Wer die Förderung für ein Gebäudenetz beantragen möchte, ist anders als bei der restlichen Heizungsförderung nicht automatisch bei der KfW richtig aufgehoben. Denn je nach Maßnahme kann auch das BAFA der richtige Ansprechpartner sein.
So ist die Förderung für Gebäudenetze aufgeteilt:
1. Förderung für den Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz von der KfW
Die Heizungsförderung der KfW ist immer dann relevant, wenn es um den Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz geht.
Die Basisförderung für den Anschluss an ein bestehendes Gebäudenetz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit. Zusätzlich ist ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent möglich. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
--> Der maximal mögliche Zuschuss ist bei 70 Prozent gedeckelt.
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert wird der Anschluss beziehungsweise die Erneuerung eines Anschlusses an ein Gebäudenetz nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes. Die Wärmeerzeugung im Gebäudenetz muss zu einem Anteil von mindestens 25 Prozent durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erfolgen. Förderfähige Komponenten sind Wärmeverteilung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen.
--> Wichtig zu wissen: Für die Heizungsförderung sind die förderfähigen Kosten auf einmalig 30.000 Euro begrenzt. KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
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2. Förderung für Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes vom BAFA
Wird ein Gebäudenetz errichtet, umgebaut oder erweitert, ist das BAFA der zuständige Fördergeber. Ebenso förderfähig ist der Anschluss an ein (neues) Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
--> Wichtig: Bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) Pflicht!
Die Basisförderung für ein Gebäudenetz beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
Einen Einkommens-Bonus von 30 Prozent erhalten selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro für ihre Wohneinheit. Zusätzlich ist ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent möglich. Diesen Bonus gibt es nur für die vom Eigentümer selbstgenutzte Wohneinheit. Bedingung ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an das Alter der Heizung) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen (Holzheizungen), wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Das Gebäude darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden.
Der maximal mögliche Zuschuss beträgt 70 Prozent.
Kombiniert werden kann der BAFA-Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
Vorausetzungen für die BAFA-Förderung
Voraussetzung für die Förderung ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme. Förderfähig sind Wärmeverteilung, Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik sowie Wärmeübergabestationen. Speist sich das Gebäudenetz aus einer Biomasseheizung, kann der Klimageschwindigkeits-Bonus nur gewährt werden, wenn Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe eingebunden sind, die mindestens die Warmwasserbereitung abdecken können. Darüber hinaus müssen alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Gebäudenetzes messtechnisch erfasst werden. Alle förderfähigen Gebäudenetze müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
--> Alle wichtigen Informationen, Kontaktmöglichkeiten und Beispiele zum Thema Gebäudenetz finden Sie hier im BAFA-Merkblatt.
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von BAFA oder KfW nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für das Gebäudenetz bzw. den Anschluss zwischen 2020 und 2029 von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
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