheizungen für ...
Antwort lesen »Die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung für den fachgerechten Einbau erstellt in der Regel ein Heizungsbaubetrieb. Ein ...
Antwort lesen »Sofern der Wintergarten zum beheizten Gebäudebereich gehört, ist eine Förderung der Rollläden über die Bundesförderung für effiziente ...
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Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
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Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
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Antwort lesen »Den Wohnsitz können Sie ändern. Haben Sie auch einen Geschwindigkeits- oder Einkommens-Bonus beantragen, erhalten Sie diesen dann unter ...
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Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
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Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort