Förderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung - Einzelmaßnahme Heizungstausch - Zuschuss und Ergänzungskredit der KfW
Die Basisförderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. --> ABER: Diese Förderung gibt es nicht für die kompletten Kosten der neuen Gasheizung, sondern nur für die Investitionsmehrausgaben für die Wasserstofffähigkeit (im Vergleich zu einer nichtwasserstofffähigen Heizung). Dieser Zuschuss kann weiter aufgestockt werden:
Kombiniert werden kann diese Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten.
--> Wichtig zu wissen: Den KfW-Zuschuss für eine neue Heizung können Eigentümer nur beantragen, bis die förderfähigen Kosten von einmalig 30.000 Euro ausgeschöpft sind. Darüber hinaus ist keine Förderung mehr möglich, auch nicht mit einem neuen Antrag oder in einem anderen Jahr. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Es werden zudem auch Eigenleistungen gefördert - das gilt allerdings nur für die Materialkosten.
Voraussetzungen für die Förderung von wasserstofffähigen Gasheizungen:
Wie wird die KfW-Förderung für eine wasserstofffähige Gas-Brennwertheizung beantragt?
Der Förderantrag für einen Zuschuss muss online bei der KfW gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde! Dieser Vertrag muss die Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage enthalten (d.h. die Erteilung des Auftrags ist an die Förderung geknüpft) sowie das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme. Dieses Datum muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Der Bewilligungszeitraum beträgt einheitlich 36 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Bewilligungszeitraum beginnt mit Zugang des Zuwendungsbescheids bzw. der Zuschusszusage. --> KfW-Heizungsförderung richtig beantragen
Der KfW-Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
WICHTIGE ÜBERGANGSFRIST 2024
Bei einem Vorhabensbeginn zwischen dem 29.12.2023 und dem 31. August 2024 kann der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden. Eine Antragstellung bei der KfW ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 für private Selbstnutzer:innen im Einfamilienhaus möglich. Voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 ist eine Registrierung im Kundenportal der KfW möglich. Für alle anderen Antragsberechtigten (Mehrfamilienhäuser/ Wohneigentümergemeinschaften, Vermietende, Unternehmen) soll es einen gestaffelten Start der Antragsstellung geben, die Termine sind aktuell noch nicht bekannt. Die KfW hat die wichtigsten Informationen zur Heizungsförderung hier zusammengestellt. Ein Wechsel zwischen alter und neuer Heizungsförderung ist ohne Sperrfrist vor Vorhabensbeginn möglich. --> FAQ KfW-Heizungsförderung
Klimageschwindigkeits-Bonus für den Abschied von der Gasheizung
Wer sich dagegen von der Gasheizung verabschieden möchte und auf klimafreundliche Heiztechnik umsteigt, wird dafür mit einem Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent zusätzlich zur Basisförderung belohnt. Beim Austausch einer funktionsfähigen Gas-Zentralheizung gilt hierfür ein Mindestalter von 20 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung. Gas-Etagenheizungen können sogar ohne Altersbeschränkung ausgetauscht werden.
--> Wichtig: Diesen Bonus gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer und das Haus darf nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Energien beheizt werden!
Geht es um die Dachsanierung, bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 15 Prozent über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für ...
Antwort lesen »Ob Sie den Effizienzhausstand erreichen, hängt immer vom individuellen Gebäude ab. Dämmen Sie die Wände sehr gut und wählen Sie Fenster mit ...
Antwort lesen »Rentner können den Nachweis auch ohne Einkommensteuerbescheid erbringen, wenn sie die Erklärung nicht mehr abgeben müssen. In diesem Fall ...
Antwort lesen »Vergeben Sie einen Auftrag, handelt es sich dabei in aller Regel um einen Liefer-/Leistungsvertrag und Sie können die Förderung nicht mehr ...
Antwort lesen »Haben Sie kein Baudenkmal, keine erhaltenswerte Substanz und kein Sichtfachwerk, gilt ein U-Wert von 0,20 W/m²K. Erreichen Sie diesen, ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau der Wand im Detail zu kennen, ist eine Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Tatsächlich ermöglicht der Luftspalt auf ...
Antwort lesen »Bei Nießbrauch kommt die BEG-EM-Förderung für Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) infrage. Außerdem ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Sie können die anfangs beantragten förderbaren Kosten nachträglich allerdings nicht mehr anheben. Das heißt: ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung, können Sie sowohl für die Kellerdeckendämmung als auch für die Dämmung des Anbaus Fördermittel in Anspruch ...
Antwort lesen »Im § 35 C des EStG heißt es: "(2) Die Steuerermäßigung nach Absatz 1 kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das ...
Antwort lesen »Die Maßnahmen sind als Einheit zu betrachten. Denn das Nachrüsten der Fußbodenheizung ist nicht einzeln förderbar. Finanzielle ...
Antwort lesen »Erst einmal ist nichts zu unternehmen. Denn mit einer Brennwerttherme sind Sie von der Austauschpflicht alter Heizungen befreit. Ist aus ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass sich hier auch im kommenden Jahr nichts wesentlich ändert. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen jedoch ...
Antwort lesen »Die Pflicht zum Gasheizungs-Check betrifft in aller Regel den Vermieter. In der "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über ...
Antwort lesen »Aktuell ist das Programm bis zum Jahr 2030 ausgelegt. Durch teils spontane Änderungen, Kürzungen und Streichungen in der Förderlandschaft ...
Antwort lesen »Wie das Gebäude zu bilanzieren ist, hängt davon ab, ob im Dachgeschoss eine neue Wohneinheit entsteht, die keine zuvor beheizten Flächen ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus, von dem eine Wohnung vermietet wird, geht die KfW generell von einem Mehrfamilienhaus aus. Sie können daher ...
Antwort lesen »Heizölanlagen sind amtlich gemeldet und registriert. Legen Sie die Anlage still ist daher auch eine Meldung an das entsprechende Amt ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches in nur einem Raum ist grundsätzlich möglich, allerdings mit einigen Herausforderungen bzw. Risiken verbunden. So ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung ist in diesem Fall einzeln zu betrachten. Das heißt: Sie können 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr ...
Antwort lesen »Wiederholen ist in diesem Fall nicht möglich. Sie können den Fachbetrieb allerdings um eine Korrektur der Rechnung bitten. Denn, wenn die ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist dazu Folgendes zu lesen: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten ...
Antwort lesen »Ob hier eine Dampfbremse erforderlich ist, hängt davon ab, welche Räumlichkeiten sich über der Decke befinden. Sind dort beheizte Räume, ...
Antwort lesen »Wir empfehlen, hier zunächst einen Fachhandwerker oder einen Sachverständigen zu beauftragen. Dieser prüft das Problem und stellt die ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung der Heizung und Sie haben diese nicht vor Maßnahmenbeginn beantragt, können Sie nachträglich nur einen ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Maßnahme am Sondereigentum, können Sie die Heizungsförderung allein beantragen. Sind auch Arbeiten am ...
Antwort lesen »Für das BAFA-Förderprogramm zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater, die alleinige Eigentümer, Nießbrauchsberechtigte, Mieter ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist geteilt. Mittel für Maßnahmen an Haus und Technik (außer Heizungstausch) bekommen Sie beim BAFA. ...
Antwort lesen »Generell können Sie die gesamte Anlage verkaufen, auch wenn Sie Fördermittel für die Wärmepumpe in Anspruch nehmen möchten. Planen Sie, ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort