Da die L-Gas-Vorräte (Low caloric gas bzw. Low-low caloric gas) in Deutschland und den Niederlanden zur Neige gehen, werden diese Gasnetze schrittweise bis 2030 auf H-Gas (High caloric gas) umgestellt. Um auch nach der Gas-Umstellung den gewünschten Wärme- und Warmwasserkomfort zu gewährleisten, müssen Gasheizungen in den betroffenen Regionen durch den Energieversorger technisch angepasst werden. Das ist für Eigentümer:innen aber nicht mit Kosten verbunden. Betroffen sind die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Teile von Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Wie läuft die Gas-Umstellung ab?
Der örtliche Gasnetzbetreiber teilt rechtzeitig mit, wenn die jeweilige Gemeinde bzw. der Stadtteil umgestellt wird. Die Umstellung auf H-Gas erfolgt insgesamt bis 2030. Umgestellt werden müssen übrigens nicht nur Heizungen, sondern auch Boiler und Herde.
Brauche ich wegen der Gas-Umstellung eine neue Gasheizung?
In den meisten Fällen müssen bestehende Gasheizungen nur umgestellt werden. Oftmals soll ein neuer Düsensatz ausreichen. Die Hersteller können diese Umstellteile und Umstellinformationen oft auch für ältere Gasheizungen liefern. Diese Umrüstung soll für Eigentümer:innen kostenfrei sein. Neuere Gasheizungen lassen sich sogar mit wenigen Handgriffen umrüsten. In Einzelfällen müssen Gasgeräte, die nicht mehr angepasst werden können, ausgetauscht werden. Das wird vor allem sehr alte Gasheizungen betreffen, die seit 25 Jahren und länger in Betrieb sind. Bei ihnen ist eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll. Für bestimmte Geräte sind dann Zuschüsse möglich.
Die Bundesnetzagentur hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gas-Umstellung zusammengestellt. Sie bietet dort auch eine Service-Broschüre mit den wichtigsten Informationen zum Download an.
Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Mindestvoraussetzungen (U-Wert von 0,14 W/m²K oder besser), können Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent ...
Antwort lesen »Mit dem Austausch des Ölofens und dem Heizen mit regenerativen Energieträgern erfüllen Sie bereits zwei wichtige Voraussetzungen für den ...
Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
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Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
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Antwort lesen »Sie können den Energieberater jederzeit wechseln. Wurde der Sanierungsfahrplan abgeschlossen, können Sie diesen auch zur Förderung von ...
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Antwort lesen »Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. ...
Antwort lesen »Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als ...
Antwort lesen »Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem ...
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Antwort lesen »Die Förderung der Heizung beantragen Sie selbst im KfW-Onlineportal "meine KfW". Was Sie dafür benötigen und wie Sie richtig vorgehen, ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort