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07.10.2021
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Gas-Umstellung von L-Gas auf H-Gas in Nord- und Westdeutschland

Gasheizung muss eventuell angepasst werden

Erdgas ist nicht gleich Erdgas! Bis 2030 kommt auf viele Eigentümer:innen in Nord- und Westdeutschland eine Gas-Umstellung zu, die sich auf ihre Gasheizung auswirken kann. Im Nordwesten werden Gasheizungen fast ausschließlich mit L-Gas betrieben; das stammt in der Regel aus den Niederlanden und besitzt einen niedrigeren Energiegehalt als H-Gas, das meistens aus Norwegen kommt. Die sogenannte Marktraumumstellung (MRU) wird von der Bundesnetzagentur und den Netzbetreibern Schritt für Schritt vorgenommen.

Erdgasflamme
Bis 2030 kommt auf viele Eigentümer:innen in Nord- und Westdeutschland eine Gas-Umstellung zuFoto: GASAG

Da die L-Gas-Vorräte (Low caloric gas bzw. Low-low caloric gas) in Deutschland und den Niederlanden zur Neige gehen, werden diese Gasnetze schrittweise bis 2030 auf H-Gas (High caloric gas) umgestellt. Um auch nach der Gas-Umstellung den gewünschten Wärme- und Warmwasserkomfort zu gewährleisten, müssen Gasheizungen in den betroffenen Regionen durch den Energieversorger technisch angepasst werden. Das ist für Eigentümer:innen aber nicht mit Kosten verbunden. Betroffen sind die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Teile von Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Wie läuft die Gas-Umstellung ab?
Der örtliche Gasnetzbetreiber teilt rechtzeitig mit, wenn die jeweilige Gemeinde bzw. der Stadtteil umgestellt wird. Die Umstellung auf H-Gas erfolgt insgesamt bis 2030. Umgestellt werden müssen übrigens nicht nur Heizungen, sondern auch Boiler und Herde.

Brauche ich wegen der Gas-Umstellung eine neue Gasheizung?
In den meisten Fällen müssen bestehende Gasheizungen nur umgestellt werden. Oftmals soll ein neuer Düsensatz ausreichen. Die Hersteller können diese Umstellteile und Umstellinformationen oft auch für ältere Gasheizungen liefern. Diese Umrüstung soll für Eigentümer:innen kostenfrei sein. Neuere Gasheizungen lassen sich sogar mit wenigen Handgriffen umrüsten. In Einzelfällen müssen Gasgeräte, die nicht mehr angepasst werden können, ausgetauscht werden. Das wird vor allem sehr alte Gasheizungen betreffen, die seit 25 Jahren und länger in Betrieb sind. Bei ihnen ist eine Nachrüstung nicht mehr sinnvoll. Für bestimmte Geräte sind dann Zuschüsse möglich.

Die Bundesnetzagentur hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Gas-Umstellung zusammengestellt. Sie bietet dort auch eine Service-Broschüre mit den wichtigsten Informationen zum Download an. 

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Quelle: Bundesnetzagentur
 
 

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