Heizungstausch mit Pelletheizung oder Holzheizung? Klingt super: Regionaler Brennstoff, gute CO2-Bilanz. Doch dann sorgte das Umweltbundesamt (UBA) Anfang Februar auf Twitter für einigen Aufruhr. Denn neben der positiven Nachricht, dass die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid weiter rückläufig ist, nahm es in einem Tweet speziell die Holzheizungen ins Visier: "#Feinstaubquellen: PM2,5-Emissionen aus Holzfeuerungen sind höher als Pkw-Auspuff-Emissionen. Das UBA rät davon ab, #Holz zu verheizen." Und jetzt?
Pelletheizung und Holzheizung sind weiterhin klimafreundliche Alternative
Moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen sind heute so sauber wie noch nie. Die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m3 Abluft werden vom Schornsteinfeger regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus sind in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergehende Beschränkungen (0,015 g/m3 Abluft) vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordert sogar eine Emission von unter 0,0025 g/m3, wofür aktuell fast alle Hersteller von Pelletheizungen entsprechende Modelle anbieten. Insgesamt machen Pelletheizungen und Pelletkaminöfen heute gerade einmal 0,3 Prozent der bundesweiten Feinstaubbelastung aus (Scheitholzkessel 0,6 Prozent, Hackschnitzelkessel 0,8 Prozent).
Weiter reduzieren lassen sich die Emissionen durch die Kombination der Holzheizung mit Solarthermie oder Photovoltaik - sie können in den warmen Monaten die Warmwasserbereitung übernehmen und den Heizkessel entlasten. Eine gute Option ist die Pelletheizung zum Beispiel in Häusern, die eine höhere Vorlauftemperatur bei der Heizung benötigen, weil sie nicht ausreichend gedämmt werden können.
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Kamin- und Kachelofen reduzieren Verbrauch fossiler Brennstoffe und geopolitische Abhängigkeit
Als Zusatzheizung reduziert das Kaminfeuer maßgeblich den Verbrauch fossiler Brennstoffe. Ein Festmeter trockenes Brennholz hat die Heizkraft von rund 240 Litern Heizöl. In Deutschland werden durch die Verwendung von Brennholz rein rechnerisch jährlich vier Milliarden Liter Heizöl eingespart. Das entspricht 200.000 Tankwagenfüllungen mit je 20.000 Litern. Damit trägt Holz als biogener Brennstoff erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasen bei und leistet einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Energieversorgung. Energieimporte und geopolitische Abhängigkeiten können so reduziert werden. Darüber hinaus können moderne Feuerstätten, eingebunden in das System einer Hybridheizung, beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder Solaranlage kombiniert werden.
Kaminofen: Moderne Technik wichtig für saubere Verbrennung
Für ein umweltgerechtes Heizen mit Holz ist die Gerätetechnik ausschlaggebend. Moderne Kaminöfen verfügen über einen optimierten Feuerraum mit entsprechender Luftführung, sodass ein sauberer Abbrand gewährleistet ist. Gegenüber Altgeräten aus den 1990er Jahren erzeugen sie um bis zu 85 Prozent geringere Emissionen und benötigen für die gleiche Wärmeleistung weniger Brennstoff. Zudem stehen optionale Partikelabscheider, Katalysatoren und elektronische Steuerungen der Verbrennungsluft zur Verfügung. Innovative Technologien, die die Emissionen nochmals reduzieren.
Alte Öfen mit hohen Emissionen gehören bald der Vergangenheit an
Die Emissionen häuslicher Feuerstätten sind mit der fortschreitenden Modernisierung immer weiter reduziert worden. Der insgesamt rückläufige Bestand alter Feuerstätten ist seit Inkrafttreten der Novelle der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) im Jahr 2010 deutlich – und zwar um mehr als ein Drittel gesunken. Das belegen sowohl die Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerkes als auch Berechnungen des Umweltbundesamtes. Da weitere vier Millionen Kamin- und Kachelöfen bis zum Jahr 2024 von der gesetzlich vorgegebenen Nachrüst- bzw. Austauschregelung der 1. BImSchV betroffen sind, ist auch in den kommenden Jahren ein entsprechender Rückgang der Emissionen aus älteren und weniger effizienten Holzfeuerungen zu erwarten.
Geht die Nutzung von Brennholz und Holzpellets zu Lasten der heimischen Wälder?
Holz für Brennholz und Holzpellets fällt bei der regelmäßigen Waldpflege, der Durchforstung und bei der Beseitigung von Sturmschäden ohnehin an. Es ist für eine industrielle Verarbeitung zum Beispiel für die Herstellung von Bauholz oder Möbeln nicht geeignet. Etwa ein Drittel des Rohholzes wird daher energetisch genutzt. Zudem ist Nutzung von heimischem Brennholz nicht von weltpolitischen Entwicklungen abhängig und in den letzten zehn Jahren relativ preisstabil.
Weiterlesen: Wie ökologisch sind Holzpellets wirklich?
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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