Unkompliziert und umweltschonend soll Fernwärme sein, und natürlich preisgünstig. Hausbesitzer benötigen nur eine Fernwärmestation, eine eigene Heizung ist nicht notwendig. Ist es also sinnvoll, bei einer Sanierung auch Fernwärme als Option in Erwägung zu ziehen? Eher nicht - das legen sowohl die Experten der Verbraucherzentrale als auch eine aktuelle Studie des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) nahe. Die BDH-Studie zur Wärmeversorgung in Wohngebäuden kommt zu dem Ergebnis, dass Hausbesitzer mit einer eigenen Heizung über einen Zeitraum von 20 Jahren fast 15.000 Euro sparen - das sind mehr als 61 Euro pro Monat. Fernwärme ist also für die Verbraucher in der Regel mit höheren Heizkosten verbunden. Auch die Experten der Verbraucherzentralen stellen fest: Steigende Preise und Anbieter-Monopole machen Fernwärme teuer für Verbraucher. Fehlende Transparenz bei den Tarifen macht es für Hausbesitzer schwierig, die Kosten im Vorfeld zu vergleichen, denn aktuelle Preisübersichten sucht man auf den Internetseiten der Fernwärme-Anbieter meist vergeblich. Für Hausbesitzer hat Fernwärme damit im Vergleich zu anderen Energieträgern große Nachteile.
Fernwärme im Altbau: Vor Anschluss an Fernwärmenetz Energieverbrauch unbedingt senken
Besitzer eines Altbaus sollten einen Wechsel zur Fernwärme unbedingt sorgfältig abwägen. Nach dem Auszug der Kinder oder mit Sanierung des Hauses sinkt zwar der Energieverbrauch. Doch nach dem Abschluss eines Fernwärme-Vertrags hat der Kunde kein Recht auf eine Senkung der Anschlussleistung. Er ist vom guten Willen des Anbieters abhängig. Wer also auf Fernwärme umsteigen will, sollte den Energieverbrauch vor dem Vertragsabschluss verringern – zum Beispiel mit einer energetischen Sanierung. Auf jeden Fall profitieren Hausbesitzer, wenn sie vor dem Anschluss an Fernwärme einen hydraulischen Abgleich der Heizung machen lassen. Dabei stellt der Heizungsfachmann das Heizsystem so ein, dass alle Räume gleichmäßig erwärmt werden und der Energieverbrauch sinkt.
Keine Kündigungs- oder Wechselmöglichkeit für Kunden
Mit langen Vertragslaufzeiten ohne Sonderkündigungsrecht nehmen Fernwärme-Anbieter ihren Kunden die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen zu kündigen. In der Regel laufen die Verträge zehn Jahre und verlängern sich dann – bei nicht rechtzeitig erfolgter Kündigung – um weitere fünf Jahre. Außerdem weichen die Fernwärmepreise regional sehr stark voneinander ab. In Schleswig-Holstein gibt es zum Beispiel Unterschiede von mehr als 100 Prozent. Ein klarer Nachteil für Fernwärme-Kunden ist auch der fehlende Wettbewerb der Anbieter: Jedes Fernwärmenetz ist ein Monopol, eine Wechselmöglichkeit zu einem andern Versorger besteht nicht. Auch eine spätere Umrüstung auf einen anderen Energieträger ist sowohl technisch als auch baurechtlich sehr aufwendig.
Fernwärmekunden: System optimal einstellen lassen und Sparpotenziale nutzen
Viele alte Heizungen – auch auf Basis von Fernwärme – arbeiten ineffizient und verursachen bereits dadurch unnötig hohe Heizkosten. Hier sollte unbedingt ein Fachbetrieb für die optimale Einstellung des Heizungssystems sorgen. Er überprüft, ob die einzelnen Komponenten sinnvoll gewählt und richtig dimensioniert sind, ob diese reibungslos zusammen arbeiten und ob das System zu den Bewohnern passt. So können Hausbesitzer auch mit Fernwärme-Vertrag Heizkosten sparen.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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