Es muss nicht immer eine komplett neue Heizung sein - auch ein bestehender Gaskessel lässt sich einfach mit erneuerbaren Energien ergänzen. Voraussetzung dafür ist ein ausreichend großer Pufferspeicher. Der Vorteil einer solchen Hybridheizung: Wann immer erneuerbare Energien aus Sonne, Holz oder Umgebungsluft günstig zur Verfügung stehen, wird die Wärme daraus im Heizungssystem vorrangig genutzt. Den restlichen Wärmebedarf und Verbrauchsspitzen deckt die Gasheizung ab. Das lässt die Gasrechnung ordentlich abschmelzen und bereitet schrittweise den Ausstieg aus dem fossilen Heizen vor.
--> Wichtig zu wissen: Neue Gas-Hybridheizungen werden nicht mehr gefördert. Für eine Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe können Eigentümer eine Förderung beantragen, allerdings ohne den Klimageschwindigkeitsbonus! Wer auch den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent nutzen möchte, darf das Gebäude nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizen.
Vier Varianten einer Gas-Hybridheizung
1. Der Klassiker: Gasheizung und Solarthermie
Diese Hybridheizung bietet ausgereifte Technik und ist nicht ohne Grund ein Klassiker: Gasheizung plus Solarthermie. Die Solaranlage übernimmt von Frühjahr bis Herbst die Warmwasserbereitung und unterstützt bei Bedarf auch die Heizung. Voraussetzung ist eine unverschattete Dachfläche mit der richtigen Ausrichtung. Dazu kommt der attraktive KfW-Zuschuss für Solarthermie-Anlagen, den Eigentümer.innen unbedingt vorher beantragen müssen.
2. Die Gemütliche: Gasheizung plus Kaminofen
In ländlichen Gegenden war das Heizen mit Holz noch nie aus der Mode, längst reicht der Trend aber weit darüber hinaus. Einen Kaminofen mit gemütlicher Strahlungswärme empfinden viele Eigentümer als perfekte Ergänzung. Besonders geeignet für eine Hybridheizung mit Gasheizung ist ein wasserführender Kamin- oder Pelletofen. Er wärmt nicht nur den Wohnraum, sondern speist auch Wärme ins zentrale Heizsystem ein. Das entlastet die Gasheizung im Winter sowie in der Übergangszeit im Frühjahr und Herbst. Aber Achtung: Untersuchungen zeigen, dass mit einem Kaminofen als Zusatzheizung der Energieverbrauch ansteigt. Eigentümer:innen sollten also gut planen und einen energieeffizienten Ofen auswählen. Bei einem emissionsarmen Pelletofen ist ein KfW-Zuschuss möglich.
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Die oben beschriebenen Kombinationen einer Hybridheizung mit Gasheizung funktionieren natürlich auch im Trio: Bei einer Gasheizung mit Solarthermie und Kaminofen ist maximale Sparsamkeit angesagt und bei jedem Wetter steht Wärme aus erneuerbaren Energien zur Verfügung.
3. Power to Heat: Gasheizung plus Photovoltaik
Wer sein Dach schon für eine Photovoltaik-Anlage nutzt oder die Anschaffung plant, kann überschüssigen Solarstrom auch für die Heizung nutzen. Die Gasheizung wird dann mit einem Pufferspeicher und einer Trinkwasserstation mit Elektroheizstab kombiniert. Der überschüssige Solarstrom aus der Photovoltaik-Anlage heizt dann den Pufferspeicher auf. So lässt sich der Eigenverbrauch von Solarstrom steigern und die Heizkosten sinken im gleichen Zuge.
4. Die Moderne: Gasheizung plus Wärmepumpe
Für viele Eigentümer:innen klingt es noch nach einer ungewöhnlichen Kombination, wenn sich Gasheizung und Wärmepumpe zu einer Hybridheizung zusammentun. Doch die beiden sind ein gutes Team, denn gerade im unsanierten Altbau kann eine Wärmepumpe schnell an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit kommen. In Kombination spielen beide Heizsysteme ihre Stärken aus: Die Wärmepumpe sorgt immer dann für Wärme und Warmwasser, wenn erneuerbare Energien günstig zur Verfügung stehen. Besonders gut und umweltschonend klappt das, wenn der Betriebsstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage kommt. Bei hohem Wärmebedarf und Verbrauchsspitzen, zum Beispiel bei niedrigen Temperaturen, springt die Gasheizung ein. Diese Form der Hybridheizung ist auch dann ideal, wenn das Haus schrittweise saniert werden soll. Solange der Wärmebedarf im unsanierten Haus noch hoch ist, stellt die Gasheizung die Grundversorgung sicher. Im sanierten Haus und mit einer Fußbodenheizung kommt die Wärmepumpe dann auch als alleiniges Heizsystem in Frage, das zudem die gesetzlichen Anforderungen an das Heizen mit erneuerbaren Energien erfüllt. Für die Wärmepumpe können Eigentümer die attraktive KfW-Heizungsförderung nutzen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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