Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 (früher Wärmebedarfsberechnung) zeigt, wie viel Wärme ein Haus benötigt, um auch bei der tiefsten Außentemperatur im Winter eine vorgegebene Innentemperatur zu erreichen. Dazu ermitteln Fachleute die Transmissions- und Lüftungswärmeverluste. Erstere entstehen an Hüllflächen wie Decken, Wänden, Fenstern oder Türen. Sie hängen vom Wandaufbau ab und sinken, je besser der Wärmeschutz ist. Die Lüftungswärmeverluste hängen hingegen vom Lüftungsverhalten (Fensterlüftung oder kontrollierte Wohnraumlüftung) sowie von der Qualität des Bauwerks ab. Sind die Fenster alt und zugig, lassen sie viel kalte Luft ins Haus. Das Gebäude verliert mehr Wärme und die Heizlast steigt.
Fachleute unterscheiden die gebäude- und raumweise Heizlast
Geht es beispielsweise um die Auslegung einer Wärmepumpe im Altbau, genügt eine gebäudeweise Berechnung. Fachleute berücksichtigen dabei nur an Erdreich, Außenluft oder unbeheizte Räume grenzende Hüllflächen und kommen schnell voran. Für die Planung von Heizflächen oder den hydraulischen Abgleich spielt auch der Wärmetransport im Haus eine Rolle. So benötigt ein Wohnzimmer zum Beispiel mehr Wärme, wenn es an einen weniger beheizten Abstellraum als an ein wohlig warmes Bad grenzt. Um diese internen Wärmeübergänge zu berücksichtigen, nehmen Fachleute auch Böden, Decken sowie Wände und Türen im Haus in die Berechnung auf. Sie ermitteln die Heizlast für jeden Raum und benötigen mehr Zeit.
Das passiert, wenn die Heizlastberechnung fehlt oder falsch ist
Die niedrigste Außentemperatur, der Dämmstandard und die Art der Lüftung sind nur drei der Faktoren, die sich auf die Heizlast auswirken. Wer diese nicht berücksichtigt, ermittelt einen zu niedrigen oder zu hohen Wärmebedarf. Während Ersteres dazu führt, dass die Räume im Winter kalt bleiben, steigt der Energieverbrauch durch die Überdimensionierung der Heizung infolge einer zu hohen Heizlast. Hinzu kommt die Tatsache, dass sich der hydraulische Abgleich ohne die Berechnung nicht durchführen und Wärme nicht bedarfsgerecht verteilen lässt.
Wärmebedarfsberechnung für optimale Heizungssteuerung
Anhand der Heizlastberechnung lässt sich die Heizung richtig auslegen. Fachleute sorgen dafür, dass Wärme genau da ankommt, wo sie benötigt wird und Nutzer durch eine optimale Einstellung der Heizungssteuerung viel sparen. Dies ist möglich, wenn Fachleute die Heizkurve individuell an die Heizlast anpassen. Die Heizung wählt daraufhin automatisch die am niedrigsten mögliche Heizwassertemperatur. Sie arbeitet effizienter und spart Heizkosten sowie CO2.
Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
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Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
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Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
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Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
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