Unkompliziert und umweltschonend soll Fernwärme sein, und natürlich preisgünstig. Hausbesitzer benötigen nur eine Fernwärmestation, eine eigene Heizung ist nicht notwendig. Ist es also sinnvoll, bei einer Sanierung auch Fernwärme als Option in Erwägung zu ziehen? Eher nicht - das legen sowohl die Experten der Verbraucherzentrale als auch eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nahe. Die BDH-Studie zur Wärmeversorgung in Wohngebäuden kommt zu dem Ergebnis, dass Hausbesitzer mit einer eigenen Heizung über einen Zeitraum von 20 Jahren fast 15.000 Euro sparen - das sind mehr als 61 Euro pro Monat. Fernwärme ist also für die Verbraucher in der Regel mit höheren Heizkosten verbunden. Auch die Experten der Verbraucherzentralen stellen fest: Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme teuer für Verbraucher. Fehlende Transparenz bei den Tarifen macht es für Hausbesitzer schwierig, die Kosten im Vorfeld zu vergleichen, denn aktuelle Preisübersichten sucht man auf den Internetseiten der Fernwärme-Anbieter meist vergeblich. Für Hausbesitzer hat Fernwärme damit im Vergleich zu anderen Energieträgern große Nachteile.
Fernwärme im Altbau: Vor Anschluss an Fernwärmenetz Energieverbrauch unbedingt senken
Besitzer eines Altbaus sollten einen Wechsel zur Fernwärme unbedingt sorgfältig abwägen. Nach dem Auszug der Kinder oder mit Sanierung des Hauses sinkt zwar der Energieverbrauch. Doch nach dem Abschluss eines Fernwärme-Vertrags hat der Kunde kein Recht auf eine Senkung der Anschlussleistung. Er ist vom guten Willen des Anbieters abhängig. Wer also auf Fernwärme umsteigen will, sollte den Energieverbrauch vor dem Vertragsabschluss verringern – zum Beispiel mit einer energetischen Sanierung. Auf jeden Fall profitieren Hausbesitzer, wenn sie vor dem Anschluss an Fernwärme einen hydraulischen Abgleich der Heizung machen lassen. Dabei stellt der Heizungsfachmann das Heizsystem so ein, dass alle Räume gleichmäßig erwärmt werden und der Energieverbrauch sinkt.
Keine Kündigungs- oder Wechselmöglichkeit für Kunden
Mit langen Vertragslaufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht nehmen Fernwärme-Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen zu kündigen. In der Regel laufen die Verträge zehn Jahre und verlängern sich dann – bei nicht rechtzeitig erfolgter Kündigung – um weitere fünf Jahre. Außerdem weichen die Fernwärmepreise regional sehr stark voneinander ab. In Schleswig-Holstein gibt es zum Beispiel Unterschiede von mehr als 100 Prozent. Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist auch der fehlende Wettbewerb der Anbieter: Jedes Fernwärmenetz ist ein Monopol, eine Wechselmöglichkeit zu einem andern Versorger besteht nicht. Auch eine spätere Umrüstung auf einen anderen Energieträger ist sowohl technisch als auch baurechtlich sehr aufwendig.
Fernwärmekunden: System optimal einstellen lassen und Sparpotenziale nutzen
Viele alte Heizungen – auch auf Basis von Fernwärme – arbeiten ineffizient und verursachen bereits dadurch unnötig hohe Heizkosten. Hier sollte unbedingt ein Fachbetrieb für die optimale Einstellung des Heizungssystems sorgen. Er überprüft, ob die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert sind, ob diese reibungslos zusammen arbeiten und ob das System zu den Bewohnern passt. So können Hausbesitzer auch mit Fernwärme-Vertrag Heizkosten sparen.
Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt lassen Sie die Kosten für Material und Einbau schätzen. Sie beauftragen einen Energieberater damit, eine technische ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort