In den meisten Häusern sorgt die Heizung nicht nur für warme Räume, sondern auch für Warmwasser zum Kochen, Baden und Duschen. Und das wird natürlich auch im Sommer gebraucht. Komplett ausgeschaltet werden kann die Heizung in den warmen Monaten deshalb in der Regel nicht. Mit diesen Tipps sparen Sie trotzdem Heizkosten:
1. Ältere Heizkessel manuell in die Sommerpause schicken
Statt die Heizung ganz auszuschalten, ist Sommerbetrieb angesagt! Dabei werden dann nicht mehr die Heizkörper, wohl aber das Wasser für Küche und Bad erwärmt. Je nach Modell wird der Sommerbetrieb bei vielen Heizungen direkt am Heizkessel eingestellt. Das bedeutet aber auch: Wer in einem kühlen Sommer friert, muss an der Heizung manuell wieder umstellen, damit die Heizung warm wird.
2. Automatischer Sommerbetrieb bei modernen Heizungen
Wer schon eine moderne Heizung hat, muss noch viel weniger tun: Neuere Heizkessel hören ab einer bestimmten Außen- oder Raumtemperatur automatisch auf zu heizen. Nach welcher Temperatur die Heizung sich richtet, hängt davon ab, ob sie über eine außentemperaturgeführte oder eine raumtemperaturgeführte Steuerung verfügt. Der Temperatursensor ist also entweder außerhalb oder innerhalb der Wohnräume installiert. Die Frage "An oder Aus" stellt sich für neue Heizkessel gar nicht mehr, moderne Regelsysteme übernehmen das automatisch.
Und was tun an empfindlich kühlen Sommertagen? Auch in diesem Fall springt die Heizung automatisch wieder an, sobald eine bestimmte Temperatur unterschritten wird. Bei Modellen, die sich nach der Außentemperatur richten, sind das in der Regel 17 Grad Celsius. In gut gedämmten Häusern muss die Heizung oft sogar bei 12 Grad Celsius noch nicht anspringen, weil sich die Wärme in den Innenräumen länger hält. Das spart noch mehr Energie.
--> Wichtig zu wissen: Die voreingestellte Temperaturgrenze kann auch individuell an die persönlichen Wärmebedürfnisse angepasst werden.
3. Thermostatventile im Sommer öffnen
Läuft die Heizung im Sommerbetrieb, bleiben die Heizkörper kalt. Die Thermostatventile an den Heizkörpern sollten aber dennoch geöffnet bleiben! Werden diese auf Stufe 5 eingestellt, verringert sich das Risiko, dass sich die Ventile über den Sommer verklemmen und schlimmstenfalls zu Beginn der Heizsaison erneuert werden müssen.
4. Sommersaison für Erneuerung der Heizung nutzen
Wenn die Heizung noch nicht über eine moderne Regelung verfügt, dann muss die Einstellung auf den Sommerbetrieb manuell vom Fachhandwerker vorgenommen werden. Die bessere Lösung in diesem Falle ist aber, den veralteten Heizkessel gegen einen neuen auszutauschen. Die warmen Sommermonate sind der perfekte Zeitpunkt, um die Heizung zu erneuern. Zum Einen sind Fachhandwerker außerhalb der Heizperiode meistens weniger ausgelastet, zum Anderen riskieren die Bewohner während der Umbauarbeiten keine kalten Füße. Die hohe Förderung macht den Heizungstausch aktuell besonders attraktiv.
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
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