Es muss nicht immer eine komplett neue Heizung sein - auch ein bestehender Gaskessel lässt sich einfach mit erneuerbaren Energien ergänzen. Voraussetzung dafür ist ein ausreichend großer Pufferspeicher. Der Vorteil einer solchen Hybridheizung: Wann immer erneuerbare Energien aus Sonne, Holz oder Umgebungsluft günstig zur Verfügung stehen, wird die Wärme daraus im Heizungssystem vorrangig genutzt. Den restlichen Wärmebedarf und Verbrauchsspitzen deckt die Gasheizung ab. Das lässt die Gasrechnung ordentlich abschmelzen und bereitet schrittweise den Ausstieg aus dem fossilen Heizen vor.
--> Wichtig zu wissen: Neue Gas-Hybridheizungen werden nicht mehr gefördert. Für eine Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe können Eigentümer eine Förderung beantragen, allerdings ohne den Klimageschwindigkeitsbonus! Wer auch den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent nutzen möchte, darf das Gebäude nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizen.
Vier Varianten einer Gas-Hybridheizung
1. Der Klassiker: Gasheizung und Solarthermie
Diese Hybridheizung bietet ausgereifte Technik und ist nicht ohne Grund ein Klassiker: Gasheizung plus Solarthermie. Die Solaranlage übernimmt von Frühjahr bis Herbst die Warmwasserbereitung und unterstützt bei Bedarf auch die Heizung. Voraussetzung ist eine unverschattete Dachfläche mit der richtigen Ausrichtung. Dazu kommt der attraktive KfW-Zuschuss für Solarthermie-Anlagen, den Eigentümer.innen unbedingt vorher beantragen müssen.
2. Die Gemütliche: Gasheizung plus Kaminofen
In ländlichen Gegenden war das Heizen mit Holz noch nie aus der Mode, längst reicht der Trend aber weit darüber hinaus. Einen Kaminofen mit gemütlicher Strahlungswärme empfinden viele Eigentümer als perfekte Ergänzung. Besonders geeignet für eine Hybridheizung mit Gasheizung ist ein wasserführender Kamin- oder Pelletofen. Er wärmt nicht nur den Wohnraum, sondern speist auch Wärme ins zentrale Heizsystem ein. Das entlastet die Gasheizung im Winter sowie in der Übergangszeit im Frühjahr und Herbst. Aber Achtung: Untersuchungen zeigen, dass mit einem Kaminofen als Zusatzheizung der Energieverbrauch ansteigt. Eigentümer:innen sollten also gut planen und einen energieeffizienten Ofen auswählen. Bei einem emissionsarmen Pelletofen ist ein KfW-Zuschuss möglich.
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Die oben beschriebenen Kombinationen einer Hybridheizung mit Gasheizung funktionieren natürlich auch im Trio: Bei einer Gasheizung mit Solarthermie und Kaminofen ist maximale Sparsamkeit angesagt und bei jedem Wetter steht Wärme aus erneuerbaren Energien zur Verfügung.
3. Power to Heat: Gasheizung plus Photovoltaik
Wer sein Dach schon für eine Photovoltaik-Anlage nutzt oder die Anschaffung plant, kann überschüssigen Solarstrom auch für die Heizung nutzen. Die Gasheizung wird dann mit einem Pufferspeicher und einer Trinkwasserstation mit Elektroheizstab kombiniert. Der überschüssige Solarstrom aus der Photovoltaik-Anlage heizt dann den Pufferspeicher auf. So lässt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom steigern und die Heizkosten sinken im gleichen Zuge.
4. Die Moderne: Gasheizung plus Wärmepumpe
Für viele Eigentümer:innen klingt es noch nach einer ungewöhnlichen Kombination, wenn sich Gasheizung und Wärmepumpe zu einer Hybridheizung zusammentun. Doch die beiden sind ein gutes Team, denn gerade im unsanierten Altbau kann eine Wärmepumpe schnell an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit kommen. In Kombination spielen beide Heizsysteme ihre Stärken aus: Die Wärmepumpe sorgt immer dann für Wärme und Warmwasser, wenn erneuerbare Energien günstig zur Verfügung stehen. Besonders gut und umweltschonend klappt das, wenn der Betriebsstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage kommt. Bei hohem Wärmebedarf und Verbrauchsspitzen, zum Beispiel bei niedrigen Temperaturen, springt die Gasheizung ein. Diese Form der Hybridheizung ist auch dann ideal, wenn das Haus schrittweise saniert werden soll. Solange der Wärmebedarf im unsanierten Haus noch hoch ist, stellt die Gasheizung die Grundversorgung sicher. Im sanierten Haus und mit einer Fußbodenheizung kommt die Wärmepumpe dann auch als alleiniges Heizsystem in Frage, das zudem die gesetzlichen Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien erfüllt. Für die Wärmepumpe können Eigentümer die attraktive KfW-Heizungsförderung nutzen.
Hier können wir pauschal leider keinen Tipp geben. Denn welche Heizung im Hochhaus infrage kommt, hängt sehr von den örtlichen ...
Antwort lesen »Das ist tatsächlich verwirrend, da für Heizungen und Maßnahmen am Gebäude unterschiedliche Regelungen gelten. Wir geben einen ...
Antwort lesen »Mit der vorhandenen Technik haben Sie bereits ein zukunftssicheres System, das auf erneuerbare Energien aus verschiedenen Quellen setzt. ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus zur Optimierung der Heizung bekommen Sie nur, wenn die Heizung älter als zwei Jahre ist (siehe Anlage 8 ESanMV). Erfüllen ...
Antwort lesen »Durch den Estrich kommt viel Feuchtigkeit in den Raum, die zunächst in der Luft verbleibt. Probleme mit Kondensation entstehen in der Regel ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 fordert das Lüftungskonzept bei dem Austausch von mehr als einem Drittel der Fensterflächen. Das ist gesetzlich zwar ...
Antwort lesen »Für die BAFA-Förderung und den iSFP-Bonus gelten die Vorgaben aus der BEG-EM-Richtlinie. Das gilt auch dann, wenn im individuellen ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Voraussetzung für den Klimageschwindigkeits-Bonus ist der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich die Arbeiten unabhängig voneinander durchführen. Planen Sie beide in zeitlich engerem Zusammenhang, spielt es ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass diese parallel zum Fenster eingebaut werden. Außerdem ...
Antwort lesen »Die Anforderungen aus § 47 GEG beziehen sich nur auf die oberste Geschossdecke. Dabei handelt es sich nach § 3 GEG um "die zugängliche ...
Antwort lesen »Wenn Sie den Gasanschluss nicht mehr benötigen, ist das üblich. Sie können den Anschluss auch behalten, müssten dann aller Voraussicht nach ...
Antwort lesen »Zu berücksichtigen sind hier nur die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten ...
Antwort lesen »Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
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