Wer die Förderung für ein Gebäudenetz beantragen möchte, ist anders als bei der restlichen Heizungsförderung nicht automatisch bei der KfW richtig aufgehoben. Denn je nach Maßnahme kann auch das BAFA der richtige Ansprechpartner sein.
So ist die Förderung für Gebäudenetze aufgeteilt:
1. Förderung für den Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz von der KfW
Die Heizungsförderung der KfW ist immer dann relevant, wenn es um den Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz geht.
Die Basisförderung für den Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit. Zusätzlich ist ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent möglich. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
--> Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert wird der Anschluss beziehungsweise die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Die Wärmeerzeugung im Gebäudenetz muss zu einem Anteil von mindestens 25 Prozent durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erfolgen. Förderfähige Komponenten sind Wärmeverteilung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen.
--> Wichtig zu wissen: Für die Heizungsförderung sind die förderfähigen Kosten auf einmalig 30.000 Euro begrenzt. KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
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2. Förderung für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes vom BAFA
Wird ein Gebäudenetz errichtet, umgebaut oder erweitert, ist das BAFA der zuständige Fördergeber. Ebenso förderfähig ist der Anschluss an ein (neues) Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
--> Wichtig: Bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) Pflicht!
Die Basisförderung für ein Gebäudenetz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit. Zusätzlich ist ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent möglich. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 70 Prozent.
Kombiniert werden kann der BAFA-Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Vorausetzungen für die BAFA-Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme. Förderfähig sind Wärmeverteilung, Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik sowie Wärmeübergabestationen. Speist sich das Gebäudenetz aus einer Biomasseheizung, kann der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt werden, wenn Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe eingebunden sind, die mindestens die Warmwasserbereitung abdecken können. Darüber hinaus müssen alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Gebäudenetzes messtechnisch erfasst werden. Alle förderfähigen Gebäudenetze müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
--> Alle wichtigen Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Beispiele zum Thema Gebäudenetz finden Sie hier im BAFA-Merkblatt.
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von BAFA oder KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für das Gebäudenetz bzw. den Anschluss zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
Antwort lesen »Neben den Kosten der geförderten Anlagen lassen sich bei der Förderung auch Kosten von Umfeldmaßnahmen anrechnen. Dazu gehören unter ...
Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich für den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG, ist kein Energieberater für die Antragstellung erforderlich. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
Antwort lesen »Sie können den Energieberater jederzeit wechseln. Wurde der Sanierungsfahrplan abgeschlossen, können Sie diesen auch zur Förderung von ...
Antwort lesen »Bleibt der Bereich unter dem Schiefer von Außenluft durchströmt, gibt es keine Bedenken. Denn in diesem Fall kann eventuell in die Wand ...
Antwort lesen »Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. ...
Antwort lesen »Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als ...
Antwort lesen »Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem ...
Antwort lesen »Anzusetzen ist hier eine Temperatur von 0,573 °C (gilt für Ti=20°C; Tme=9,7°C; Te=-10°C). Ist das Grundwasser flacher als drei Meter, ...
Antwort lesen »Zur Herstellung von Hanfdämmstoffen sind teilweise Zusatzstoffe wie Imprägnierungen (Feuchteschutz), Polyesterstützfasern (Stabilität) und ...
Antwort lesen »Führen die Leitungen durch Bereiche mit anderen Temperaturen, führt das dazu, dass diese Wärme aufnehmen oder abgeben. In der kalten ...
Antwort lesen »Im Jahr 2023 gab es die Förderung der Flächenheizung für Bodenbeläge etc. nur bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Dies änderte ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung beantragen Sie selbst im KfW-Onlineportal "meine KfW". Was Sie dafür benötigen und wie Sie richtig vorgehen, ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Vorgaben. Denn der iSFP ist auf ein individuelles Gebäude zuzuschneiden. Er soll die jeweils bestmögliche Sanierung ...
Antwort lesen »Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen, die ebenfalls von der KfW gefördert werden. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (35 ...
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