Da die L-Gas-Vorräte (Low caloric gas bzw. Low-low caloric gas) in Deutschland und den Niederlanden zur Neige gehen, werden diese Gasnetze schrittweise bis 2030 auf H-Gas (High caloric gas) umgestellt. Um auch nach der Gas-Umstellung den gewünschten Wärme- und Warmwasserkomfort zu gewährleisten, müssen Gasheizungen in den betroffenen Regionen durch den Energieversorger technisch angepasst werden. Das ist für Eigentümer:innen aber nicht mit Kosten verbunden. Betroffen sind die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Teile von Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Wie läuft die Gas-Umstellung ab?
Der örtliche Gasnetzbetreiber teilt rechtzeitig mit, wenn die jeweilige Gemeinde bzw. der Stadtteil umgestellt wird. Die Umstellung auf H-Gas erfolgt insgesamt bis 2030. Umgestellt werden müssen übrigens nicht nur Heizungen, sondern auch Boiler und Herde.
Brauche ich wegen der Gas-Umstellung eine neue Gasheizung?
In den meisten Fällen müssen bestehende Gasheizungen nur umgestellt werden. Oftmals soll ein neuer Düsensatz ausreichen. Die Hersteller können diese Umstellteile und Umstellinformationen oft auch für ältere Gasheizungen liefern. Diese Umrüstung soll für Eigentümer:innen kostenfrei sein. Neuere Gasheizungen lassen sich sogar mit wenigen Handgriffen umrüsten. In Einzelfällen müssen Gasgeräte, die nicht mehr angepasst werden können, ausgetauscht werden. Das wird vor allem sehr alte Gasheizungen betreffen, die seit 25 Jahren und länger in Betrieb sind. Bei ihnen ist eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll. Für bestimmte Geräte sind dann Zuschüsse möglich.
Die Bundesnetzagentur hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gas-Umstellung zusammengestellt. Sie bietet dort auch eine Service-Broschüre mit den wichtigsten Informationen zum Download an.
Die Heizung darf auch nach der Übertragung des Eigentums bestehen bleiben. Es gelten aber bereits jetzt die Vorgaben des ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Zentralheizung (keine Etagenheizung), gibt es den Geschwindigkeits-Bonus zur Förderung der Wärmepumpe erst, wenn ...
Antwort lesen »Aktuell können Sie hier leider noch keine Anträge stellen, da das entsprechende KfW-Portal noch nicht fertig gestellt wurde. ...
Antwort lesen »In diesem Fall handelt es sich nicht um ein Gebäude, das in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (siehe Ausnahmen § 2 GEG ...
Antwort lesen »Gehört das Haus Ihrem Vater, muss dieser die Förderung für die Wärmepumpe als Eigentümer beantragen. Bewohnt er eine Wohnung selbst, ...
Antwort lesen »Ja, das gilt nach wie vor. Sie können im Laufe des Fördervorhabens zur schlechteren Stufe wechseln. Andersherum funktioniert das jedoch ...
Antwort lesen »Bei fachgerechter Ausführung ist die geplante Konstruktion möglich. Als Dampfbremse könnten Sie sich allerdings für eine feuchtevariable ...
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Antwort lesen »Sofern Sie die Mindest-Investitionskosten (300 Euro seit 2024) übersteigen, bekommen Sie die Förderung auch für einzelne Fenster. ...
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Antwort lesen »Das ist generell nicht erforderlich. Eine Pflicht zur Dämmung des Daches gibt es nur, wenn Sie auch Maßnahmen am Dach ausführen. Welche das ...
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Antwort lesen »Wenn Ihnen der Strom der PV-Anlage zur Verfügung steht (Mietanlage) und der Ertrag ausreicht, um den Energiebedarf der Warmwasserbereitung ...
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